Planung Technische Ausrüstung ELT nach Paragraph 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 4, 5 und 8, LPH 2-3 und LPH 5-9, bei stufenweiser Beauftragung Referenznummer der Bekanntmachung: H60b025423
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedenstraße 40
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Technische Ausrüstung ELT nach Paragraph 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 4, 5 und 8, LPH 2-3 und LPH 5-9, bei stufenweiser Beauftragung
Neubau eines Stadtteilkulturzentrums mit einem Haus für Kinder St.-Michael-Straße in Berg am Laim, Planung Technische Ausrüstung ELT nach Paragraph 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 4, 5 und 8, LPH 2-3 und LPH 5-9, bei stufenweiser Beauftragung
St. Michael-Str., 81673 München
Die Landeshauptstadt München plant die Vergabe der Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 8 (ELT), Leistungsphasen 2-3 und Leistungsphasen 5-9 gem. § 53 ff. HOAI 2021, mit stufenweiser Beauftragung und ggf. besonderen Leistungen, für den Neubau eines Stadtteilkulturzentrums mit Räumen für die MVHS und einem "Haus für Kinder" im 14. Stadtbezirk - Berg am Laim, St. Michael-Str., 81673 München.
Die Baumaßnahme umfasst voraussichtlich folgende Flächen:
Stadtteilkulturzentrum inkl. Gastronomie und MVHS: NF ca. 1.199 m2
Haus für Kinder: NF 877 m2
Da das Objekt viele verschiedene Nutzer hat, sind die Besonderheiten der vielen verschiedenen
Funktionsbereiche zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Vorplanung soll eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von zwei Varianten durchgeführt werden. Hierbei soll geprüft werden, ob anstatt der geplanten zeitgleichen Realisierung der Nutzungen Stadtteilkulturzentrum (inkl. Räumen für MVHS und Gastronomie) und Haus für Kinder auch eine zeitlich versetzte Umsetzung wirtschaftlich vertretbar wäre. Dabei wäre zu beachten, dass das Haus für Kinder als erster Baukörper umzusetzen ist.
Das Ergebnis der Prüfung ist als Variantenbetrachtung mit nach Nutzungseinheiten getrennten Kosten darzustellen.
Die Ergebnisse der Vorplanung inkl. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Varianten werden dem Stadtrat vorgelegt. Je nach Entscheidung des Stadtrates ist beabsichtigt, - die weiteren Planungsleistungen sowohl für das Haus für Kinder als auch für das Stadtteilkulturzentrum weiter
zu beauftragen oder - die weiteren Planungsleistungen lediglich für das Haus für Kinder weiter zu beauftragen.
Alle weiteren Rahmenbedingungen bleiben jedoch gleich.
Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Münchner Stadtrats im Dezember 2019, bereits 2030
Klimaneutralität der Münchner Stadtverwaltung zu erreichen, sind Nachhaltigkeitsaspekte wie das Erreichen energetischer Standards, regenerative Energiekonzepte, die Klimarelevanz der Baustoffe sowie eine Dach- und Fassadenbegrünung zu berücksichtigen.
Die Anfertigung von Schlitz- und Durchbruchspläne muss schon in der LP3 durchgeführt werden.
Grund: bei Holzbau muss die Planung im Gegensatz zum Massivbau schon in den frühen Leistungsphasen gefixt werden. Eine Schlitz- und Durchbruchplanung in der LPH 5 ist bei Holzbau nicht möglich. Der Elektro-Planer muss also schon viel früher als üblich seine Planung auf einem ausführungsreifen Stand haben.
Zudem sollen den besonders hohen Anforderungen an den baulichen Brandschutz in der Elektrotechnik Rechnung getragen werden.
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im Juni 2023 statt. Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im August 2023, Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung.
Die Fertigstellung ist für Dezember 2030 vorgesehen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Stufe 1: LPH 2 gem. § 53 ff HOAI 2021,
Stufe 2: LPH 3 gem. § 53 ff HOAI 2021,
Stufe 3: LPH 5 gem. § 53 ff HOAI 2021,
Stufe 4: LPH 6 gem. § 53 ff HOAI 2021,
Stufe 5: LPH 7 gem. § 53 ff HOAI 2021,
Stufe 6: LPH 8 gem. § 53 ff HOAI 2021,
Stufe 7: LPH 9 gem. § 53 ff HOAI 2021.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
zu II.2.7:
- Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers anzusehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
- Das Ende bezieht sich auf das voraussichtliche Ende der LPH 8. Die LPH 9 läuft darüber hinaus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.