Betreiberdienstleistungen Gemeinschaftsunterkünfte u. Übergangswohnheime, Reg.-Bez. OBay. Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-12-23-17
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8921760
Fax: +49 892176404100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreiberdienstleistungen Gemeinschaftsunterkünfte u. Übergangswohnheime, Reg.-Bez. OBay.
Durchführung der Betreiberdienstleistungen, d.h. Verwaltung der unterhaltenen Unterkünfte und Betreuung der dort untergebrachten Personen. Der Regierungsbezirk Oberbayern wurde hierzu räumlich in Gebiete aufgeteilt. Der Auftragnehmer (AN) des jeweiligen Loses übernimmt die Verwaltung der im Gebiet des jeweiligen Loses gelegenen und vom Auftraggeber (AG) individuell zugewiesenen Unterkünfte wie auch die Betreuung der dort untergebrachten Personen. Die Rahmenvereinbarung (bzw. der Rahmenvertrag) gilt gleichermaßen für alle Lose.
Gebiet 1
Verwaltung der im Gebiet der Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen an der Ilm, Freising, Stadt Ingolstadt und Erding gelegenen Unterkünfte des AG (Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime) und die Betreuung der dort untergebrachten Personen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht gemäß Ziffer 33. ("Kündigung Rahmenvertrag / objektbezogene Leistung") des Rahmenvertrages gekündigt wird.
Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist bis zum 31.01.2030. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Laufzeit der Beauftragung für die Bestandsunterkünfte beträgt 1 Jahr und verlängert sich jeweils um drei Monate, wenn die objektbezogene Leistung nicht gemäß Ziffer 33 des Rahmenvertrages ordentlich vom AG gekündigt wird. Hiervon abweichende Laufzeiten werden in der dem Leistungsverzeichnis des jeweiligen Loses beigefügten Anlage „Bestandsliste“ benannt.
Vergleiche hierzu u.a. die vorherige Ziffer II.2.7) ("Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems").
Gebiet 2
Verwaltung der im Gebiet der Landkreise München, Ebersberg Mühldorf am Inn, Altötting, Traunstein, Berchtesgadener Land, Rosenheim und Miesbach gelegenen Unterkünfte des AG (Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime) und die Betreuung der dort untergebrachten Personen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht gemäß Ziffer 33. ("Kündigung Rahmenvertrag / objektbezogene Leistung") des Rahmenvertrages gekündigt wird.
Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist bis zum 31.01.2030. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Laufzeit der Beauftragung für die Bestandsunterkünfte beträgt 1 Jahr und verlängert sich jeweils um drei Monate, wenn die objektbezogene Leistung nicht gemäß Ziffer 33 des Rahmenvertrages ordentlich vom AG gekündigt wird. Hiervon abweichende Laufzeiten werden in der dem Leistungsverzeichnis des jeweiligen Loses beigefügten Anlage „Bestandsliste“ benannt.
Vergleiche hierzu u.a. die vorherige Ziffer II.2.7) ("Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems").
Gebiet 3
Gebiet Stadt München Innenraum I
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht gemäß Ziffer 33. ("Kündigung Rahmenvertrag / objektbezogene Leistung") des Rahmenvertrages gekündigt wird.
Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist bis zum 31.01.2030. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Laufzeit der Beauftragung für die Bestandsunterkünfte beträgt 1 Jahr und verlängert sich jeweils um drei Monate, wenn die objektbezogene Leistung nicht gemäß Ziffer 33 des Rahmenvertrages ordentlich vom AG gekündigt wird. Hiervon abweichende Laufzeiten werden in der dem Leistungsverzeichnis des jeweiligen Loses beigefügten Anlage „Bestandsliste“ benannt.
Vergleiche hierzu u.a. die vorherige Ziffer II.2.7) ("Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems").
Gebiet 4
Gebiet Stadt München Innenraum II
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht gemäß Ziffer 33. ("Kündigung Rahmenvertrag / objektbezogene Leistung") des Rahmenvertrages gekündigt wird.
Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist bis zum 31.01.2030. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Laufzeit der Beauftragung für die Bestandsunterkünfte beträgt 1 Jahr und verlängert sich jeweils um drei Monate, wenn die objektbezogene Leistung nicht gemäß Ziffer 33 des Rahmenvertrages ordentlich vom AG gekündigt wird. Hiervon abweichende Laufzeiten werden in der dem Leistungsverzeichnis des jeweiligen Loses beigefügten Anlage „Bestandsliste“ benannt.
Vergleiche hierzu u.a. die vorherige Ziffer II.2.7) ("Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems").
Gebiet 5
Verwaltung der im Gebiet der Landkreise Starnberg, Fürstenfeldbruck und Landsberg am Lech gelegenen Unterkünfte des AG (Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime) und die Betreuung der dort untergebrachten Personen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht gemäß Ziffer 33. ("Kündigung Rahmenvertrag / objektbezogene Leistung") des Rahmenvertrages gekündigt wird.
Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist bis zum 31.01.2030. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Laufzeit der Beauftragung für die Bestandsunterkünfte beträgt 1 Jahr und verlängert sich jeweils um drei Monate, wenn die objektbezogene Leistung nicht gemäß Ziffer 33 des Rahmenvertrages ordentlich vom AG gekündigt wird. Hiervon abweichende Laufzeiten werden in der dem Leistungsverzeichnis des jeweiligen Loses beigefügten Anlage „Bestandsliste“ benannt.
Vergleiche hierzu u.a. die vorherige Ziffer II.2.7) ("Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems").
Gebiet 6
Verwaltung der im Gebiet der Landkreise Landkreise Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau und Bad Tölz-Wolfratshausen. gelegenen Unterkünfte des AG (Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime) und die Betreuung der dort untergebrachten Personen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht gemäß Ziffer 33. ("Kündigung Rahmenvertrag / objektbezogene Leistung") des Rahmenvertrages gekündigt wird.
Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist bis zum 31.01.2030. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Laufzeit der Beauftragung für die Bestandsunterkünfte beträgt 1 Jahr und verlängert sich jeweils um drei Monate, wenn die objektbezogene Leistung nicht gemäß Ziffer 33 des Rahmenvertrages ordentlich vom AG gekündigt wird. Hiervon abweichende Laufzeiten werden in der dem Leistungsverzeichnis des jeweiligen Loses beigefügten Anlage „Bestandsliste“ benannt.
Vergleiche hierzu u.a. die vorherige Ziffer II.2.7) ("Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems").
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet,
aber auf andere Weise die Erlaubnis zur Berufsausübung.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Gewerbeanmeldung, Berufs- Handelsregisterauszug, Eintragung
in die Handwerksrolle oder Eintragung bei der IHK, oder anderweitige sonstige Nachweise oder jeweils
gleichwertig.
Eigenerklärung Mindestjahresumsatz gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 4 von 12 (Ausschlussgrund bei
Nichterfüllung):
Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Los 1: Mindestjahresumsatz 2 Mio €,
Los 2: Mindestjahresumsatz 1,3 Mio €,
Los 3: Mindestjahresumsatz 1,8 Mio €,
Los 4: Mindestjahresumsatz 2,2 Mio €,
Los 5: Mindestjahresumsatz 2,3 Mio €,
Los 6: Mindestjahresumsatz 1,1 Mio €.
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Für den Fall, dass ein Bieter für mehrere Lose gleichzeitig das wirtschaftlichste Angebot abgibt, müssen die
Eignungsvoraussetzungen (z.B. Mindestumsätze, Personal) in Höhe der Summe kumuliert nachgewiesen
werden.
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Für den Fall, dass der Bieter mangels eines Mindestumsatzes gem. der o.g. Summe nicht für alle Lose,
für welche er das wirtschaftlichste Angebot gemacht hat, seine Eignung nachweisen kann, so erteilt
der Auftraggeber die Zuschläge nur auf die Anzahl von Losen, für deren Summe der nachgewiesene
Mindestumsatz des Bieters ausreicht. Der Zuschlag erfolgt nach der aufsteigenden Reihenfolge der
Losnummern.
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Eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen sind auf gesondertes Verlangen
der Zentralen Vergabestelle vorzulegen.
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Eigenerklärung zu Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 5 von
12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung)
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung
für Personenschäden in Höhe von mindestens 5.000.000,- € pro Jahr (2-fach maximiert),
für Sachschäden in Höhe von mindestens 2.500.000,- € pro Jahr (2-fach maximiert),
für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2.500.000,- € pro Jahr (2-fach maximiert),
für Umweltschäden in Höhe von mindestens 2.500.000,- € pro Jahr (einfach maximiert),
für Abhandenkommen verwahrter Sachen bzw. von Schlüsseln, etc. je 100.000,- € pro Jahr (2-fach maximiert),
für Vermögensschäden gem. BDSG bzw. Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden in Höhe von je 100.000,- € pro Jahr (2-fach maximiert),
spätestens zum Leistungsbeginn abschließen und während der gesamten Laufzeit des Vertrags
inkl. des Gewährleistungszeitraums vorhalten werde(n).
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Eine entsprechende schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine Versicherung
in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen werden kann,) oder einen entsprechenden
Versicherungsnachweis (, sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht,) ist auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
(Formblatt L 124, Seite 6, AUSSCHLUSSGRUND BEI NICHTERFÜLLUNG!) Vorlage geeigneter Referenzen
über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens vier Jahren erbrachten
wesentlichen Leistungen:
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(Abgabe folgender Eigenerklärung, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) "Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in
mindestens drei Fällen geeignete Leistungen erbracht habe(n)."
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„Geeignete Leistungen“ wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, die die von den Bewerbern/Bietern
vorzulegende(n) Referenz(en) zwingend erfüllen muss/ müssen; „Mindestanforderungen“ an die Referenz(en))
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1. Betreuung von Flüchtlingsunterkünften für einen öffentlichen Auftraggeber,
2. Vertragslaufzeit bei 2 Referenzen mind. 12 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe,
3. Mind. 2 Referenzaufträge müssen sich auf die gleichzeitige Betreuung von mindestens 5 Unterkünften mit einer Gesamtaufnahmekapazität von mindestens 400 Personen beziehen.
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Die Referenzen sind mit dem Angebot mittels einer Liste mit mindestens folgendem Inhalt einzureichen und
nachzuwiesen:
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1. Bezeichnung der Leistung ("Titel"),
2. Ausführliche Beschreibung der Leistung,
3. Leistungszeitraum (TT/MM/JJJJ bis TT/MM/JJJJ),
4. Auftragswert in €,
5. Name des Auftraggebers sowie die Kontaktdaten des Auftraggebers(Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
6. Aufnahmekapazität der Referenz-Einrichtungen,
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Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmens und die Anzahl seiner
Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind:
- Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Durchschnitt der letzten drei Jahre über folgende Anzahl von Beschäftigten
und Führungskräften verfügte(n): (L124 Seite 10 von 12).
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Angabe, welche Teile des Auftrages ich/wir als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigen (L124 Seite 10 von 12/Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
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Ein Bieter gilt als nur dann geeignet, wenn alle im Formblatt L 124 geforderten Angaben beantwortet werden
und
• mindestens die geforderte Anzahl vergleichbarer Referenzen angegeben werden und die eingeholten
Auskünfte / vorgelegten Referenzbescheinigungen keine Zweifel an der Eignung begründen (der Auftragnehmer
selbst darf nicht als Referenz angegeben werden) und
• keine negativen Erfahrungen des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug mit dem
Auftraggeber vorliegen.
• Ein Wechsel der im L 124 benannten Referenzgeber ist nicht möglich.
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Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und
auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann
gesetzten Frist vorgelegt werden müssen.
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Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die
vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
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Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende
Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
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Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in
Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten
oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergleiche hierzu § 65 Abs. 2 Hs. 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Formblatt L 124, I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Seiten 1 bis 2:
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(Abgabe folgender Eigenerklärung, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) Angabe über Ausschlussgründe
gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB
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"Ich erkläre/Wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und
124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in
Frage stellen. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs.
1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden bin/sind."
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Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu
erstellenden, gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche
Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen
wurden. Diese Anlage ist, falls zutreffend, mit den Angebotsunterlagen vorzulegen.
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Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
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(Abgabe folgender Eigenerklärung, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) "Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir
meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe(n)."
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(Nachweise, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen
Sozialversicherung(en) (SOWEIT (!) Ihr Betrieb beitragspflichtig ist. Nicht älter als 6 Monate. Maßgebend ist der
letzte Tag der Angebotsfrist!) sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzsamts (SOWEIT (!) Ihr
Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) ist (Nicht älter als 6 Monate. Maßgebend ist der letzte Tag der
Angebotsfrist!) auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorzulegen. Soweit eine Vorlage der o.
g. Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus den o. g. Gründen nicht möglich ist, ist dies im Angebot, z. B. in einer
eigenen Anlage, zu erklären.
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Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
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(Abgabe folgender Eigenerklärung, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) "Ich bin/Wir sind Mitglied der
Berufsgenossenschaft."
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(Nachweis, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) "Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers (Nicht älter als 6 Monate.
Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist!) ist auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle
vorlegen." Soweit eine Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht möglich ist (Z. B.: Mitgliedschaft ist
nicht verpflichtend), ist dies im Angebot, z. B. in einer eigenen Anlage, zu begründen.
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Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
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(Abgabe folgender Eigenerklärung, Nachweis Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) "Ich/wir erkläre(n), dass
ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet
wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in
Liquidation befindet." ODER "Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde(n) ich/wir ihn
[Mit den Angebotsunterlagen] vorlegen."
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Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der (öffentliche) Auftraggeber für den Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a der
Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz sowie ggfs. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister
gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) beim Bundeskartellamt anfordern.
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L 2493 Erklärung Masernschutzgesetz
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L 2496 Schutzerklärung Scientology
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind
(§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten
Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber
der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller
Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).