Totalunternehmerleistungen (Bau- und Planungs-leistungen) für das Projekt „Regionales Gründer- und Innovationszentrum RIZ Bayreuth“ in Bayreuth, Universitätsstraße, Neubauprojekt Referenznummer der Bekanntmachung: 101586_1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Luitpoldplatz 13
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hochbauamt
E-Mail:
Telefon: +49 921251564
Fax: +49 921251668
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bayreuth.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Totalunternehmerleistungen (Bau- und Planungs-leistungen) für das Projekt „Regionales Gründer- und Innovationszentrum RIZ Bayreuth“ in Bayreuth, Universitätsstraße, Neubauprojekt
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Planung in Anlehnung an die HOAI ab LPH 2, den schlüsselfertigen, funktionsbereiten und zur Aufnahme des Betriebs durch den AG geeigneten Bau eines neuen Regionalen Gründer- und Innovationszentrums (RIZ) auf dem vorliegenden Grundstück. Der derzeit vorhandene Parkplatz ist durch den AN abzubrechen und das Baugebiet für den Neubau entsprechend vorzubereiten. Das RIZ ist mit bis zu vier Stockwerken ohne Untergeschoss mit flexibler Raumteilung und dem Haupteingang in Richtung des „Platz E&I/RIZ“ durch den AN zu planen und zu errichten. Der Geländeverlauf bedingt, dass das unterste Geschoss zweiseitig ins Gelände eingebaut wird. Die technische Erschließung erfolgt von der Universitätsstraße im Süden
Bayreuth
Die Stadt Bayreuth plant den Neubau eines Regionalen Gründer- und Innovationszentrums auf dem Campus der Universität Bayreuth. Das Baugebiet befindet sich im nordöstlichen Bereich des Universitätsgeländes mit 4.043,44 m². Das Baufenster hat eine Größe von ca. 1.300 m². Auf dem südwestlich angrenzenden Grundstück mit 3.953,21 m² wird zeitgleich das Entwicklungszentrum E&I errichtet; die Koordination ist durch den AN vollständig und eigenverantwortlich zu übernehmen. Die städtebauliche Erschließung erfolgt über die Universitätsstraße. Das Grundstück ist zu Fuß, per Individualverkehr und durch den ÖPNV zu erreichen.
Insbesondere sollen ca. 2.687 m² NUF Seminar- und Besprechungsräume, CoWorking-Areas und verschiedene Bürotypen für insgesamt 159 Arbeitsplätze sowie ein größerer Nass- und Duschbereich geplant werden. Mit den Ruhezonen und Teeküchen, sowie der Café Lounge werden zwischen den in Cluster eingeteilten Bürobereichen Synergien als Aufenthalts- und Gemeinschaftsflächen geschaffen. Das Raumprogramm liegt im Entwurf vor. Die Bauweise wird offen ausgeschrieben. Wünschenswert ist eine nachhaltige Bauweise mit rezyklierten Baustoffen oder ei-ne Hybridbauweise; Modul-/Systembauweisen sind ebenfalls zulässig. Das Gebäude ist gemäß aktuell gültigem gesetzlichen Energiestandard gemäß GEG zu planen und zu errichten.
Die Außenanlage ist ebenfalls durch den AN zu planen und zu errichten. Es ist die maximale Fläche für PKW- und Fahrradstellplätze zu planen und herzustellen sowie ein Grünbereich gemäß beigefügtem Lageplan und baurechtlichen Vorschriften herzustellen.
Der Neubau steht zeitlich gesehen im Kontext einer gesamthaften städtebaulichen Entwicklung der Universität im Bereich Bayreuth Süd zwischen den Stadtteilen Birken und Oberkonnersreuth. Angrenzend und auf demselben Grundstück wird durch das Staatliche Bauamt Bayreuth parallel der Neubau des Entwicklungszentrums E&I mit 5 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss (UG bis 4. OG sowie Staffelgeschoss) errichtet. Ebenfalls parallel findet die Ausführung der Erschließungstrasse für das nördliche Universitätsgelände statt. Aus diesem Grund müssen die Belange des Grundstücks hinsichtlich z.B. der Baustelleneinrichtung und Schnittstellen in der Erschließung genauestens abgestimmt werden. Diese zeitlichen und räumlichen Abhängigkeiten prägen das vorliegende Projekt RIZ im Hinblick auf den Bauzeitenterminplan und dem eng getakteten Fertigstellungstermin entsprechend.
Der AN wird verpflichtet, sämtliche Leistungen und Lieferungen, die die mangelfreie, schlüsselfertige Herstellung des Werkes erfordert, zu erbringen. Planungsleistungen beinhalten insbesondere alle notwendigen Grund- und Besonderen Leistungen aller Leistungsbilder und -phasen ab der Leistungsphase 2 in Anlehnung an die Anlagen zur HOAI, in der jeweils gültigen Fassung sowie Gutachter- und sonstige Ingenieurleistungen. Das Werk muss die vereinbarten Qualitäten aufweisen, deren Anforderungen sich aus der vertraglich zu vereinbarenden funktionalen Leistungsbeschreibung ergeben, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und sämtlicher geltender technischer Standards, insbesondere EN und DIN-Normen, VDE-, VDI-, VDS- und TÜV-Vorschriften, Herstellerrichtlinien – jeweils zum Zeitpunkt der Abnahme – entsprechen, und genehmigungsfähig, vollständig fertig sowie funktions- und betriebsbereit sein. Es muss sich uneingeschränkt für die vertraglich vorgesehenen Nutzungen und für den vertraglichen sowie bestimmungsgemäßen Betrieb eignen. Damit sind die Lieferung und Leistung, inklusive aller Vor-, Neben- und Nacharbeiten für die vollständige Erbringung der Bauleistungen gemeint. Dies gilt insbesondere einschließlich Baustelleneinrichtung, Bemusterung, in Abstimmung mit der Stadt Bayreuth, SiGeKo und Herstellung der Freianlagen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Bayreuth beabsichtigt, für die zu erbringenden planerischen und baulichen Leistungen für das Regionale Gründer- und Innovationszentrum sowie der Außenanlagen, ein Budget von 21,50 Mio. € brutto (KG 200 bis 700) vorzusehen. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Nebenkosten.
Geplante Mindestzahl und zugleich geplante Höchstzahl sind 4 Bewerber. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Auswahlkriterien am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Matrix Auswahlkriterien verwenden, bei der die auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.3 genannten Unterkriterien zu den Referenzen bewertet und gewichtet werden; ein Bewerber kann maximal 50 Punkte erreichen. Von diesen 50 Punkten entfallen maximal 20 Punkte auf die Referenzkategorie/ den Leistungsbereich Schlüsselfertigbau Gebäude, maximal 16 Punkte auf die Referenzkategorie/ den Leistungsbereich Objektplanung Gebäude und maximal 14 Punkte auf die Referenzkategorie/ den Leistungsbereich Fachplanung Technische Ausrüstung. Einzelheiten sind dem Bewerbungsbogen sowie der Auswahlmatrix zu entnehmen. Die Referenzangaben werden bewertet auf der Grundlage der unter Ziffer III.1.3 (Referenzkategorien Schlüsselfertigbau Gebäude, Objektplanung Gebäude, Fachplanung Technische Ausrüstung Gebäude) genannten Auswahlkriterien, die anhand des jeweils benannten Referenzobjekts nachzuweisen sind. Es muss je Referenzkategorie ein wertbares Referenzprojekt vorliegen; in die Wertung fließen je Referenzkategorie maximal 2 wertbare Referenzprojekte ein.
Einzelheiten sind dem Bewerbungsbogen sowie der Matrix Auswahlkriterien zu entnehmen, auf die verwiesen wird: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=276722
Erfüllen mehrere Bewerber am Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der beigefügten Matrix Auswahlkriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Zu Ziff. II.2.7: Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers anzusehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung,
aa) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
bb) dass für den Bewerber kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
cc) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AentG, § 21 MiLoG, § 98c AufenthG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die
zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
b) Der Bewerber hat - soweit aus Platzgründen möglich im Bewerbungsbogen an der dafür vorgesehenen Stelle, andernfalls auf einer Anlage zum Bewerbungsbogen - seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offenzulegen und hieraus nachzuweisen, dass er von keiner gesellschafts-/ konzernrechtlichen oder personellen Verflechtungen mit anderen Architektur-/ Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder zukünftigen Interessenkonflikts i. S. v. § 6 EU Abs. 3 Nr. 4 VOB/A auszulösen.
c) Eigenerklärung zur beruflichen Qualifikation
aa) Soweit Bewerber/Mitglied der Bewerbergemeinschaft/anderes Unternehmen der Eignungsleihe Bauleistungen erbringt darüber,
- dass der Bewerber Mitglied in der Berufsgenossenschaft bzw. Mitglied beim zuständigen Versicherungsträger ist;
- dass der Bewerber in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer unseres Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen ist.
bb) Soweit Bewerber/Mitglied der Bewerbergemeinschaft/anderes Unternehmen der Eignungsleihe Planungsleistungen erbringt darüber,
- dass das Unternehmen/Büro i.S. natürlicher oder juristischer Person eine Qualifikation als Architekt und/oder (Diplom-) Ingenieur (FH/Univ.) der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder gleichwertige Hochschulabschlüsse oder Qualifikationen (z.B. staatlich geprüfter Techniker) nachweisen kann. Die Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Sofern es sich beim Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen (analog § 75 (3) VgV). Ist der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft, ist der Nachweis der entsprechenden beruflichen Qualifikation von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Im Fall der Eignungsleihe muss jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung beruft, eine entsprechende berufliche Qualifikation nachweisen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorliegenden Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 Nr. 3. verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen. Soweit als Nachweis Eigenerklärungen ausreichen, sind darüber hinaus keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinne zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
1.) Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto).
2.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 5,0 Mio. Euro für sonstige Schäden, jeweils je Schadensfall. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben und zusätzlich zu erklären, dass im Auftragsfall die schriftliche Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beigefügt wird, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer ARGE, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o.g. Bedingungen eintritt.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 Nr. 3. verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 verwiesen.
Abgabe der Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 5,0 Mio. Euro für sonstige Schäden, jeweils je Schadensfall. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert).
Vorlage jeweils einer Referenz, bezogen auf den jeweils genannten Leistungsbereich, und zwar:
- Schlüsselfertigbau Gebäude (Referenzkategorie 1, Referenzen R.1/ R.2)
- Objektplanung Gebäude (Referenzkategorie 2, Referenzen R.3/R.4)
- Technische Ausrüstung Gebäude (Referenzkategorie 3, Referenzen R.5/R.6)
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=276722
Für jede Referenz werden in der "Kurzbeschreibung Objekt" der jeweiligen Referenzformblätter des Bewerbungsbogens (FBl. 4 R.1-R.6) Angaben erwartet zu Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts mit Angaben der Netto-Baukosten, Beschreibung der Art und des Umfangs der erbrachten Leistungen für das Referenzobjekt und Zeitraum der Leistungserbringung.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegeben Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 Nr. 3. verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4, für eine gegebenenfalls erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabeaufgefordert werden, auf Ziffer II.2.9 verwiesen.
Es muss bezogen auf den jeweils genannten Leistungsbereich, jeweils mindestens eine Referenz vorliegen, welche alle Mindestvorgaben – hinsichtlich Referenzobjekt und Leistungserbringung – erfüllt (im Folgenden auch: Mindeststandard). Die Leistungen bzw. Leistungsphasen, welche eingebracht werden, müssen im Referenzzeitraum erbracht und abgeschlossen worden sein. Alle Mindestvorgaben ergeben sich aus der Matrix Auswahlkriterien: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=276722
Der jeweilige Referenznehmer muss die Leistungen im Referenzprojekt, mit denen die Mindestvorgaben an die Referenz gemäß der Matrix Auswahlkriterien erfüllt werden, selbst ausgeführt haben. Nicht erforderlich ist es, dass die Leistung ausschließlich durch den Referenznehmer ausgeführt wurde, vielmehr reicht es aus, wenn dieser diese Leistung zusammen mit anderen Unter-nehmen, insbesondere anderen Arbeitsgemeinschaftsmitgliedern bzw. Ingenieurgemeinschaftsmitgliedern und/oder Nachunternehmern ausgeführt hat; die bloße Mitgliedschaft in einer ARGE bzw. INGE, die die betreffenden Leistungen im Referenzprojekt ausgeführt hat, genügt als solche hingegen nicht, selbst wenn der Referenznehmer leitende Funktionen in der ARGE bzw. INGE innehatte (z.B. Projektleitung, Bauoberleitung, technische oder kaufmännische Federführung, o.ä.). Nicht ausreichend sind des Weiteren bloße Unterstützungsleistungen oder die bloße Zurverfügungstellung von Knowhow, Beratern o.ä. Hierzu sind die vom Referenznehmer selbst ausgeführten Leistungen und insbesondere sein Eigenleistungsanteil anzugeben. Die Leistungen bzw. Leistungsphasen, welche eingebracht werden, müssen im Referenzzeitraum - 01.01.2018 bis Ende der Bewerbungsfrist - erbracht und abgeschlossen worden sein.
Erfüllt der Bewerber diesen Mindeststandard nicht, wird er mangels Eignung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Im Falle einer Eignungsleihe muss der Referenznehmer die Leistungen des Leistungsbereichs, für den die Referenz vorgelegt wird, selbst ausführen.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und weiteren gegebenenfalls vorzulegenden nachweisen; die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform (https://www.staatsanzeiger-eservices.de) eingestellt. Die Anträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (https://www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags ist die (natürliche) Person, die die Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt, mit Vor- und Nachname zu benennen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Für Weiteres wird auf Ziffer 6.1 des Informationsmemorandums verwiesen.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
2.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
3.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist zu verwenden.
4.
Die in Ziffer II.2.7 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen oder drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
5.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Vorbehalten ist auch die Abwicklung des Verfahrens in aufeinanderfolgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote.
6.
Weitere Angaben zu Inhalt und Ablauf des Teilnahmewettbewerbs sind dem Informationsmemorandum zu entnehmen.
7.
a) Bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.2 der Bekanntmachung genannten Unterlagen für jedes Mitglied vorzulegen.
b) Beabsichtigt ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Nachunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegenden Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, das ist die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Bestätigung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
8.
Nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge an Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung aufweisen. Über das Nichtvorliegen eines solchen Bezugs zu Russland müssen alle Bieter in der Angebotsphase eine Eigenerklärung abgeben.
9.
Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der Sicherstellung der Finanzierung.
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.