TNW_AB Nördlingen GmbH & Co. KG_Neubau Kita Eger-Viertel_Arch (Lph. 5-9) Referenznummer der Bekanntmachung: 165/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nördlingen
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86720
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.noerdlingen.de/
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://prof-rauch-baurecht.de/kanzlei.html
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_AB Nördlingen GmbH & Co. KG_Neubau Kita Eger-Viertel_Arch (Lph. 5-9)
Die AB Nördlingen GmbH & Co. KG beabsichtigt den Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte im innerstädtischen Wohnungsquartier "Egerviertel" der Stadt Nördlingen.
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Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 5-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gen. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 sowie die Besonderen Leistungen bei der Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis), der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben sowie der Teilnahme an Sitzungen von politischen Gremien des Fördergebers Stadt Nördlingen inkl. Berichterstattung.
"Eger-Viertel" Fl.-Nr. 560/3 86720 Nördlingen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die AB Nördlingen GmbH & Co. KG beabsichtigt den Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte im innerstädtischen Wohnungsquartier "Egerviertel" der Stadt Nördlingen.
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Die Einrichtung wird von der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg betrieben. Das "Haus für Kinder" umfasst eine Kindertagesstätte, einen Kindergarten und einen Kinderhort für insgesamt 134 Kinder. Eine Beratungsstelle für Jugendliche und Familien der KJF befindet sich direkt im Nebengebäude. Die Beratungsstelle ist nicht vom zu vergebenden Auftrag umfasst. Es werden nur freiberufliche Leistungen die Kindertagesstätte betreffend vergeben.
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Das Baugrundstück liegt am Rand der historischen Altstadt Nördlingens im Geltungsbereich der Altstadtsatzung der Stadt Nördlingen. Das Gebäude ist vom autoverkehrsfreien Vorplatz erschlossen.
Die Rahmenbedingungen der Altstadtsatzung und das enge Baufenster erforderten strukturelle und gestalterische Anpassungen am Gebäude. Um sich in den Maßstab der umgebenden Bebauung einzuordnen, ist die Dachform mit drei Giebel kleinteilig strukturiert. Alle drei Giebel sind über einen Verbindungsbau zusammengeschlossen, so dass eine durchgängige Erschließung erreicht werden kann. Zudem erstreckt sich die KiTa über drei Geschosse, wobei jeder Funktionsbereich jeweils innerhalb eines Geschosses untergebracht ist. (Erdgeschoss: Krippe, Mehrzweckraum, Küche und Leitung; Obergeschoss: Kindergarten und Personalraum; Dachgeschoss: Hort und Therapiebereich).
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Das Bauvorhaben wird auf zwei Grundstücksflächen realisiert. Hinter der am Grundstück angrenzenden Stadtmauer entsteht im historischen Stadtgraben ein ca. 2.200 m² großer Spiel- und Außenbereich. Auf diesem Grundstück soll ein eigenes beheiztes Nebengebäude, in dem Sanitäranlagen für Kinder und Person untergebracht werden und einen überdachten Lagerplatz für Spielgeräte entstehen. Der zu vergebende Auftrag umfasst demnach das WC-Gebäude auf dem Stadtgrabengrundstück sowie die Kindertagesstätte im Areal des "Egerviertels".
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Das Gebäude wird in Massivbauweise (Ziegelmauerwerk und Stahlbetondecken) errichtet. Nichttragende Wände und der Dachausbau werden mit Trockenbaukonstruktionen erstellt. Alle Geschosse sind über ein zentrales Treppenhaus und eine Aufzugsanlage verbunden. Zur Sicherstellung des 2. baulichen Rettungswegs wird an der Nord-Ost-Ecke eine zweiläufige Treppe ergänzt, so dass alle Geschosse zwei unabhängige bauliche Rettungswege aufweisen. Das Brandschutzkonzept ist so konzipiert, dass innerhalb eines Geschosses keine brandlastfreien notwendigen Flure gebaut werden müssen.
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Die aktuelle Kostenberechnung erstreckt sich über Gesamtkosten (KG 100-700) von 6,67 Mio. EUR netto, mithin 7,9 Mio. EUR brutto. Die KG 600 in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto wird durch Eigenmittel der KJF finanziert. Die AB Nördlingen GmbH & Co. KG weist darauf hin, dass der vorgegebene Kostenrahmen zwingend einzuhalten ist. Die Kostenberechnung liegt den Vergabeunterlagen bei.
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Die Planungen sind unmittelbar nach Beauftragung weiterzuführen. Der Baubeginn des WC-Gebäudes bei den Außenanlagen am Stadtgraben ist im April 2024 vorgesehen. Der Baubeginn des KiTa Gebäudes ist im August 2024 vorgesehen, mit dem Ziel der Übergabe an den Nutzer im Dezember 2025. Die AB Nördlingen GmbH & Co. KG weist darauf hin, dass vor Baubeginn bereits 60% der Gewerke zu vergeben sind. Ein aktueller Rahmenterminplan liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Bauantrag zur Baueingabe für das WC-Gebäude wird derzeit fertiggestellt. Die Baugenehmigung für die Kindertagesstätte wurde erteilt. Der Bewilligungsbescheid im Rahmen der FAG-Förderung liegt bereits vor. Zudem wurde eine Förderung aus den Öffentlichen Mitteln der Stadt Nördlingen zugesichert (Bescheid liegt ebenfalls vor).
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Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 5-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gen. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 sowie die Besonderen Leistungen bei der Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis), der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben sowie der Teilnahme an Sitzungen von politischen Gremien des Fördergebers Stadt Nördlingen inkl. Berichterstattung.
Es sind insgesamt max. 400 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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Die Auswahl der Bewerber zwischen der Mindest- und Höchstzahl erfolgt anhand der erreichten Punktzahlen im Rahmen der Auswertung. Sofern hier ein großer Punktabstand erreicht wird, behält sich der Auftraggeber vor, eine geringere Anzahl als die angegebene Höchstzahl zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
50 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
40 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
20 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
50 Punkte: ab 4 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen
30 Punkte: ab 3 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen
10 Punkte: ab 2 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude für Ausbildung, Wissenschaft, Betreuung für Kinder im Alter von 0-10 Jahren (Sanierungen, Umbauten, Neubauten)
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die drei besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)
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Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung:
- 20 Punkte: Kindertagesstätten, Kindergärten, Kinderkrippen Kinderhorte, Sonstige Einrichtungen zur Ausbildung und Betreuung der Primarstufe (z.B. Grundschule)
- 10 Punkte: Sonstige Einrichtung zur Betreuung für Jugendliche (z.B.: Jugendzentren und Jugendheime)
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Kriterium 2: Art der Durchführung:
- 20 Punkte: Neubau
- 10 Punkte: Sanierung / Umbau
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Kriterium 3: Öffentlicher Auftrag unter Anwendung der VOB Regelwerke
- 20 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 0 Punkte: Keine Erfahrung vorhanden
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Kriterium 4: Leistungsumfang
- 20 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 5-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht
- 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 5-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht
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Kriterium 5: Größenordnung (Projektkosten (KG 200-700) ca. 6,5 Mio. EUR netto):
- 20 Punkte: Projektkosten (KG 200-700) ab 4,5 Mio. EUR netto
- 10 Punkte: Projektkosten (KG 200-700) zwischen 3,0 Mio. EUR netto und 4,5 Mio. EUR netto
- 5 Punkte: Projektkosten (KG 200-700) zwischen 2,0 Mio. EUR netto und 3,0 Mio. EUR netto
- 0 Punkte: Projektkosten (KG 200-700) unter 2,0 Mio. EUR netto
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 2: Leistungsphasen 8 u. 9
Planungszeitraum: unmittelbar nach Beauftragung
Bauphase: Beginn 11.04.2024
geplante Fertigstellung: Übergabe an den Nutzer -> Dezember 2025
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Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern diverse Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekt/-in, Ingenieur/-in, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt [Gebäude für Ausbildung, Wissenschaft, Betreuung für Kinder im Alter von 0-10 Jahren (Sanierungen, Umbauten, Neubauten)] der letzten 10 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
- Auftraggeber
- Art der Aufgabenstellung
- Art der Durchführung
- Öffentlicher Auftrag unter Anwendung der VOB Regelwerke
- erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 5-8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume (Angabe in Prozentpunkten)
- Größenordnung des Projekts: Projektkosten (KG 200-700) ca. 6,5 Mio. EUR netto
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6PKL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.