Qualifizierungssystem - Instandsetzung Lager inkl. Befundung der C1 Serie Radsatzlager
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8923614888
Fax: +49 892361704888
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Qualifizierungssystem - Instandsetzung Lager inkl. Befundung der C1 Serie Radsatzlager
München
Fachgerechte Befundung der Radsatzlager und anschließende Instandsetzung Lager inkl. Befundung der C1 Serie Radsatzlager
so dass sie den Herstellerangaben entsprechen (Lager der Fa. FAG der Sorte F-575123.ZL).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Über die Präqualifikation wird im Rahmen des in den Antragsunterlagen näher beschriebenen Präqualifikationsverfahrens unter Berücksichtigung der im Antrag enthaltenen Angaben, Erklärungen und Unterlagen entschieden. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für eine Präqualifikation die Einreichung der geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung bezüglich der Auftragsart(en) des Qualifizierungssystems zu denen eine Antragstellung erfolgt.
(1) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind;
(2) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens;
(3) Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;
(4) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;
(5) Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
(6) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
(7) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
(8) Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
(9) Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
(10) Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
(11) Referenzen: Eigenerklärung über mindestens ein Referenzprojekt: Nachweis über bereits durchgeführte Instandhaltungen an Radsatzlagern gemäß Vorgaben des jeweiligen Herstellers (Lager der Fa. FAG der Sorte F-575123.ZL)
mindestens ein durchgeführter Auftrag als Nachweis und Zertifizierung für den Bahnbetrieb.
(12) Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahrenjahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (inkl. Leitungspersonal);
(13) Technischen Ausrüstung, die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung steht;
(14) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen.
Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen nach Maßgabe der Sektorenverordnung (SektVO) stützen (Eignungsleihe).
Nimmt ein Unternehmen im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall einer späteren Auftragserteilung gemeinsam für die Auftragsausführung.
Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung wie Ausbildungs-und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag der zukünftigen Aufträge ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Anträge zur Aufnahme in das Verzeichnis geprüfter Unternehmen erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Anträge sind ausgeschlossen.
Für das Präqualifizierungsverfahren werden die Antragsunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Antragsunterlagen.
Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Anträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer SV-DSE-230823-004 nach einem System Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen über etwaige Änderungen zum Qualifizierungssystems oder Antworten auf Fragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Für einen System-Login ist gegebenenfalls zuerst eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).