Sanierung Mareissaal, Kolbermoor - Leistungen gem. §§33 ff HOAI-LPH 1-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 060
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kolbermoor
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baumanagement-rosenheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Mareissaal, Kolbermoor - Leistungen gem. §§33 ff HOAI-LPH 1-9
Sanierung Mareissaal, Kolbermoor - Leistungen gem. §§33 ff HOAI-LPH 1-9 (weitere Angaben - siehe II.2.4 und Verdingungsunterlagen).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI - LPH 1 - 9;
Die Stadt Kolbermoor beabsichtigt den Umbau und die Modernisierung ihres im Jahr 1875/76 erbauten und im Jahr 1990 umgebauten historischen Gebäudes an der Rosenheimer Straße 8, 83059 Kolbermoor, dessen Südteil aus dem für gesellschaftliche, unternehmerische und private Veranstaltungen genutzte „Mareissaal“ besteht.
Hierbei handelt es sich um einen teilbaren Veranstaltungssaal (Fläche großer Saal mit Bühne: ca. 334 m²; Fläche kleiner Saal mit Bühne: ca. 205 m²) mit Bühne und Galerie (Fläche: ca. 72 m²) und Foyer (Fläche: ca. 64 m²).
Der Saal bietet Platz für Veranstaltungen
- mit maximal 330 Personen bei Tischbestuhlung,
- mit maximal 300 Personen bei Tischbestuhlung mit Tanz sowie
- maximal 391 Personen bei Reihenbestuhlung.
Insbesondere bestehen energetische, brandschutz- und sicherheitstechnische Defizite ebenso wie im Hinblick auf Barrierefreiheit.
Ziel der Stadt ist es, das Gebäude wieder einer langfristigen Nutzung als modernes, den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik entsprechendes Veranstaltungszentrum zugänglich zu machen. Dabei sollen insbesondere die Gaststätte und das Gebäude so gestaltet werden, dass ausgehend hiervon eine gute und bedarfsgerechte Bewirtschaftung des Mareissaales erfolgen kann. Ob es insoweit bei der Gaststättennutzung im bisherigen Umfang bleibt, oder ob stattdessen nur eine Nutzung als Bistro mit entsprechend verkleinerter Küche erfolgen soll, ist noch offen. Eine tragwerksplanerische Bestandsuntersuchung hat ergeben, dass das Dachtragwerk auch zukünftigen Belastungen gewachsen ist. Insbesondere bestehen insoweit auch noch Lastreserven zur eventuellen Aufbringung einer Photovoltaikanlage.
Unter heutigen bauphysikalischen Gesichtspunkten als ungünstig zu bewerten ist die Ausgestaltung des Foyerbereichs im Mittelbau als Glasbau. Insoweit bestehen Überlegungen, den kompletten Mittelbau mit Küche und Foyer umzubauen beziehungsweise neu zu gestalten. Insoweit legt die Stadt Kolbermoor Wert auf einen repräsentativ gestalteten Eingangs- und Foyerbereich.
Insgesamt soll die Nutzung und Gestaltung dem heutigen Bedarf der Kolbermoorer Bürger und Vereine angepasst werden. Vor dem Hintergrund eines noch nicht vollständig feststehenden Bedarfs hat der Objektplaner in einem ersten, der eigentlichen Planung vorgelagerten Schritt den konkreten Nutzerbedarf für das Objekt im Rahmen einer Bedarfsplanung zu ermitteln.
Hierfür hat der Architekt bereits im Rahmen der Angebotslegung ein Konzept vorzulegen, aus welchem sich seine konkret beabsichtigte Vorgehensweise im Rahmen der Bedarfsplanung ergibt. Ergebnis der Bedarfsplanung soll ein Nutzerbedarfsprogramm sein, aus welchem im Rahmen der eigentlichen Planung konkrete Lösungsvarianten zu entwickeln sind. Die Stadt Kolbermoor beabsichtigt außerdem eine angemessene Beteiligung der Bürger und wesentlichen Interessensvertreter der Stadt (Vereine und sonstige Nutzergruppen). Aufgabe des Architekten in diesem Zusammenhang ist die planerische Begleitung und Bewertung der sich hieraus ergebenden Vorschläge. Der Architekt hat in seinem Konzept darzulegen, wie er die Auswertung und Einbindung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in die Bedarfsplanung beabsichtigt. Das Konzept unterliegt der Angebotswertung und wird nach Verhandlung Bestandteil des Architektenvertrags.
Soweit im Rahmen von Bedarfsermittlung erforderlich, werden Fachplaner und Sonderfachleute (HLS, Elektro, Tragwerksplaner, Bauphysiker) beigestellt. Die Vergabe der Fachplanungsleistungen für die eigentliche Umbauplanung soll allerdings erst nach der Bedarfsermittlung stattfinden. Die Stadt Kolbermoor geht derzeit von Baukosten in Höhe von € 6,5 Mio. brutto (KG 300,400, 600, 700 i.S.d. DIN 276) aus. Der Architekt soll mit den Leistungen der Bedarfsplanung unmittelbar nach Beauftragung (voraussichtlich Feb. 2024) beginnen. Eigentlicher Planungsbeginn soll September 2024 sein. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2026 beabsichtigt. Die Stadt Kolbermoor geht derzeit von einer zweijährigen Bauzeit aus, welche in Abhängigkeit der Bedarfsplanung jedoch noch Änderungen unterliegen kann.
Zur Abgabe eines Angebotes werden diejenigen drei bis fünf Bewerber aufgefordert, die sich nach der Wertung der Teilnahmeanträge anhand der Kriterien und Gewichtung als am geeignetsten erwiesen haben (d. h. die höchste (Gesamt)Punktzahl erreicht haben):
Formulare, bei denen Pflichtfelder oder Beiblätter unvollständig ausgefüllt sind; fehlende Eigenerklärung Bezug Russland; fehlende Eigenerklärung zur freiberuflichen und unabhängigen Tätigkeit sowie der Richtigkeit der Angaben; fehlende Zertifikate des Unternehmens – Eintragung Inhaber/ Führungskraft in Liste der Architekten-/Ingenieurkammer, Studiennachweise und Bescheinigungen der beruflichen Befähigung der Inhaber/ Führungskräfte; fehlende Unterlagen bei Eintragung in einschlägige Berufs- oder Handelsregistern; fehlende Anlagen bei ARGE/Unterbeauftragung; Projektleiter: fehlende berufliche Nachweise, beruflicher Lebenslauf; stellv. Projektleiter: fehlende berufliche Nachweise, beruflicher Lebenslauf; Bauleitung: fehlende berufliche Nachweise, beruflicher Lebenslauf; zu geringe Deckung Berufshaftpflicht; = Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags;
Anzahl Architekten: 3 und mehr = 3 Pkt., 2 = 2 Pkt., 1 = 1 Pkt., weniger 1 = 0 Pkt. Gewichtung: 15; Mitarbeiter, die mit der Bauleitung betraut sind: 2 und mehr = 2 Pkt., 1 = 1 Pkt., Gewichtung: 15; bei Keinen Angaben zum Organigramm = Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags;
Rechnerarbeitsplätze: 3 und mehr = 3 Pkt., 2 = 2 Pkt., 1 = 1 Pkt., weniger = 0 Pkt.; Ausschreibungsprogramm: vorhanden Ja = 1 Pkt.; nein = 0 Pkt.; MS Projekt oder kompatibles Programm vorhanden = 1 Pkt., nicht vorhanden = 0 Pkt.; Kostensteuerungsprogramm vorhanden = 1 Pkt., nicht vorhanden = 0 Pkt.; CAD vorhanden = 1 Pkt., nicht vorhanden = 0 Pkt., Gewichtung: 5;
Gesamtumsatz des Bewerbers (netto): 0,75 Mio. € und mehr = 3 Pkt., weniger 0,75 Mio. € – 0,5 Mio. € = 2 Pkt., weniger 0,5 Mio. € = 1 Pkt., Gewichtung. 15;
Referenzen -> Mindestkriterien: Abschluss LPH 8 im genannten Zeitraum; Gebäude in der Honorarzone IV; Wettbewerbskriterien: erbrachte zusammenhängende LPH 9 = 5 Pkt., 7 - 8 = 4 Pkt., 5 – 6 = 3 Pkt., 3 - 4 = 2 Pkt., 2 = 1 Pkt.; energetische Sanierung: ja = 5 Pkt., nein= 0 Pkt.; geförderte Maßnahme: ja = 5 Pkt., nein = 0 Pkt.; Baukosten der KGR 300-400 (netto): mehr als 5,0 Mio. = 5 Pkt., weniger oder gleich 5,0 Mio. – mehr als 4,5 Mio. = 4 Pkt., weniger oder gleich 4,5 Mio. – mehr als 3,0 Mio. = 3 Pkt., weniger oder gleich 3,0 Mio. – mehr als 2,5 Mio. = 2 Pkt., weniger oder gleich 2,5 Mio. – mehr als 2,0 Mio. = 1 Pkt.; öffentlicher Auftraggeber. Ja = 5 Pkt., nein = 0 Pkt.; Versammlungsstätte (Anzahl zugelassener Personen): mehr als 500 = 5 Pkt., weniger oder gleich 500. – mehr als 450 = 4 Pkt., weniger oder gleich 450 – mehr als 400 = 3 Pkt., weniger oder gleich 400 – mehr als 350 = 2 Pkt., weniger oder gleich 350 – mehr als 300 = 1 Pkt.; Alternativ zum Ausfüllen der Punkte 3 - 11 des Bewerbungsbogens ist die Abgabe einer entsprechend ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) zulässig - siehe Verdingungsunterlagen.
Bei Punktgleichheit nach Auswertung der Bewerbungen in Bezug auf die Eignungskriterien wird der AG im Losverfahren die Bewerber für das Verhandlungsverfahren ermitteln.
Voraussichtlicher Präsentationstermin-/Verhandlungstermin: KW 46/2023. Der tatsächliche Termin wird mit Einladungsschreiben (Versendung vorauss. KW 40 / 2023) zum Verhandlungsverfahren bekannt gegeben.
Die angegebene Laufzeit/Ausführungsfrist beinhaltet keine LPH 9.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Verfahrensunterlagen/Auftragsunterlagen
siehe Bewerbungsformblatt sowie II.2.9
Berufshaftpflichtversicherung: Personenschäden 3 Mio €, Sonstige Schäden 1 Mio €
siehe Bewerbungsformblatt sowie II.2.9
Soweit in den Verfahrensunterlagen der Berufsabschluss als Ingenieur oder Architekt verlangt wird, wird auf § 75 VgV verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben sind die Formblätter zwingend zu verwenden. Eine inhaltliche oder formale Änderung der Formulare kann einen Ausschluss aus dem Wettbewerb nach sich ziehen. Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Formblatt und den darin geforderten Angaben und Nachweise in die Wertung einbezogen. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück gesandt.
Die Teilnahmeanträge/Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Die Bewerber sind verpflichtet, klar erkennbare Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden einer Klärung zuzuführen. Unterbleibt eine durch den Bewerber durchzuführende Klärung von klar erkennbaren Unklarheiten bzw. Widersprüchen, können damit begründete Anträge für ein Nachprüfungsverfahren als präkludiert behandelt werden.
Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese bis 6 Kalendertage vor dem Ende der Bewerbungsfrist/Angebotsfrist bei uns schriftlich (über die Plattform) einzureichen um alle Bieter noch rechtzeitig informieren zu können. Alle Bewerberfragen werden über die genannte Plattform beantwortet. Wir empfehlen den Bewerbern, sich freiwillig auf der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de zu registrieren (Angaben einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse). Nur registrierte Bewerber können von der Vergabestelle aktiv über Änderungen und Ergänzungen informiert werden. Nicht registrierte Bewerber müssen sich selbständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die Vergabestelle Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat. Beachten Sie Änderungen/Ergänzungen der Vergabeunterlagen nicht, tragen Sie das Risiko eines möglichen Ausschlusses.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.