VgV-Offenes Verfahren Klinikum Bogenhausen Dachabdichtung Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: MüK KB Dach OPL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Thalkirchner Straße 48
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV-Offenes Verfahren Klinikum Bogenhausen Dachabdichtung Objektplanung Gebäude
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen, bestehend aus dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 HOAI für die Generalsanierung der Dachabdichtung des Bestandsgebäudes des Klinikums Bogenhausen des AG.
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen, bestehend aus dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 HOAI für die Generalsanierung der Dachabdichtung des Bestandsgebäudes des Klinikums Bogenhausen des AG.
Der AN ist zur Erbringung der Grundleistungen der Leistungsphasen (LPH) 1-3 und 5-8 gem. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI verpflichtet.
Der AG übernimmt die Grundleistungen gem. Anlage 10 HOAI Nummer 10.1 HOAI, LPH 6, lit. f) (Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche) und LPH 7, lit. b) (Einholen von Angeboten), f) (Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche) und h) (Mitwirken bei der Auftragserteilung) selbst.
Alle nicht vom AG übernommenen Grundleistungen sind vom AN zu erbringen.
Der AN hat neben den Grundleistungen der jeweiligen Leistungsphasen folgende Besondere Leistung zu erbringen:
- Bestandsaufnahmen und -auswertung in Art und Umfang, die für die vertrags-gemäße Durchführung der Vertragsleistungen erforderlich sind i.R.d. Leistungsphase 1 (geschätzter Zeitbedarf: rund 50h)
Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 und der Besonderen Leistung der Bestandsaufnahmen und -auswertung.
Der AG hat hierbei das einseitige Recht (Option), den AN entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen daraus (z.B. einzelnen Leistungen oder Teilen von Leistungen) bezogen auf das vertragliche Leistungsbild oder Teilen daraus und/oder Abschnitte der Baumaßnahme zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des AN auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind abzugeben:
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 4 GWB
3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 GWB
4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von weiteren Ausschlussgründen
5) Eigenerklärung Sanktionspaket Russland
1) Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung
1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden),
3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter 1.-3. genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter 1.-3. anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung Gebäude) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung Gebäude) des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022) von jeweils [Betrag gelöscht] EUR netto.
Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung Gebäude) des Bieters. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.
1) Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung
1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden),
3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter 1.-3. genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter 1.-3. anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung Gebäude) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung Gebäude) des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022) von jeweils [Betrag gelöscht] EUR netto.
Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung Gebäude) des Bieters. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl von mindestens 5 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022).
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft je Jahr. Die Summe ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.
2) Eigenerklärung über drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe:
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI, bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI, für den Umbau von Gebäuden, mindestens Leistungsphasen 2 bis 8;
2. Baukosten des Referenzprojekts (Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276:2018-12, in EUR netto) betrugen mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftrags-umfang des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft erfasst sind (z. B. wenn sich der Referenzauftrag nur auf einen Teil einer Gesamtmaßnahme bezog);
3. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Der Bieter hat die Leistungsphase 8 im Zeitraum 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist fertiggestellt (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2020 begonnen worden sein);
4. Mindestens eines (1) der drei (3) Referenzprojekte beinhaltet Leistungen der Objektplanung betreffend eine Dachabdichtung.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl von mindestens 5 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022).
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft je Jahr. Die Summe ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.
2) Eigenerklärung über drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe:
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI, bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI, für den Umbau von Gebäuden, mindestens Leistungsphasen 2 bis 8;
2. Baukosten des Referenzprojekts (Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276:2018-12, in EUR netto) betrugen mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftrags-umfang des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft erfasst sind (z. B. wenn sich der Referenzauftrag nur auf einen Teil einer Gesamtmaßnahme bezog);
3. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Der Bieter hat die Leistungsphase 8 im Zeitraum 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist fertiggestellt (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2020 begonnen worden sein);
4. Mindestens eines (1) der drei (3) Referenzprojekte beinhaltet Leistungen der Objektplanung betreffend eine Dachabdichtung.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Der benannte Projektleiter muss über die berufliche Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor im Bereich Architektur, Bauingenieurwesen, o.Ä.) verfügen.
Der benannte stellvertretende Projektleiter muss über die berufliche Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor im Bereich Architektur, Bauingenieurwesen, o.Ä.) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der vorgenannten Bereiche (Meister Dachdecker o.Ä.) verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P687F
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.