GKS - Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH: Planungsleistungen zur Errichtung einer Klärschlammverwertungsanlage für Trockenklärschlamm (TKSVA) am Standort Schweinfurt Referenznummer der Bekanntmachung: 03762-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hafenstraße 30
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97424
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gks-sw.de/
Postanschrift: Magazinstraße 15-16
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herrn Rechtsanwalt Nikolas Barfknecht
E-Mail:
Telefon: +49 306112840-337
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbh-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
GKS - Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH: Planungsleistungen zur Errichtung einer Klärschlammverwertungsanlage für Trockenklärschlamm (TKSVA) am Standort Schweinfurt
Gegenstand dieses Auftrages sind Generalplanerleistungen für die Errichtung einer Trockenklärschlammverbrennungsanlage.
Werksgelände der GKS - Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH Hafenstraße 30 97424 Schweinfurt
Der Auftraggeber beabsichtigt, auf dem Werksgelände, gelegen Hafenstraße 30 in 97424 Schweinfurt, eine Trockenklärschlammverbrennungsanlage als unselbständige Nebeneinrichtung des dort betriebenen Kohleheizkraftwerks mit integrierter thermischer Müllverwertungsanlage zu errichten und zu betreiben.
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Gegenstand dieses Auftrages ist die stufenweise Vergabe sämtlicher für die Errichtung der Trockenklärschlammverbrennungsanlage erforderlichen Planungsleistungen, als Generalplanerleistungen. Dies betrifft insbesondere folgende Leistungen und Leistungsbilder:
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- Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. §§ 41, 43 HOAI i.V.m. Anlage 12, Leistungsphasen 1 und 2 (teilweise), 3, 4, 5 (teilweise Review), 6 - 7, 8;
- Fachplanung der Tragwerksplanung gem. §§ 49, 51 HOAI i.V.m. Anlage 14, Leistungsphasen 1 und 2 (teilweise), 3 - 4, 5 (teilweise Review) und 6;
- Fachplanung der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53, 55 HOAI i.V.m. Anlage 15, Leistungsphasen 1 und 2 (teilweise), 3 - 4, 5 (teilweise Review), 6 - 7, 8 für die Anlagengruppen 1 - 4, 6 - 7.
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Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur mit der Beauftragungsstufe II (Qualitätssicherung und Fortschreibung der vorliegenden Planungsgrundlagen / Vervollständigung der vorliegenden Beauftragungsstufe I zur vertieften Entwurfsplanung) und behält sich vor, die weiteren Beauftragungsstufen weiter zu beauftragen.
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Die Beauftragungsstufe I (Grundlagenermittlung und vereinfachte Vorplanung im Wege einer Machbarkeitsstudie) ist bereits abgeschlossen.
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Die folgenden Beauftragungsstufen III (Genehmigungsplanung sowie Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe) sowie IV (Überprüfung der Ausführungsplanung des / der Lieferanten [LP 5 Review]) werden optional beauftragt. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
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Für die angefragten Leistungen soll ein Pauschalfestpreis vereinbart werden, der sämtliche Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen des zu schließenden Generalplanervertrags sowie alle durch die Leistungserbringung ausgelösten Kosten, soweit der Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, enthält.
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Die Machbarkeitsstudie wird zum Schutz der Vertraulichkeit der enthaltenen Informationen über kritische Infrastruktureinrichtungen ausschließlich zur Einsichtnahme vor Ort vom Auftraggeber
bereitgestellt. Interessierte Unternehmen können sich mittels der Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform an den Auftraggeber wenden, um einen individuellen Termin zur Einsichtnahme unter Wahrung des Geheimwettbewerbs zu vereinbaren. Der Auftraggeber behält sich vor, die Einsicht nur gegen Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung zu gewähren.
Sollten mehr als drei grundsätzlich geeignete und nicht auszuschließende Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken.
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In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Es werden jedoch max. 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Die Bewertung erfolgt anhand der Bewertungsmatrix, die den Vergabeunterlagen als Anlage A9 beigefügt ist. Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
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1. Wirtschaftliche und Technische Leistungsfähigkeit:
- Umsatz (12,5 %);
- Anzahl Beschäftigter (12,5 %).
2. Berufliche Leistungsfähigkeit:
- Erfahrungsnachweis Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerk (35 %);
- Erfahrungsnachweis Leistungsbild Tragwerksplanung (15 %);
- Erfahrungsnachweis Leistungsbild Technische Ausrüstung (25 %).
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Die Bewertung erfolgt in diesen Schritten:
- Der durchschnittliche jährliche Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre wird danach bewertet, ob diese bei mehr als 12 Mio. EUR (100 Punkte), bei mehr als 9 bis einschließlich 12 Mio. EUR (80 Punkte), bei mehr als 6 bis einschließlich 9 Mio. Euro (60 Punkte), mehr als 3 bis einschließlich 6 Mio. EUR (20 Punkte) oder bei 0 bis einschließlich 3 Mio. EUR (20 Punkte) liegt. Sind dem Teilnahmeantrag keine Angaben zum Umsatz zu entnehmen, erhält der Teilnahmeantrag insoweit 0 Punkte.
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- Die durchschnittliche jährliche Anzahl an Personal in den letzten drei Geschäftsjahren wird danach bewertet, ob insgesamt mehr als 60 Mitarbeiter (100 Punkte), 45 bis 59 Mitarbeiter (80 Punkte), 30 bis 44 Mitarbeiter (60 Punkte), 16 bis 29 Mitarbeiter (40 Punkte), weniger als 15 Mitarbeiter angegeben werden. Sind dem Teilnahmeantrag keine Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter zu entnehmen, erhält der Teilnahmeantrag insoweit 0 Punkte
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- Die Erfahrungsnachweis im Bereich der Leistungsbilder "Objektplanung Ingenieurbauwerk" sowie "Fachplanung technische Ausrüstung" erfolgt durch eine Bewertung der vorgelegten Referenzen. Jede der vorgelegten Referenzen wird in dem jeweiligen Leistungsbild nach dem Stand der Planungen den Behandelten Stoffen als Hauptbrennstoff, der Anlagentechnik der jeweiligen Referenzanlage sowie der Feuerungswärmeleistung der jeweiligen Referenzanlage bewertet. Die weiteren Details zur Punktevergabe sind Anlage A9: Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
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- Der Erfahrungsnachweis im Bereich Tragwerksplanung wird danach bewertet, ob fünf vergleichbare Referenzprojekte (100 Punkte), vier vergleichbare Referenzprojekte (80 Punkte), drei vergleichbare Referenzprojekte (60 Punkte), zwei vergleichbare Referenzprojekte (40 Punkte), ein vergleichbares Referenzprojekt (20 Punkte) angegeben werden. Wird kein vergleichbares Referenzprojekt angegeben, erhält der Teilnahmemantrag insoweit 0 Punkte.
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Zur Bewerberauswahl werden je Leistungsbild max. fünf Referenzen bewertet.
Sofern zum einzelnen Leistungsbild mehr als fünf Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen mit der höchsten Punktzahl gewertet.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur mit der Beauftragungsstufe II (Qualitätssicherung und Fortschreibung der vorliegenden Planungsgrundlagen / Vervollständigung der vorliegenden Beauftragungsstufe I zur vertieften Entwurfsplanung) und behält sich vor, die weiteren Beauftragungsstufen weiter zu beauftragen. Die Beauftragungsstufe I (Grundlagenermittlung und vereinfachte Vorplanung im Wege einer Machbarkeitsstudie) ist bereits abgeschlossen. Die folgenden Beauftragungsstufen III (Genehmigungsplanung sowie Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe) sowie IV (Überprüfung der Ausführungsplanung des/
der Lieferanten [LP 5 Review] sowie Objektüberwachung) werden nach Erfordernis beauftragt. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag (das Formblatt B ist zu verwenden) und seinen Anlagen sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
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1. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat eine Eigenerklärung darüber einzureichen, dass die verfahrensgegenständlichen Dienstleistungen gemäß § 73 Abs. 3 VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden.
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2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat
jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender
Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass
Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m.
§ 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG
sowie § 22 Abs. 1 i. V. m. § 24 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Das Formblatt Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage A1) ist zu verwenden.
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3. Bewerber-/Bietergemeinschaft: Ist eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, so hat die
Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung abzugeben sowie einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Anlage A2) ist zu verwenden.
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4. Eignungsleihe: Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen
und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Mittel und Kapazitäten anderer Unternehmen - sog.
eignungsverleihender Unternehmen - beruft (Eignungsleihe), so hat der Bewerber anzugeben, welche
eignungsverleihenden Unternehmen einbezogen werden sollen sowie die übernommenen Leistungsbereiche
und zur Verfügung zu stellenden Mittel zu beschreiben und zu bezeichnen und von anderen Leistungsbereichen
abzugrenzen. Das Formblatt Inanspruchnahme von Drittunternehmen (Anlage A3) ist zu verwenden.
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5. Unterauftragnehmer: Beabsichtigt der Bewerber/Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer zu vergeben, ohne sich gleichzeitig auf deren Eignung zu berufen, soll er diese Unternehmen - sofern zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt und ihm zumutbar - ebenfalls benennen. Das Formblatt Inanspruchnahme von Drittunternehmen (Anlage A3) ist zu verwenden.
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6. Handelsregisterauszug: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder
eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat einen Handelsregisterauszug oder
vergleichbaren Nachweis (z. B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins
für den Teilnahmeantrag nicht älter als drei Monate ist vorzulegen. Ausländische Bieter haben verlangte
Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter
Übersetzung einzureichen.
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7. Verpflichtungserklärung Drittunternehmen: Die vom Bewerber oder der Bietergemeinschaft benannten
Drittunternehmen geben ihrerseits bereits mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung ab.
Dem Bewerber müssen nachweislich die erforderlichen Mittel des eignungsverleihenden Unternehmens
zur Verfügung stehen, die für den Leistungsbereich erforderlich sind, für den der eignungsverleihende
Unterauftragnehmer nach der Projektstruktur benannt wurde und in dem dieser gegebenenfalls Referenzen
vorlegt. Das Formblatt Verpflichtungserklärung (Eignungsleihe) (Anlage A4) ist zu verwenden.
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8. Mehrfachbeteiligung von Drittunternehmen: Eine mehrfache Beteiligung von eignungsverleihenden
Unternehmen ist nur zulässig, wenn der Bewerber für diese mit einer Verpflichtungserklärung im
Teilnahmewettbewerb nachweist, dass durch geeignete Maßnahmen eine Beeinträchtigung des
Geheimwettbewerbs infolge der mehrfachen Teilnahme ausgeschlossen ist. Das Formblatt Verpflichtungserklärung Mehrfachbeteiligung von Drittunternehmen (Anlage A5) ist zu verwenden.
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9. Eigenerklärung Sanktions-VO: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat eine Eigenerklärung zur
Erfüllung der Verpflichtungen aus Art. 5k der Sanktions-VO (Russland-Bezug) abzugeben. Das Formblatt Eigenerklärung zur Sanktions-VO (Anlage A7) ist zu verwenden.
Dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
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1. Erklärung zum Umsatz: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat eine Erklärung über den
Gesamtjahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre abzugeben; besteht ein Unternehmen noch nicht 3 Jahre, sind entsprechende Angaben für die Jahre seines Bestehens anzugeben. Das Formblatt Erklärungen zur Leistungsfähigkeit (Anlage A6) ist zu verwenden.
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2. Unternehmensdarstellung: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat seine bisherige
Geschäftstätigkeit im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung und seine jeweilige Konzernstruktur darzulegen.
Die Darstellung soll möglichst die Beteiligungsverhältnisse an diesem Unternehmen und die Beteiligungen
dieses Unternehmens vollständig wiedergeben. Die Unternehmen haben dem Teilnahmeantrag zudem jeweils
eine möglichst vollständige Liste aller verbundenen Unternehmen beizufügen. Verbundene Unternehmen sind
solche im Sinne des § 36 Abs. 2 GWB.
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3. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden
- mindestens 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Versicherungsbedingungen müssen mindestens eine zweifache Maximierung der o.g. Deckungssummen pro Jahr vorsehen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o.g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine (ergänzende) rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden.
Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein und ist der Bewerbung beizulegen.
Dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
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1. Eigenerklärung jedes Unternehmens, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, über die Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, getrennt nach festangestellten und freiberuflichen Mitarbeitern sowie gegliedert nach:
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- Geschäftsführer/innen bzw. Inhaber/innen
- Architekten/innen bzw. Ingenieure/innen
- Technische Zeichner/innen
- Sonstige Mitarbeiter/innen
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Das Formblatt Erklärungen zur Leistungsfähigkeit (Anlage A6) ist zu verwenden.
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2. Benennung eines Projektleiters und eines stellvertretenden Projektleiters des Bewerbers; Angaben zum Berufsabschluss (d.h. Studien- und Ausbildungsnachweise in Kopie) des Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters und Vorlage der Lebensläufe;
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3. Nachweis eines erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungssystems entweder durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN/ISO 9001 oder durch eine nachvollziehbare Darstellung der erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungsmaßnahmen des Bewerbers, Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihen-den Unterauftragnehmers.
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4. Angabe von mindestens vier Referenzen nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über erbrachte Leistungen, die mit den zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind. Für jeden der im Folgenden unter lit. a) bis d) angegebenen Bereiche ist jeweils mindestens eine Referenz anzugeben.
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Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden:
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- dem Bewerber,
- einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft,
- einem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer.
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Referenzen sind für die folgenden Referenzbereiche einzureichen:
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a) Erfahrungsnachweis in Form der Benennung von mindestens einem Referenzprojekt für das Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke innerhalb der letzten sieben Jahre (ab 01.07.2016; maßgeblich ist der Abschluss des Projekts), welches im Hinblick auf die Anforderungen dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist (Planungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke i.S.d. §§ 41 ff. HOAI für thermische Behandlungsanlagen für Klärschlamm oder sonstige Abfälle mit Anlagenstandort in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz).
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b) Erfahrungsnachweis in Form der Benennung von mindestens einem Referenzprojekt für das Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung innerhalb der letzten sieben Jahre (ab 01.07.2016; maßgeblich ist der Abschluss des Projekts), welches im Hinblick auf die Anforderungen dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist (Planungsleistungen im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung, mindestens Leistungsphasen 1 bis 4 i.S.d. §§ 49 ff. HOAI für thermische Behandlungsanlagen Klärschlamm oder sonstige Abfälle mit Anlagenstandort in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz).
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c) Erfahrungsnachweis in Form der Benennung von mindestens einem Referenzprojekt für das Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung, i.S.d. §§ 53 ff. HOAI innerhalb der letzten sieben Jahre (ab 01.07.2016; maßgeblich ist der Abschluss des Projekts), welches im Hinblick auf die Anforderungen dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist (Planungsleistungen für thermische Behandlungsanlagen für Klärschlamm oder sonstige Abfälle mit Anlagenstandort in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz).
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d) Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens einem Referenzprojekt als Generalplaner mit erbrachten Planungsleistungen in den Leistungsbildern Objektplanung Ingenieurbauwerk, Fachplanung Tragwerksplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung innerhalb der letzten sieben Jahre (ab 01.07.2016; maßgeblich ist der Abschluss des Projekts), welches im Hinblick auf die Anforderungen mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist (Planungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerk, Leistungsphasen 1 bis 4 und 6 bis 8 i.S.d. §§ 41 ff. HOAI, im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 4 und 6 i.S.d. §§ 49 ff. HOAI und Fachplanung Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1 bis 4 und 6 bis 8 i.S.d. §§ 53 ff. HOAI für thermische Behandlungsanlagen für Klärschlamm oder sonstige Abfälle mit Anlagenstandort in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz mit Gesamtprojektkosten i.S.d. DIN 276 KGR 200-700 in Höhe von mindestens 40 Mio. EUR netto). Durch den Bewerber muss die Funktion des Generalplaners gegenüber dem Auftraggeber wahrgenommen worden sind. Zudem muss die HOAI-Leistungsphase 8 abgeschlossen sein, d.h. das Projekt fertiggestellt und die Anlage errichtet und in Betrieb genommen worden sein.
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Ein Referenzprojekt kann für mehrere Referenzbereiche als Erfahrungsnachweis angegeben werden, sofern die vorstehend unter III.1.3) 4. lit. a) bis d) aufgeführten Anforderungen jeweils erfüllt werden.
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Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte zu den lit a) bis d) sind folgende Angaben notwendig:
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- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail);
- Angaben zur thermischen Verwertungsanlage (Anlagenstandort, behandelte Stoffe, Anlagentechnik, Feuerungswärmeleistung);
- Kurze Beschreibung des Projekts;
- Angabe der für das Projekt erbrachten und abgeschlossene HOAI-Leistungsphasen;
- Angabe der Gesamtbauwerkskosten nach DIN 276 KG 200 bis 700 netto (gerundet auf volle [Betrag gelöscht] EUR);
- Angabe des Auftragsvolumens/Honorar (Rechnungswert brutto, gerundet auf volle [Betrag gelöscht] EUR);
- Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / Abnahme / Inbetriebnahme).
Es ist mindestens ein Erfahrungsnachweis nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über erbrachte Generalplanerleistungen, der den unter III.1.3) 4. lit. d) aufgeführten Anforderungen an die Vergleichbarkeit entsprechen muss. Das Formblatt Referenzdatenblatt (Anlage A8) ist für jeden Erfahrungsnachweis i.S.d. III.1.3) 4. lit. a) bis d) zu verwenden.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Architekten und Ingenieure, die gemäß § 61 BayBO bauvorlageberechtigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ6PRJ
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen siehe die §§ 160 ff. GWB.