DMN - Planung, Gestaltung und Betreuung der Pop-up-Wanderausstellung transform_EMN Referenznummer der Bekanntmachung: RuV-11000-2023-172
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Museumsinsel 1
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89-2179427
Fax: +49 89-217999427
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsches-museum.de
Abschnitt II: Gegenstand
DMN - Planung, Gestaltung und Betreuung der Pop-up-Wanderausstellung transform_EMN
Für das Projekt Transformation der Fahrzeug- und Zulieferindustrie in der Metropolregion Nürn-berg (transform_EMN) soll eine Pop-up-Ausstellung mit mindestens vier Stationen entstehen. In der Zusammenarbeit besteht die Möglichkeit, dass im Zuge der Konzeption und inhaltlichen Aus-arbeitung mehr als vier Stationen entstehen. Es muss gewährleistet sein, dass alle zu erzählenden Ausstellunginhalte ihren Platz finden. Zu Projektbeginn wird deshalb eine konzeptionelle Kreativ-leistung erwartet, in der die Ausstellungsinhalte gemeinsam mit dem Auftraggeber (AG) definiert und konkretisiert werden. Die inhaltliche Ausarbeitung und Weiterentwicklung der Ausstellung ist Teil der ausgeschriebenen Leistung. Als Basis dient das Grobkonzept (Anlage A-04), das erste Ideen und Vorschläge umfasst.
Die Ausstellung soll die Notwendigkeit des Transformationsprozesses thematisieren, aber auch neue Chancen und Möglichkeiten aufzeigen und über ein Zukunftsbild in der Region informieren. Die entstehenden Stationen sollen das Vorhaben, den Transformationsprozess positiv zu gestalten, unterstützen, indem sie Wissen spielerisch vermitteln. Die Inhalte sollen dazu einfach verständlich und grafisch ansprechend aufbereitet werden. Neben analogen Exponaten spielt die mediale Ver-mittlung eine wichtige Rolle, denn sie ermöglicht es Inhalt einfach auszutauschen und so ggf. an Zwischenstände aus der Forschung anpassen zu können. Die drei Zukunftsthemen „Fahrzeugelekt-rifizierung“, „Transformationsgerechte Produktion“, und „Zulieferer-Diversifikation“ sollen bei der Aufbereitung eine zentrale Position einnehmen. Identifizierte Technologie-, Trend- und Transfor-mationsthemen wie Klimaneutralität, neue Materialien, Kreislaufwirtschaft und Künstliche Intelli-genz, bzw. die daraus resultierende „Transformationsroadmap“ sollen im musealen Kontext ver-knüpft und vermittelt werden.
Im Rahmen des Projekts soll ein offenes Diskussionsforum mit dem Ziel einer langfristigen Ausei-nandersetzung und Bürgerinnen bzw. Bürgerbeteiligung zu den relevanten Projektthemen entste-hen. Als Teil der Pop-up-Ausstellung wird ein partizipatives Format für Besuchende entwickelt, welches Stimmung und Meinungen digital erhebt und gleichzeitig Wissen vermittelt. Die Daten eig-nen sich für eine Auswertung verschiedener Gesichtspunkte und können auch Aufschluss über die Wirksamkeit des Projekts auf Haushalte/Familien der Metropolregion geben. Damit Besuchende von diesem Format ebenso profitieren, soll es gleichzeitig zu einer Plattform des Austauschs wer-den.
Um die Position von Kommunen in der EMN bei automobilen Chancenfeldern zu stärken und die Reichweite zu erhöhen, soll die didaktische Vermittlung der Zukunftsfelder so aufbereitet werden, dass sie einfach und über den Projektzeitraum hinaus an verschiedensten Standorten präsentiert werden können. Präsentiert werden soll die Pop-up-Ausstellung zuerst im Deutschen Museum Nürnberg, bevor sie an mindestens drei weitere industrielle Standorte wie z. B. Siemens oder Schaeffler wandert. Insgesamt soll die Ausstellung in drei bis vier Kommunen, auch in ländlichen Räumen der Metropolregion Nürnberg gezeigt werden. Insgesamt ist mit einer Laufzeit bis zum 30.6.2025 und einer festen Kostenobergrenze (Anlage A-02) zu rechnen. So soll eine möglichst breite Zielgruppe erreicht werden. Die Projektleitung für Planung und Gestaltung umfasst auch die Betreuung der Ausstellung an den vier Präsentationsstandorten. Die einzelnen Aufgaben sind unter 2.1.3. zusammengefasst und werden im Leistungsumfang (Anlage A-01, LPH 9) näher erläutert.
Deutsches Museum Nürnberg
Augustinerhof 4
90403 Nürnberg
Die hier ausgeschriebene Leistung ist im Leistungsumfang beschrieben (Anlage A-01). Er orientiert sich an den Leistungsphasen der HOAI und umfasst die Leistungsstufen 1-6 bzw. 7 des Projekts. Die HOAI wird nicht Vertragsbestandteil. Grundsätzlich besteht der Leistungsgegenstand aus der In-nenraumplanung inkl. Planung der Ausstellungsgestaltung, Ausstellungsgrafik, Licht- und Medien-planung sowie die Planung von Interaktiva.
Das Projekt
-Kostenobergrenze (Anlage A-02)
-Die Projektsprache in Wort und Schrift ist Deutsch.
-Die Grundlage der inhaltlichen Weiterentwicklung ist das Grobkonzept (Anlage A-04), das vom AG zur Verfügung gestellt wird. Die im Grobkonzept skizzierten Ideen sollen in enger Abstimmung mit dem AG weiterentwickelt werden. Für diese Weiterentwicklung sollen nach einem halbtägigen Auftakt-Workshop drei wöchentlich stattfindenden Korrekturgänge eingeplant werden. Ziel der Freigabe ist ein ausgearbeitetes Feinkonzept, das als Grundlage für die Ausstellungsgestaltung dient.
Zeitschiene:
Projektleitung (2.1.3) über die gesamte Laufzeit bis zum 30.6.2025
Beauftragung voraussichtlich in KW 32 in 2023
Die Eröffnung in KW 10 2024 muss sichergestellt werden. Die Planung und Durch-führung der Eröffnungsveranstaltung übernimmt der AG.
Bewerbung und Durchführung eines Begleitprogramms der Ausstellung übernimmt ebenfalls der AG und müssen vom AN nicht einkalkuliert werden.
Wanderbarkeit
-Die Wanderbarkeit soll in Planung und Bau als zentraler Punkt mitgedacht und umgesetzt werden.
-Die Wanderausstellung muss unabhängig an verschiedenen Standorten als eigene Einheit funktioniert. Dies umfasst ein eigenes Beleuchtungskonzept. Eine Netzwerkanbindung darf nicht vorausgesetzt werden.
-Die Wahl der verwendeten Materialien und Konstruktionen müssen gewährleisten, dass die Ausstellung mindestens fünf Mal auf- und abgebaut werden kann. Eine Nutzungsfrequenz von 80.000 Besuchern jährlich muss eingeplant werden.
-Die Ausstellung muss in Einzelteile zerlegbar sein, die möglichst wiederverwendbar sein sollen. Dies gewährleistet eine möglichst nachhaltige Nachnutzung, sollte sich zum Pro-jektende niemand zur Übernahme der Ausstellung finden.
-Transport- und Packmaße müssen so ausgerichtet sein, dass sich die Ausstellung in einem Sprinter von Standort zu Standort transportieren lässt.
-Die Ausstellung muss so geplant und gebaut werden, dass sie innerhalb von drei Werktagen durch zwei Arbeitskräfte ab- und aufgebaut werden kann.
Die Aufgaben des Projektleitenden AN
-Unmittelbar nach Beauftragung hat innerhalb von 10 Werktagen ein virtuelles Kick-Off-Treffen mit allen Projektbeteiligten stattzufinden, um Vereinbarungen über den Workflow zu treffen:
Konsens über Ziele und Rahmen des Projektes finden
Rollenverteilung und Ansprechpartner:innen klären (u.a. Stellvertreterregelun-gen)
Ausführungszeiten vereinbaren (die Kernarbeitszeiten der Mitarbeiter:innen des AG von Mo-Fr von 9:00 bis 15:00 Uhr sind dabei zu berücksichtigen)
Kommunikationsformen regeln (Art, Regelmäßigkeit und Beteiligung an Mee-tings online/telefonisch und vor Ort)
Protokollführung AN
Mögliche Arbeitszeiten in der Ausstellung abklären
- Innerhalb von zehn Werktage nach Beauftragung ist ein konkreter Budget- und Zeitplan durch den AN dem AG vorzulegen. Dieser wird abgestimmt und ggf. nach Prüfung des AG´s und Korrekturlauf durch den AN freigegeben.
-Zusätzlich soll innerhalb von 10 Werktagen nach Beauftragung ein halbtägiger Auftakt-Workshop vor Ort bei dem AG stattfinden, um die Grundlagen und Inhalte für die weitere Konzeption abzustimmen. An diesem Workshop werden neben dem AG auch Vertretende der Metropolregion (Projektförderer) teilnehmen.
-Die Projektleitung beinhaltet die federführende Begleitung des Projekts über seine gesamte Laufzeit bis zum 30.6.2025. Dies beinhaltet auch die Kostenüberwachung (Kostenober-grenze: Anlage A-02). Der AN ist verpflichtet, die Planung so auszurichten, dass die Leis-tungen innerhalb dieser Kostenobergrenze realisiert werden.
-Nach inhaltlicher Konzeption, Planung, Gestaltung, Bauüberwachung (beschrieben im Leistungsumfang, Anlage A-01) wird im Rahmen der Objektbetreuung (LPH 9) die Betreu-ung der Ausstellung erwartet.
Diese umfasst folgende Aufgaben:
Begutachtung und Feststellung der verschlissenen und neu zu produzierenden Bau-teile
Herstellung der Produktionsdaten für die Individualisierung der Ausstellung pas-send zum nächsten Standort (zwei Grafikflächen)
Anfertigung eines Stellplans für den nächsten Ausstellungsort
Abstimmung der technischen Gegebenheiten, des Anliefertermins (später des Ab-bautermins) und sonstiger Gegebenheiten vor Ort des neuen Standorts
Betreuung während der Laufzeit am jeweiligen Standort. Das beinhaltet das zur Verfügung stehen als Ansprechpartner (für den AG und den Ausstellungsort) sowie das Einleiten und Abnehmen von Reparaturen und von Mängelbeseitigungen. Stö-rungsmeldungen erfolgen durch AG oder Ausstellungsort und ihre Behebungen sind innerhalb von 3 Werktagen einzuleiten. Eventuell entstehende Mehrkosten bei der Mängelbehebung seitens Produzenten sind mit dem AG abzustimmen und von die-sem freizugeben.
-Die Koordination aller Neuproduktion sowie die Koordination der Ab- und Aufbauten werden ebenfalls als Leistung des AN festgelegt.
-Zum Projektende findet sich entweder ein Dritter, der die Ausstellung übernimmt, sonst muss sie in ihre Einzelteile zerlegt und ggf. teilweise entsorgt werden. Die Organisation und Koordination dieser Vorgänge obliegen dem AN.
Ende der Ausstellung/Projektlaufzeit
Noch ist nicht geklärt, was nach dem vierten Präsentationsstandort mit der Ausstellung passiert. Es gibt zwei Varianten:
-Variante 1: Der AG strebt an im Laufe der Projektlaufzeit einen Dritten zu finden, der die Ausstellung übernimmt. In diesem Fall müssen nach dem Abbau an Standort 4 ein letzter Transport mit Aufbau organisiert werden. (Anlage A-01, Leistungsstufe 6).
-Variante 2: Sollte sich jedoch niemand für die Ausstellungsübernahme finden, so sollen möglichst viele Teile aus der Ausstellung im Rahmen anderer Projekte am DMN wiederzu-verwenden sein. Ausstellungsspezifische Bauteile müssen in diesem Fall ggf. entsorgt wer-den. Die Zerlegung der Ausstellung, bzw. die Entsorgung übrig gebliebener Einzelteile sol-len durch den AN organisiert und koordiniert werden (Anlage A-01, Leistungsstufe 7).
Projektsprache in Wort und Schrift ist Deutsch
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
DMN - Planung, Gestaltung und Betreuung der Pop-up-Wanderausstellung transform_EMN
Ort: Trubschachen
NUTS-Code: CH021 Bern / Berne
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis gemäß § 11 a (3) VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind
die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-
Plattform. Diese werden über die mit„Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf
www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen
der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client)
fürelektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von
Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen verwendeten
elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die
Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete
Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-
Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der
e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.
evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89-21762411
Fax: +49 89-21762847
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften in seinenRechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1
GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalbeiner Frist von 10
Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße
gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabebei
der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens
bis zum Ablauf der Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der
Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
innerhalb von 15 Tagen nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers ein
Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.Gem. § 134
GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in
Textform informiert. EinVertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information geschlossen werden. Wird die Informationauf elektronischen Weg
oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginntam Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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