Rahmenvertrag Umzugsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023AHE000007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Winzererstraße 9
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80797
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Heilig, Anna
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmas.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Umzugsdienstleistungen
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Folgenden „StMAS“ genannt beabsichtigt, für den Zeitraum 01.02.2024 bis 31.01.2026 einen Rahmenvertrag über die Durchführung von Umzugsdienstleistungen sowie zusätzliche Transportleistungen für Dienststellen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zu vergeben. Darüber hinaus können sonstige Regiearbeiten nach Absprache anfallen. Der Vertrag verlängert sich bis zum 30.04.2027 automatisch, sofern nicht eine der Parteien bis spätestens 31.10.2025 das Vertragsverhältnis kündigt.
Die durchzuführenden Dienstleistungen betreffen u.a. Umzugsarbeiten mit verschieenem Aufwand, bis hin zu Full-Service-Umzügen kompletter Bürozimmer und sonstiger Räume (z.B. Keller, Besprechungszimmer), sowie zusätzliche Transportleistungen für Dienststellen im Geschäftsbereich des StMAS. Zusätzlich können sonstige Regiearbeiten nach Absprache anfallen.
Die Vorhabenbeschreibung im Einzelnen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Folgenden „StMAS“ genannt beabsichtigt, für den Zeitraum 01.02.2024 bis 31.01.2026 einen Rahmenvertrag über die Durchführung von Umzugsdienstleistungen sowie zusätzliche Transportleistungen für Dienststellen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zu vergeben. Darüber hinaus können sonstige Regiearbeiten nach Absprache anfallen. Der Vertrag verlän-gert sich bis zum 30.04.2027 automatisch, sofern nicht eine der Parteien bis spätes-tens 31.10.2025 das Vertragsverhältnis kündigt.
Die durchzuführenden Dienstleistungen betreffen u.a. Umzugsarbeiten mit verschie-denem Aufwand, bis hin zu Full-Service-Umzügen kompletter Bürozimmer und sons-tiger Räume (z.B. Keller, Besprechungszimmer), sowie zusätzliche Transportleistun-gen für Dienststellen im Geschäftsbereich des StMAS. Zusätzlich können sonstige Regiearbeiten nach Absprache anfallen.
Der Vertrag beginnt am 01.02.2024 und endet mit Ablauf des 31.01.2026. Der Vertrag verlängert sich bis zum 30.04.2027 automatisch, sofern nicht eine der Parteien bis spätestens 31.10.2025 das Vertragsverhältnis kündigt.
Für den Vertrag werden folgende Höchstmengen vertraglich vereinbart:
– Stundenanzahl werktags (Montag bis Freitag): 12.480
– Stundenanzahl samstags: 210
– Stundenanzahl sonn- und feiertags: 105
– Stundenanzahl für eingesetztem LKW bis 3,5 Tonnen: 25.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe von mindestens drei mit dem Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzprojekten. Unter vergleichbaren Referenzen versteht der Auftraggeber Aufträge, die mindestens Leistungen nach Buchstabe A) Ziffer 1 a) und Ziffer 1b) der Leistungsbeschreibung enthalten.
Es wird neben der Angabe von Projektinhalt, -umfang und -zeitraum auch die Angabe eines Ansprechpartners des Kunden verlangt, die Benennung des auftrag-nehmerseitigen Ansprechpartners (z. B. Vertriebsbeauftragter) reicht nicht aus. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen beim Referenzauftraggeber telefonisch nachzufragen. Die Referenzprojekte müssen in den vergangenen drei Jahren ab Bekanntmachung des Vergabeverfahrens durchgeführt worden sein, Referenzprojekte, die vor über drei Jahren durchgeführt wurden, werden nicht berücksichtigt. Die Referenz-Aufträge müssen abgeschlossen sein, laufende Aufträge sind nicht berücksichtigungsfähig, es sei denn es handelt sich um einen (Rahmen)Vertrag, aus dem bereits mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen abgerufen und vertragsgemäß erbracht wurden. Rahmenverträge können als Referenz angegeben werden, allerdings werden dann Einzelaufträge aus dem Rahmenvertrag diesem als Referenz zugerechnet und zählen nicht als einzelne Referenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (nachstehend kurz: Sanktionsvorschrift), verbietet, öffentliche Aufträge an natürliche oder juristische Personen (Unternehmen) zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Sanktionsvorschrift aufweisen.
Der Auftraggeber verlangt die wahrheitsgemäße Angabe folgender Erklärungen (deren vollständiger Inhalt sich nur aus den Vergabeunterlagen ergibt):
- Eigenerklärungen betreffend das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (wie insbesondere nach §§ 123, 124 GWB),
- Angabe zur Struktur der Bietenden,
- Erforderliche Angaben zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszugs,
- Eigenerklärung betreffend russische Unternehmen,
- ggf. Eigenerklärung für Unterauftragnehmer,
- Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen,
- Formlose Erklärung, dass für die Durchführung des Auftrags nur Mitarbeiter/innen zum Einsatz kommen, die die Deutsche Sprache beherrschen. Der Bieter versichert, dass die Mitarbeiter/Innen, die für die Durchführung des Auftrags zum Einsatz kommen, über einen Nachweis über die Beherrschung der deutschen Sprache (Nachweis: Zertifikat Deutsch B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) verfügen, sofern Deutsch nicht ihre Muttersprache ist. Hierzu kann vom Bieter die in den Auftragsunterlagen bereitgestellte Vorlage verwendet werden
- Formlose Versicherung, dass nur ständige, sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter/innen zum Einsatz kommen und keine Beschäftigung auf Minijob-Basis für die Durchführung des Auftrags erfolgt. Hierzu kann vom Bieter die in den Auftragsunterlagen bereitgestellte Vorlage verwendet werden.
- Formlose Versicherung, dass die Mitarbeiter/innen, die für die Durchführung des Auftrags eingesetzt werden, nicht in Sammelunterkünften nach § 9 des Vertragsentwurfs, die vom Bieter zur Verfügung gestellt oder vermittelt werden, untergebracht werden. Hierzu kann vom Bieter die in den Auftragsunterlagen bereitgestellte Vorlage verwendet werden.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Es wird auf § 160 GWB hingewiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.