Ersatzneubau Schleuse Kriegenbrunn: Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/835/010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-aschaffenburg.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Schleuse Kriegenbrunn: Bauüberwachung
Die örtliche Bauüberwachung enthält folgende Teilleistungen:
- Überwachung der Ausführung von Bauleistungen
- Überwachung auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des AG
- Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
- Dokumentation des Bauablaufs
- Mitwirken beim Aufmaß, behördlichen Abnahmen, Abnahmen von Leistungen und Lieferungen
- Fertigungsüberwachung
- Rechnungsprüfung
Für die Leistungserbringung der Bauüberwachung ist die Präsenz im Bereich der Baumaßnahme 91056 Erlangen, OT Kriegenbrunn erforderlich.
Das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg beabsichtigt, den Ersatzneubau der Schleuse Kriegenbrunn ausführen zu lassen. Zur Sicherstellung der Qualität ist eine Begleitung und Überwachung der Bauausführung erforderlich. Diese Leistung umfasst mehrere Fachgebiete (Bautechnik, Elektrotechnik, TGA, Stahlbau, Geotechnik).
Die objektiven Kriterien sowie deren Wichtung sind dem Abschnitt III zu entnehmen.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der in der e-Vergabe bzw. auf bund.de hinterlegte vorläufige Schlusstermin für den Eingang der Angebote (IV.2.3) bezieht sich auf die Erstangebote. Für Folgeangebote bzw. endgültige Angebote wird dieser im Laufe des Verfahrens aktualisiert. Er kann sich aber auch für die Erstangebote noch ändern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.