Generalplanungsleistungen zur Sanierung und Modernisierung des Gebäudekomplexes der Glashütte Lamberts Waldsassen GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: GHL-2023-08
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schützenstraße 1
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95652
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9632/9251-25
Fax: +49 9632/9251-100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lamberts.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen zur Sanierung und Modernisierung des Gebäudekomplexes der Glashütte Lamberts Waldsassen GmbH
Die Glashütte Lamberts Waldsassen GmbH plant eine umfassende Sanierung und Modernisierung sowie den partiellen Abriss und Neubau des teilweise denkmalgeschützten Industriegeländes in der Schützenstraße 1 in Waldsassen. Das Gebäude wurde 1906/1907 teils erneuert und 1934 umgebaut.
Das Gelände lässt sich in 18 verschiedene Gebäudeteile aufteilen.
Ein Teil der Räumlichkeiten ist aufgrund der unzureichenden Raumstandards inzwischen ungenutzt.
Hauptgebäude ist die Ofenhalle. Die an die Ofenhallte angrenzenden Seitenschiffe sollen unter Berücksichtigung der Brandschutzanforderungen saniert werden. Auch die an die Ofenhalle angrenzenden Produktionsbereiche sollen grundlegend saniert und umgestaltet werden. Es ist zudem geplant einzelne Gebäudeteile abzureisen und die bisherigen Lagerbereiche um einen Gebäudeteil zu erweitern. Die Ofenhalle ist mit einem Komplex verbunden, in dem sich ungenutzte Wohnräume sowie Büro- und Besprechungsräume befinden, welche ebenfalls saniert werden sollen. Zusätzlich ist eine Übernachtungsmöglichkeit und ein temporärer Gastronomiebereich mit Außenbewirtung und eine Ausstellungsfläche mit Shop geplant.
Gegenstand des Auftrags sind Generalplanungsleistungen:
die Leistungen der Objektplanung § 34 HOAI i.V.m Anlage 10.1 zur HOAI Leistungsphase 2-9 einschließlich besonderer- und/oder Beratungsleistungen
für die Tragwerksplanung die Leistungen zu § 51 ff. der HOAI i.V.m. Anlage 14.1 zur HOAI, Leistungsphasen 2-6 und besondere Leistungen; Fachplanung Technische Ausrüstung TA-HLS Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 nach §§ 53 - 56 HOAI i. V. m. Anlage 15.1 i.V.m. Anlage 15.2 Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 zur HOAI der Leistungsphasen 1 bis 9 und besondere Leistungen;
Fachplanung Technische Ausrüstung TA - ELT, Anlagengruppen 4, 5, 6, 8 nach §§ 53 - 56 i.V.m. mit Anlage 15.1 HOAI i.V.m. Anlage 15.2 bzgl. Anlagengruppen 4, 5, 6, 8 Leistungsphasen 1-9 und besondere Leistungen;
Leistungen für Brandschutz gem. AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V.), Heft Nr. 17, Leistungen für Brandschutz, Stand Dezember 2022.
Die Leistungserbringung erfolgt in 6 Bauabschnitten.
Der erste Bauabschnitt beginnt unmittelbar nach dem Vergabeverfahren
Die Fertigstellung der Baumaßnahmen ist voraussichtlich bis Ende 2030 geplant
Nach ersten Schätzungen belaufen sich die Baukosten (Kostengruppen 300 und 400) auf ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
Die Planungsleistung werden stufenweise und nach Bauabschnitten (I -VI) getrennt abgerufen/beauftragt wobei innerhalb der Bauabschnitte ebenfalls eine stufenweise Beauftragung nach Leistungsphasen erfolgt.
Die Beauftragung der besonderen Leistungen in allen Leistungsphasen der vorstehend genannten Leistungsbilder bleibt ebenfalls der stufenweise Beauftragung vorbehalten.
95652 Waldsassen
Die Glashütte Lamberts Waldsassen GmbH plant den Umbau und die Sanierung des Anwesens Schützenstraße 1 in Waldsassen. Im Zuge der Instandsetzung sollen die Nutzungen teilweise neu geordnet und die Gebäude an einen zeitgemäßen technischen und brandschutzgerechten Standard angepasst werden.
Das Flurstück hat eine Grundstücksgröße von 20.000 m2 und ist mit insgesamt 18 verschiedenen Gebäudeteilen bebaut, die zur Zeit aufgrund unzureichender Raumstandards teilweise leer stehen. Auf dem Gelände befinden sich Altlasten. In nahezu allen Putzen wurde eine hohe Sulfat-Konzentration nachgewiesen, welche einen gesonderten Ausbau und Entsorgung erfordern. In den Dachpappen, in einem Teilbereich des Wandputzes und im Bodenbelag der Werkstatt sowie in Verkrustungen im Generatorbereich wurden PAKs nachgewiesen, die gesondert auszubauen sind. In den Fensterkitten, Rohrisolierungen sowie in den Brandschutzdeckenplatten wurden asbesthaltige Einbauten festgestellt. In den Linoleumbelägen wurde ebenfalls Asbest nachgewiesen. Im Bereich der Kollerei und der Maschinenfundamente im Generatorhaus wurden zudem Mineralölverunreinigungen sichtbar.
Eine Sanierung des denkmalgeschützten Hauptgebäudes, der Ofenhalle, ist vorerst nicht vorgesehen, jedoch sollen die beiden mit der Ofenhalle erstellten und angrenzenden Seitenschiffe saniert werden. Da in der Halle Glas produziert wird, ist ein brandschutzgerechte Sanierung von wesentlicher Bedeutung. Die Ofenhalle wurde 1906/1907 teils erneuert und 1934 grundlegend umgebaut. Unmittelbar neben der Ofenhalle befindet sich das bisherige Verwaltungsgebäude, das ebenfalls denkmalgeschützt ist. Unter den Denkmalschutz fallen zudem die Gebäude der ehemaligen Kollerei und Schlosserei.
Bei den sonstigen Gebäudeteilen handelt es sich um Bauten aus den 50er-70erJahren. Sämtliche Gebäudeteile bedürfen einer grundlegenden Renovierung.
Mit Ausnahme des Verwaltungsgebäudes sollen die sonstigen an das Hauptgebäude angrenzenden Gebäudeteile weiterhin ausschließlich industriellen Zwecken dienen und grundlegend saniert sowie eine Lagerhalle durch einen Anbau erweitert werden. Das nordöstlich an die Ofenhalle anschließende Verwaltungsgebäude soll ebenfalls saniert werden. Im Erdgeschoss ist neben Büroräumen und Umkleiden ein Sozialraum für Mitarbeiter geplant. Im Obergeschoss sind neben zwei Mietwohnungen Übernachtungsmöglichkeiten sowie ein Multifunktionsraum für Tagungen und Seminare angedacht.
Unterhalb des Verwaltungsgebäudes parallel zur Schützenstraße befindet sich das ehemalige Kollereigebäude mit Schlosserei und Schmiede. Dieser unter Denkmalschutz stehende Gebäudeteil soll vermietet, evtl. von einer Gärtnerei bezogen und entsprechend umgenutzt werden. Der Gebäudeteil ist unter Einbezug der geplanten Nutzung und Aspekten des Brandschutzes sowie der Denkmalpflege umfassend zu sanieren.
Der südöstliche Gebäudeteil entlang der Chodauer Straße wurde bisher als Holzlager genutzt. Dieser Gebäudeteil soll künftig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Geplant sind neben einem temporären Gastronomiebereich mit angrenzendem Außenbewirtschaftung, eine Ausstellungsfläche mit Shop, eine Künstlerwerkstätte und ein Veranstaltungsraum.
Durch Umnutzung des Obergeschosses zu Übernachtungsmöglichkeiten sowie dem Bau einer temporären Gastronomie entstehen auf dem Gelände neben der industriellen Nutzung zusätzlich kulturelle, gesellschaftliche und touristische Nutzungen.
Im Einzelnen ist die Sanierung mit folgenden Nutzungseinheiten geplant:
- Ofenhalle (inklusive angrenzender Gebäudeteile (industrielle, produktionstechnische Nutzung)
- Verwaltungsgebäude samt Büroräumen und Workshopräumen
- Gastronomienutzung mit Außenbewirtung
- Ausstellungsfläche samt Shop
- Übernachtungsmöglichkeiten
Besonderer Wert wird auf ein denkmalgerechte sowie brandschutzgerechte Planung gelegt.
Nähere Einzelheiten zur Aufgabe sind den beigefügten Bestandsplänen und der Machbarkeitsstudie zu entnehmen. Die Studie wurde 2022 von Brückner & Brückner Architekten Tirschenreuth/Würzburg erarbeitet.
Der umbaute Raum der bestehenden Gebäude beträgt insgesamt ca. 11.495 m2
Zum weiteren Verfahren zugelassen werden maximal 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen. Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 5 vorliegen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach den Vorgaben in der beiliegenden Bewertungsmatrix-Eignungskriterien auswählen. Die Anträge werden auf Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S.2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG erfolgen. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und ggf. unter den in §§ 125, 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss liegt bei Nichterfüllung oder Nichtvorlage der Eigenerklärung Bezug-Russland sowie der Nichterfüllung der Befähigung zur Berufsausübung (siehe Bewertungsmatrix-Eignungskriterien) vor.
Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus der Befähigung zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ergeben. Es werden die Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, wie aus der Bewertungsmatrix- Eignungskriterien ersichtlich, bewertet und gewichtet.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Referenz dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Mindestanforderungen betreffend Referenzen gelten für die Bewerbergemeinschaft als solche.
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Es werden Zwischenpunkte vergeben. Je Gliederungspunkt sind maximal die
angegebenen Punkte erreichbar.
Die detaillierten Eignungskriterien inklusive Gewichtung für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind der bekannt gemachten Bewertungsmatrix ("Bewertungsmatrix-Eignungskriterien") zu entnehmen.
Auf Grundlage der Höhe der erreichten Punktzahl wird eine Rangliste der Bewerber erstellt. Die danach fünf bestplatzierten Bewerber werden anschließend zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen. Sollten weniger als drei Bewerber nach der Eignungsprüfung geeignet sein, so kann der Auftraggeber auch weniger als drei Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern.
Beauftragt werden - stufenweise nach Bauabschnitten wobei innerhalb der Bauabschnitte ebenfalls eine stufenweise Beauftragung nach Leistungsphasen erfolgt - die Leistungen der Objektplanung § 34 HOAI i.V.m Anlage 10.1 zur HOAI Leistungsphase 2-9 einschließlich Besonderer- und/oder Beratungsleistungen ; für die Tragwerksplanung die Leistungen zu §§ 51 ff. der HOAI i.V.m. Anlage 14.1 zur HOAI, Leistungsphasen 2-6 einschließlich besonderer- und/oder Beratungsleistungen ; Fachplanung Technische Ausrüstung TA-HLS Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 nach §§ 53 - 56 HOAI i. V. m. Anlage 15.1 i.V.m. Anlage 15.2 bzgl. Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 zur HOAI Leistungsphasen 1 bis 9 einschließlich besonderer- und/oder Beratungsleistungen ;
Fachplanung Technische Ausrüstung TA - ELT, Anlagengruppen 4, 5, 6, 8 nach §§ 53 - 56 i.V.m. mit Anlage 15.1 HOAI i.V.m. Anlage 15.2 bzgl. Anlagengruppen 4, 5, 6, 8 Leistungsphasen 1-9 einschließlich besonderer- und/oder Beratungsleistungen und die
Leistungen für Brandschutz gem. AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V.), Heft Nr. 17, Leistungen für Brandschutz, Stand Dezember 2022.
Mit dem Zuschlag und dem folgenden Abschluss des Vertrags werden lediglich der Bauabschnitt 1 und hier Leistungsphase 2 bis 4 bzgl. Objektplanung und Tragwerksplanung einschließlich besonderer- und/oder Beratungsleistungen sowie Leistungsphasen 1 bis 4 bzgl. der Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI TA-HLS Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 nach HOAI i. V. m. Anlage 15.1 i.V.m. Anlage 15.2 bzgl. Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 zur HOAI einschließlich der besonderer- und/oder Beratungsleistungen und der Fachplanung Technische Ausrüstung TA - ELT, Anlagengruppen 4, 5, 6, 8 nach HOAI i. V. m. Anlage 15.1 i.V.m. Anlage 15.2 bzgl. Anlagengruppen 4, 5, 6, 8 zur HOAI einschließlich besonderer- und/oder Beratungsleistungen; Leistungen für Brandschutz gem. AHO (Ausschuss der Ver-bände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V.), Heft Nr. 17, Leistungen für Brandschutz, Stand Dezember 2022 beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.
Soweit Architekten- und Ingenieurleistungen, für die die berufliche Qualifikation des Architekten oder Ingenieurs erforderlich ist, ausgeführt werden, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Dies sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind. Hierüber ist von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung abzugeben. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers dieser Bekanntmachung nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber entsprechend RL2005/36/EG geändert durch RL 2013/55/EU.
2.
Eigenerklärung, ob die in den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG)). Die Eigenerklärungen ist vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern und eignungsverleihenden Unternehmen anzugeben.
3.
Eigenerklärung, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) besteht. Die Eigenerklärungen ist vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern und eignungsverleihenden Unternehmen anzugeben.
Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs.1 Nr.4 GewO anzufordern.
Die Gewichtung der einzelnen Kriterien sowie die jeweils zu vergebenden Punktzahlen und die jeweiligen Anforderungen zum Erreichen der Punktzahlen sowie Mindestanforderungen ergeben sich aus der "Bewertungsmatrix Eignungskriterien" die in den Teilnahmeunterlagen eingesehen werden kann.
1) Berufshaftpflichtversicherung (Gewichtung 0%)
Als Nachweis ist mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen: eine aktuelle Bescheinigung einer Berufshaftpflichtversicherung über das Bestehen einer auftragsbezogenen Einzelversicherung oder eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall für das Einzelobjekt zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsschutz muss sich auf den gesamten Leistungsinhalt des Vertrages, insbesondere auf alle beauftragten Leistungsbilder erstrecken. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt bzw. über die gesamte Laufzeit des Projektes mindestens das Dreifache der Deckungssumme beträgt.
Als Mindeststandards werden gefordert:
Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und von mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden und einer mindestens 2-fachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers.
2) Umsatz (Gewichtung 10 %)
Es soll eine Erklärung zum durchschnittlichen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) abgegeben werden. Der sich hieraus ergebende durchschnittliche Umsatz (netto) [(Umsatz 2022 +Umsatz 2021 + Umsatz 2020):3] wird wie folgt bewertet wobei sich die detaillierten Eignungskriterien inklusive Gewichtung aus der Bewertungsmatrix Eignungskriterien ergeben:
2.1. Durchschnittlicher Umsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Leistungsbild Objektplanung nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 zur HOAI (Gewichtung: 6 %)
Bewertung:
Punkte = Bewertungspunktzahl durchschnittlicher Umsatz x Gewichtung 6 %
2.2. Durchschnittlicher Umsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 ff der HOAI i.V.m. Anlage 14.1 zur HOAI 1%
Bewertung:
Punkte = Bewertungspunktzahl durchschnittlicher Umsatz x Gewichtung 1 %
2.3. Durchschnittlicher Umsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Leistungsbild Technische Ausrüstung TA-HLS Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 nach §§ 53 - 56 HOAI i. V. m. Anlage 15.1 i.V.m. Anlage 15.2 bzgl. Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 zur HOAI (Gewichtung 1 %)
Bewertung:
Punkte = Bewertungspunktzahl durchschnittlicher Umsatz x Gewichtung 1 %
2.4. Durchschnittlicher Umsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung TA - ELT, Anlagengruppen 4, 5, 6, 8 nach §§ 53 - 56 i.V.m. mit Anlage 15.1 HOAI i.V.m. Anlage 15.2 bzgl. Anlagengruppen 4, 5, 6, 8 (Gewichtung 1%)
Bewertung:
Punkte = Bewertungspunktzahl durchschnittlicher Umsatz x Gewichtung 1 %
2.5. Durchschnittlicher Umsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Leistungsbild Brandschutz gem. AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V.), Heft Nr. 17 (Gewichtung 1 %)
Bewertung:
Punkte = Bewertungspunktzahl durchschnittlicher Umsatz x Gewichtung 1 %
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Die Gewichtung der einzelnen Kriterien sowie die jeweils zu vergebenden Punktzahlen und die jeweiligen Anforderungen zum Erreichen der Punktzahlen sowie Mindestanforderungen ergeben sich aus der "Bewertungsmatrix Eignungskriterien" die in den Teilnahmeunterlagen eingesehen werden kann.
1) Bürokapazität/Personalstärke im Mittel der letzten 3 Jahre (Gewichtung insgesamt 20%)
Es soll eine Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der technischen Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) für entsprechende Dienstleistungen abgegeben werden. Die sich hieraus ergebende durchschnittliche Anzahl [(Anzahl 2022 +Anzahl 2021 + Anzahl 2020):3] wird wie folgt bewertet wobei sich die detaillierten Eignungskriterien inklusive Gewichtung aus der Bewertungsmatrix Eignungskriterien ergeben:
1.1 Anzahl der technischen Mitarbeiter im Leistungsbild Objektplanung nach § 34 ff HOAI i.V.m. Anlage 10.1 zur HOAI in den vergangenen drei Jahren im Durchschnitt (Gewichtung 13%)
Bewertung:
Punkte = Bewertung der durchschnittlichen Anzahl x Gewichtung 13 %
1.2 Anzahl der technischen Mitarbeiter im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 ff der HOAI i.V.m. Anlage 14.1 zur HOAI in den vergangenen drei Jahren im Durchschnitt (Gewichtung 2%)
Bewertung:
Punkte = Bewertung der durchschnittlichen Anzahl x Gewichtung 2 %
1.3 Beschäftigte im Leistungsbild Leistungsbild Technische Ausrüstung TA-HLS Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 nach §§ 53 - 56 HOAI i. V. m. Anlage 15.1 i.V.m. Anlage 15.2 bzgl. Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 zur HOAI in den vergangenen drei Jahren im Durchschnitt (Gewichtung 2%)
Bewertung:
Punkte = Bewertung der Durchschnittlichen Anzahl x Gewichtung 2 %
1.4 Beschäftigte im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung TA - ELT, Anlagengruppen 4, 5, 6, 8 nach §§ 53 - 56 i.V.m. mit Anlage 15.1 HOAI i.V.m. Anlage 15.2 bzgl. Anlagengruppen 4, 5, 6, 8 in den vergangenen drei Jahren im Durchschnitt (Gewichtung 2%)
Bewertung:
Punkte = Bewertung der Durchschnittlichen Anzahl x Gewichtung 2 %
1.5 Beschäftigte im Leistungsbild Brandschutz gem. AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V.), Heft Nr. 17, Leistungen für Brandschutz in den vergangenen drei Jahren im Durchschnitt (Gewichtung 1%)
Bewertung:
Punkte = Bewertung der Durchschnittlichen Anzahl x Gewichtung 1 %
2) Planung und Ausführung von Projekten vergleichbarer Größe (Gewichtung insgesamt 20 %)
Es ist jeweils mindestens eine Referenz in den nachfolgend abgefragten Leistungsbildern vorzulegen. Es wird nur eine Referenz pro Leistungsbild bewertet. Werden mehrere Referenzen pro Leistungsbild vorgelegt wird jeweils die Referenz mit der besten Punktzahl bewertet.
Zu den Referenzen sind in den hierfür vorgesehenen Formblättern u.a. Angaben zum Projekt, zum Auftraggeber mit Angabe einer Kontaktadresse, zum Ansprechpartner beim Auftraggeber, zum Entwurfsverfasser/Planer und zur Projektdauer zu machen.
Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet wobei sich die detaillierten Eignungskriterien inklusive Gewichtung aus der "Bewertungsmatrix Eignungskriterien" ergeben.
2.1 Planung und Ausführung von einem Projekt vergleichbarer Größe im Bereich Objektplanung nach § 34 ff HOAI, mindestens Leistungsphase 2-8. (Gewichtung 13 %)
Bewertung von eines bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellten Projektes (Leistungsphase 8 muss erbracht worden sein), mit einer vergleichbaren Größe. Die vergleichbare Größe wird an den Projektkosten gemessen.
Es werden die Projektkosten KG 300 + 400 ohne MwSt. in Euro bewertet.
Bewertung:
Erreichte Punktzahl x Gewichtung 13 %
2.2 Planung und Ausführung von einem Projekt vergleichbarer Größe im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 ff der HOAI i.V.m. Anlage 14.1 zur HOAI . (Gewichtung 2 %)
Bewertung von eines bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellten Projektes, mit einer vergleichbaren Größe. Die vergleichbare Größe wird an den Projektkosten gemessen.
Es werden die Projektkosten KG 300 + 400 ohne MwSt. in Euro bewertet.
Bewertung:
Erreichte Punktzahl x Gewichtung 2 %
2.3 Planung und Ausführung von einem Projekt vergleichbarer Größe im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe TA-HLS Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 nach §§ 53 - 56 HOAI i. V. m. Anlage 15.1 i.V.m. Anlage 15.2 Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 zur HOAI (Gewichtung 2 %)
Bewertung von eines bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellten Projektes, mit einer vergleichbaren Größe. Die vergleichbare Größe wird an den Projektkosten gemessen.
Es werden die Projektkosten KG 300 + 400 ohne MwSt. in Euro bewertet.
Bewertung:
Erreichte Punktzahl x Gewichtung 2 %
2.4. Planung und Ausführung von einem Projekt vergleichbarer Größe im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung TA - ELT, Anlagengruppen 4, 5, 6, 8 nach §§ 53 - 56 i.V.m. mit Anlage 15.1 HOAI i.V.m. Anlage 15.2 bzgl. Anlagengruppen 4, 5, 6, 8. (Gewichtung 2%)
Bewertung von eines bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellten Projektes, mit einer vergleichbaren Größe. Die vergleichbare Größe wird an den Projektkosten gemessen.
Es werden die Projektkosten KG 300 + 400 ohne MwSt. in Euro bewertet.
Bewertung:
Erreichte Punktzahl x Gewichtung 2 %
2.5. Planung und Ausführung von einem Projekt vergleichbarer Größe im Leistungsbild Brandschutz gem. AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V.), Heft Nr. 17, Leistungen für Brandschutz (Gewichtung 1%). Bewertung von eines bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellten Projektes, mit einer vergleichbaren Größe. Die vergleichbare Größe wird an den Projektkosten gemessen.
Es werden die Projektkosten KG 300 + 400 ohne MwSt. in Euro bewertet.
Bewertung:
Erreichte Punktzahl x Gewichtung 1 %
3) vergleichbare Architektenleistung (Gewichtung insgesamt 30%)
Mit dem Angebot sind mindestens 2 vergleichbare Referenzen von erbrachten Architektenleistungen gem. § 34 HOAI (mindestens Lph. 2-8) mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen innerhalb der letzten 10 Jahre anzugeben.
Insgesamt werden zwei Referenzen bewertet.
Zu den Referenzen sind in den hierfür vorgesehenen Formblättern u.a Angaben zum Projekt, zum Auftraggeber mit Angabe einer Kontaktadresse, zum Ansprechpartner beim Auftraggeber, zum Entwurfsverfasser/Planer und zur Projektdauer zu machen.
Die Referenzen 1 (Gewichtung 15%) wird anhand der Kriterien Denkmalsanierung mit nationaler Bedeutung, Erfahrung mit Förderverfahren, Erfahrung mit Brandschutz, vergleichbare Nutzungs- und Gebäudetypen sowie anhand der Besserbewertung gestalterischer Qualität bewertet. Die Gewichtung sowie die je Kriterium zu vergebene Punktzahl ergibt sich aus der Eignungsmatrix.
Die Referenzen 2 (Gewichtung 15%) wird anhand der Kriterien Denkmalsanierung, Erfahrung mit Förderverfahren, Erfahrung mit Brandschutz, vergleichbare Nutzungs- und Gebäudetypen sowie anhand der Besserbewertung gestalterischer Qualität bewertet. Die Gewichtung sowie die je Kriterium zu vergebene Punktzahl ergibt sich aus der Eignungsmatrix.
Jede Referenz kann maximal 5 Punkte erreichen [(Punktzahl Kriterium 1 + Punktzahl Kriterium 2 + Punktzahl Kriterium 3 + Punktzahl Kriterium 4 + Punktzahl Kriterium 5 ) / 5 = Punktzahl Referenz ]. Eine Referenz wird jeweils mit 15 % gewichtet.
4) Referenz Generalplanerleistung (Gewichtung insgesamt 20 %)
Mit dem Angebot sind mindestens zwei Referenzen (Gewichtung Referenz 1: 10%, Gewichtung Referenz 2: 10%) zu erbrachten Generalplanungsleistungen innerhalb der letzten 10 Jahre einzureichen. Insgesamt werden zwei Referenzen bewertet. Reicht der Bewerber mehrere Referenzen ein, werden die zwei Referenzen mit den meisten Punktzahlen gewertet. Zu den Referenzen sind in den hierfür vorgesehenen Formblättern u.a Angaben zum Projekt, zum Auftraggeber mit Angabe einer Kontaktadresse, zum Ansprechpartner beim Auftraggeber, zum Entwurfsverfasser/Planer und zur Projektdauer zu machen.
Als Generalplanungsleistungen werden nur Leistungen eines Planers anerkannt, der sämtliche oder zumindest die wesentlichen Architekten- und Fachplanungsleistungen eines Vorhabens vom Bauherrn übertragen bekommen hat. Diese Generalplanungsleistung muss (unabhängig von der erbrachten Leistungsphasen) mindestens die Leistungsbilder:
- Objektplanung für Gebäude i.S.d. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nummer 10.1. zur HOAI,
und
- Fachplanung für Tragwerksplanung i.S.d. § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14 Nummer 14.1. zur HOAI
- Brandschutz gem. AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V.), Heft Nr. 17, Leistungen für Brandschutz
Die Referenz 1 wird anhand der Kriterien vergleichbare Nutzungs- und Gebäudetypen und anhand des Umfangs der Leistung bewertet. Die Gewichtung sowie die je Kriterium zu vergebene Punktzahl ergibt sich aus der Eignungsmatrix.
Die Referenz 2 wird anhand der Kriterien vergleichbare Nutzungs- und Gebäudetypen und anhand des Umfangs der Leistung bewertet. Die Gewichtung sowie die je Kriterium zu vergebene Punktzahl ergibt sich aus der "Bewertungsmatrix Eignungskriterien".
Jede Referenz kann maximal 5 Punkte erreichen [(Punktzahl Kriterium 1 + Punktzahl Kriterium 2 ) / 2 = Punktzahl Referenz ]. Referenz 1 wird mit 10% gewichtet. Referenz 2 wird ebenfalls mit 10% gewichtet.
Bezüglich der Einzelheiten zur Bewertung wird auf die "Bewertungsmatrix-Eignungskriterien" verwiesen, die in den Teilnahmeunterlagen zu finden ist.
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt*in"/"Ingenieur*in" zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur*in/Architekt*in verfügt, dessen Anerkennung nach
Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern eine/r der Gesellschafter*innen oder der bevollmächtigte/n Vertreter*innen der juristischen Person und der verantwortliche/n Projektbearbeiter*innen die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
3. Bewerber-/Bietergemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen: Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Die Verfahrenssprache ist deutsch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Eignungsleihe:
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen (siehe Bewertungsmatrix-Eignungskriterien) bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
2.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung). Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass ein Teilnahmeantrag unvollständig oder fehlerhaft ist, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich zulässigen nach pflichtgemäßen Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen oder Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen. Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYRDY14RXJRLB
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Schützenstraße 1
Ort: Waldsassen
Postleitzahl: 95652
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9632/9251-25
Fax: +49 9632/9251-100
Internet-Adresse: https://lamberts.de/