Cloud-TK-Lösung Landratsamt Eichstätt Referenznummer der Bekanntmachung: LRA-2023-Cloud
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Residenzplatz 1
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8421700
Fax: +49 842170229
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Cloud-TK-Lösung Landratsamt Eichstätt
Erstellung einer Cloud-TK-Lösung inklusive Erweiterung auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung einschließlich Herbeiführung der Betriebsbereitschaft sowie Systemservice
Im Landkreis Eichstätt, ist in den Vergabeunterlagen genau aufgeführt .
Die umfassende Leistungsbeschreibung geht aus den Ausschreibungsunterlagen
(Teil 1 des Leistungsverzeichnisses und Teil 2 des Leistungsverzeichnisses Preisteil) hervor. Bei der nachstehenden Auflistung handelt es sich um eine verkürzte Leistungsbeschreibung mit unverbindlichen Schätzwerten:
1 Basismodul der Cloud-TK-Lösung
550 IP-Teilnehmerlizenzen
5 virtuelle Teilnehmerlizenzen
1 Gateway zur Carrieranbindung beim Auftraggeber
68 SIP-Kanäle für Gateways zur Carrieranbindung
3 Userlizenzen für Chef- / Sekretärfunktion
470 UCC-Userlizenzen für je mindestens 4 gleichzeitige Endgeräte
3 Anbindungen einer Datenbank (AD, Outlook, Telefonbuch TK-System
470 Sprachspeicher-Userlizenzen
20 Userlizenzen ACD-Agent
3 Userlizenzen ACD-Agent mit Vermittlungsplatzfunktionen
2 Userlizenzen ACD-Supervisor
11 statistikfähige Anrufbeantworter
75 Kanäle für Video-Conferencing und Collaboration
1 Systemverwaltung je Administrationsrecht (Rolle)
1 IP-Sprachendgerät Standard
5 IP-Sprachendgeräte Komfort
2 Erweiterungsmodule für IP-Sprachendgeräte 10er
5 Telefonkonferenzsysteme
6 IP-Analogadapter / Analog-Gateways für zwei Ports
1 IP-Analogadapter / Analog-Gateway für vier Ports
12 schnurlose IP-DECT-Telefonendgeräte
Der Rahmenvertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate, soweit er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der ersten 48 Monate und danach zum Ablauf des nächsten Vertragsjahres gekündigt wird und endet spätestens nach 72 Monaten.
Es sollen später sukzessive weitere Außenstellen an die Cloud-TK-Lösung angeschlossen werden. Um den Service zu garantieren, muss die Laufzeit für die Teilerweiterungen mindestens 48 Monate betragen. Somit ist eine Vertragsverlängerung des Rahmenvertrages notwendig.
Hinweis zu II.2.5) :
Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium – Name: Die Wertung erfolgt auf Basis der UfAB 2018 – Erweiterte Richtwertmethode. Die Leistungskriterien sowie die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots sind in den Ausschreibungsunterlagen (Anlage Wertungsschema) aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde.
Hinweis:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmen bzw. Bieter, bei denen ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt, nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfen, wenn gegenüber dem Auftraggeber ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt und ggf. nachgewiesen wurden.
Eine Darstellung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen liegt deshalb im eigenen Interesse des Unternehmens bzw. Bieters. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, die Aspekte der Selbstreinigung bzw. Darstellungen hierzu im Rahmen einer Angebotswertung aufzugreifen und ggf. zu vertiefen:
- der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen,
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Berufsgenossenschaft, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
• Berufsgenossenschaft
Jedes Unternehmen ist bei der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Es ist zu bestätigen, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlangen der VS eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
• Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
Der spätere Auftragnehmer haftet für alle von ihm oder seinen Bediensteten zu vertretenden Schäden, die bei der Erfüllung oder anlässlich der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht werden. Diese Haftung bezieht sich auch auf Schäden, die sich aus strafbaren Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten des Personals ergeben. Von etwaigen Ansprüchen dritter Personen, die bei der Ausführung oder anlässlich der Ausführung der vertraglichen Arbeiten Schaden erleiden, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber freizustellen. Zur Deckung etwaiger Ansprüche wird für den Fall des Zuschlags während der gesamten Vertragslaufzeit eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 € und für sonstige Schäden (Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € pro Schadenfall verlangt. Die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden abzudecken. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf die vorstehend genannten Beträge begrenzt. Dies gilt nicht (d. h. der Auftragnehmer haftet unbegrenzt), soweit er oder einer seiner Bediensteten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Es ist unter Angabe der Versicherungssummen zu erklären, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden und für sonstige Schäden (Vermögensschäden) in der erforderlichen Höhe besteht bzw. abgeschlossen wird. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlangen der VS eine Zusicherung der Versicherung zu übersenden. Falls der Zuschlag auf das Angebot erteilt wird, ist unverzüglich nach Auftragserteilung unaufgefordert ein entsprechender Versicherungsnachweis zu übermitteln.
Referenzen, Beschäftigungszahl und Zahl der Führungskräfte, Zertifizierung des Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
• Geeignete, vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge
Es werden in den letzten höchstens drei Jahren (Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist) mindestens drei geeignete Referenzen verlangt. Die Referenzen haben sich auf Leistungen zu beziehen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in einem gewissen Rahmen vergleichbar sind. Vergleichbar ist ein Referenzprojekt, wenn die erbrachten Leistungen dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang nahekommen oder ähneln und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
- Cloud-TK-Lösung mit mindestens 500 Teilnehmern und mit Systemservice und Weiterentwicklung des Gesamtsystems
- UCC-Client für mindestens 250 Userlizenzen
- ACD mit mindestens 50 Agentenarbeitsplätzen
- Video-Conferencing
Der AG behält sich vor, die Richtigkeit der eingereichten Referenzen zu prüfen und bei den Referenzgebern Erkundigungen hierüber anzustellen. Sollten Referenzgeber keine positive Bewertung der Referenzleistung abgeben, wird die Referenz nicht berücksichtigt. Stellt der Referenzgeber dar, dass der Auftragnehmer eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung der Leistung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, trifft der AG, in der Regel nach Anhörung des Bieters, eine Prognoseentscheidung und entscheidet schließlich im Ermessen, ob der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen wird. Ein Nachbessern von schlechten Referenzen ist nicht möglich, d. h. schlechte Referenzen können nicht durch Nachreichung besserer Referenzen ersetzt werden. Die Referenzen sind in die dafür vorgesehene Liste einzutragen. Die Liste kann auf einer zusätzlichen Seite erweitert werden.
• Beschäftigtenzahl, Zahl der Führungskräfte
Es ist die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Bewerbers / Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren anzugeben.
• Zertifizierung des Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) nach DIN ISO/IEC 27001 für das Rechenzentrum
Die Cloud-TK-Lösung muss in mehreren geografisch voneinander getrennten hochredundanten Rechenzentren, die sich ausschließlich in der EU oder der Schweiz befinden, gehostet werden. Die Rechenzentren müssen nach DIN ISO/IEC 27001 zertifiziert sein.
Die für die Verschlüsselung verwendeten privaten Schlüssel dürfen ausschließlich dem Auftragnehmer sowie dem Auftraggeber nach geltenden rechtlichen und regularischen Verpflichtungen und Anforderungen bekannt sein.
• Eigenerklärung zur Eignung, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Neben der Erfüllung der o. g. Eignungskriterien umfasst die Eignungsprüfung auch die die Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) und nach § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe).
1. Es ist zu erklären, dass für das Unternehmen keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. Insbesondere ist Folgendes zu bestätigen:
- Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer in § 123 GWB aufgeführten Straftat oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden.
- Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen.
Alternativ ist zu erklären, welche zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB für das Unternehmen vorliegen.
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! Achtung, die geforderten Mindeststandarts gehen aufgrund Platzmangels fortführend im nächsten Textfeld weiter, die folgende Textzeile: " "Möglicherweise geforderte Mindeststandards" wird gestrichen!
2. Weiterhin ist zu erklären, dass für das Unternehmen keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. Insbesondere ist Folgendes zu bestätigen:
- Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere wurden und werden den Mitarbeitenden wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiloG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG) mit Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendungsgesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer dazu erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistungen verbindlich vorgegeben werden.
- Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig. Es ist kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden. Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation und hat seine Tätigkeit auch nicht eingestellt.
- Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (z. B. Strafermittlungsverfahren). Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (z. B. Untersuchungshaft).
- Das Unternehmen hat mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Das Unternehmen hat nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt.
Alternativ ist zu erklären, welche fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB für das Unternehmen vorliegen. Zudem ist eine Schilderung erforderlich, warum die angegebenen fakultativen Ausschlussgründe nicht zum Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
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!Achtung, weitere geforderte Mindeststandarts sind unter "VI.3 Zusätzliche Angaben" aufgrund Platzmangels aufgeführt!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Achtung, folgende Ausführungen sind dem Punkt III.1.3) "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" , geforderte Mindeststandarts, zugeordnet.
Weitere Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
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3. Darüber hinaus besteht bei Vorliegen von Ausschlussgründen die Möglichkeit, die Maßnahmen zur Selbstreinigung (Ausgleich des finanziellen Schadens + Mitwirkung bei der umfassenden Aufklärung + konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen) zu erörtern.
Angebote von Unternehmen, für die Ausschlussgründe vorliegen, können bzw. müssen von der Wertung ausgeschlossen werden.
• Eigenerklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09.04.2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers / Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmers, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,
c) durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und / oder b) zutreffen.
Bereits vor dem 09.04.2022 geschlossene Verträge mit solchen Personen oder Unternehmen mit Bezug zu Russland dürfen nur bis zum 10.10.2022 fortgeführt werden. Hierfür ist das Formblatt L 127_NDSOB Eignungserklärung Bezug Russland zu verwenden.
• Scientology-Schutzerklärung
Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den Einzelnen mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozialtechnologischer Methoden einer totalen inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren. Aufgrund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology. Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird eine Schutzerklärung verlangt. Für die „Scientology-Schutzerklärung“ ist das gleichnamige Formblatt zu verwenden.
• Schlussbestimmungen
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der VS die getätigten Ausgaben durch entsprechende Bestätigungen / Nachweise innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
Wissentlich falsche Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien können den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten sich während des Vergabeverfahrens sowie im Falle der Zuschlagserteilung während der Vertragslaufzeit Änderungen zu den vorstehend erklärten Sachverhalten ergeben, ist dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Residenzplatz 2
Ort: Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
Telefon: +49 842170247
Fax: +49 842170229