Bereitstellung eines Lasersystems mit zwei synchronisierten Femtosekunden-Lasern (ACCORD-System) Referenznummer der Bekanntmachung: MPG_IFQ-2023-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE129517720
Postanschrift: Hans-Kopfermann-Straße 1
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 8932905258
Fax: +49 8932905201
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpq.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines Lasersystems mit zwei synchronisierten Femtosekunden-Lasern (ACCORD-System)
Die MPG hat Bedarf an der Bereitstellung eines Lasersystems mit zwei synchronisierten Femtosekunden-Lasern. Die Wieder-holraten der Laser müssen mit einem elektronisch steuerbaren Offset zwischen ihren Wiederholraten synchronisiert werden können, so dass die relative Verzögerung zwischen ihren jeweiligen Pulsfolgen gesteuert werden kann. Die Laser sollten Züge von kurzen Impulsen mit einer zentralen Wellenlänge zwischen 1,8 und 2,4 Mikron aussenden, die den Spektralbereich von 1,4 bis 2,8 Mikron lückenlos abdecken: die relative spektrale Intensität sollte nicht unter 5 % des Spitzenwertes fallen. Jeder Laser muss CEP-stabilisiert sein (f_CEO = 0), wobei die Synchronisierung der Wiederholrate zwischen zwei Lasern erhalten bleiben muss. Die Spezifikationen des gesamten Lasersystems müssen über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren garantiert werden.
Max-Planck-Institut für Quantenoptik
Hans-Kopfermann-Straße 1
85748 Garching
Deutschland
Entwicklung eines Lasersystems mit zwei synchronisierten Femtosekunden-Lasern. Die Wiederholraten der Laser müssen synchronisiert werden können, indem mit einem elektronisch steuerbaren Offset zwischen ihren Wiederholraten die relative Verzögerung zwischen ihren jeweiligen Pulsfolgen gesteuert werden kann. Die Laser sollten Pulszüge mit einer zentralen Wel-lenlänge zwischen 1,8 und 2,4 Mikrometer aussenden, die den Spektralbereich von 1,4 bis 2,8 Mikrometer lückenlos abdecken: die relative spektrale Intensität sollte nicht unter 5 % des Spitzenwertes fallen. Jeder Laser muss CEP-stabilisiert sein (f_CEO = 0), wobei die Synchronisierung der Wiederholraten zwischen zwei Lasern erhalten bleiben muss. Die Spezifikationen des gesamten Lasersystems müssen über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren garantiert werden
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Für eine ausführliche Leistungsbeschreibung siehe Kapitel 5 der Vergabeunterlagen.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A)
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Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 der VU Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort ge-nannten Ausschlussgründe vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen.
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B) Unternehmensdarstellung (EK-02-A)
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Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer: Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Telefon, Fax, E-Mail, Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]), falls gegeben die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungs-systems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer und Anga-ben zum möglichen Abruf der Dokumente), Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie organisatorische Gliederung des Unternehmens. Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 der VU Abschnitt "Unternehmensdarstellung" vor-zunehmen.
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C) Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A)
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Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 der VU Abschnitt "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelas-sen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Be-rufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
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A) Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A)
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Gefordert wird das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
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- für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie
- für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert).
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Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Excedentendeckung genügt eine 1-fache Maximierung), alternativ eine für die Vertragslaufzeit bestehende BHV mit mindestens der o.g. Deckungssummen (und in diesem Falle 2-facher Maximierung je Versicherungsjahr). Hierzu hat der Bieter die entsprechende Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Haftpflichtversicherung" abzugeben.
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Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Im Falle eines "bloßen" Unterauftragnehmereinsatzes behält sich der AG vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, ebenfalls den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Unterauftragnehmer zu fordern.
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Mindestanforderung zu A) EK-04-A: Betriebshaftpflichtversicherung:
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Gefordert wird das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
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- für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie
- für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert).
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Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Excedentendeckung genügt eine 1-fache Maximierung), alternativ eine für die Vertragslaufzeit bestehende BHV mit mindestens der o.g. Deckungssummen (und in diesem Falle 2-facher Maximierung je Versicherungsjahr).
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Unternehmensreferenzen (EK-05-A):
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Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen des Bieters nachzuweisen.
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Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen aus den letzten drei Jahren anzugeben.
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Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils folgende Mindestzahl an Referenzen einzureichen (= Mindestan-forderung, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird): mind. eine (1) Referenz für die Entwicklung eines vergleichbaren Lasersystems.
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Ein Lasersystem ist vergleichbar, wenn der Bieter in dem entsprechenden Referenzprojekt bereits einen Laser (oder zumin-dest einen betriebsfähigen Prototyp) für andere Kunden oder interne Zwecke entwickelt hat. Dieser Laser muss die grundle-genden Anforderungen erfüllen, die beweisen, dass der Bieter über die Schlüsseltechnologien verfügt, die notwendig für die Entwicklung der angestrebten synchronisierten Laser sind.
Daher muss der Laser die nachfolgenden Anforderungen erfüllen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird):
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1) einen modengekoppelten, CEP-stabilen Oszillator präsentieren (< 100 mrad rms in einer Bandbreite von 10 Hz bis 1 MHz)
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2) die Lichtimpulse mit wenigen Schwingungsperioden im nahinfraroten Spektralbereich (2 µm) liefern - direkt oder nach zusätzlichen Verbreiterungs- und Kompressionsstufen, was einer Impulsdauer von ≤14 fs entspricht (gemessen mit FROG-Methode).
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Die Anforderung (1) entspricht allgemeinen Kenntnissen und Technologien für den Bau eines CEP-stabilen Oszillators, die Anforderung (2) beweist die Erfahrung mit Materialien und Optiken, die für den IR-Bereich geeignet sind. Aus Sicht des Auftraggebers, kann ein Bieter ohne die obengenannte Referenz nicht das erforderliche Lasersystem in akzeptabler Zeit entwickeln. Die oben genannten Messwerte und Parameter müssen eindeutig in der Darstellung der Referenzen angegeben werden (bspw. in Form eines Datenblattes oder als gemessene Parameter bei einem bereits gelieferten Lasersystems).
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Referenzen können noch fortdauernd sein; abgeschlossene Referenzen jedoch müssen in den drei Jahren vor der Be-kanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen (= Mindestan-forderung an die Wertbarkeit der Referenz, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird).
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Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils ca. zwei (2) DIN A4-Seiten unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" darzustellen. In der Anlage 5 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" findet sich zudem eine Tabelle in der die geforderten Messwerte eingepflegt werden können.
Mindestanforderung an die Unternehmensreferenzen (EK-05-A):
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Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils folgende Mindestzahl an Referenzen einzureichen (= Mindestan-forderung, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird): mind. eine (1) Referenz für die Entwick-lung eines vergleichbaren Lasersystems.
Ein Lasersystem ist vergleichbar, wenn der Bieter in dem entsprechenden Referenzprojekt bereits einen Laser (oder zumin-dest einen betriebsfähigen Prototyp) für andere Kunden oder interne Zwecke entwickelt hat. Dieser Laser muss die grundlegenden Anforderungen erfüllen, die beweisen, dass der Bieter über die Schlüsseltechnologien verfügt, die notwendig für die Entwicklung der angestrebten synchronisierten Laser sind.
Daher muss der Laser die nachfolgenden Anforderungen erfüllen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bie-ter als ungeeignet ausgeschlossen wird):
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1) einen modengekoppelten, CEP-stabilen Oszillator präsentieren (< 100 mrad rms in einer Bandbreite von 10 Hz bis 1 MHz)
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2) die Lichtimpulse mit wenigen Schwingungsperioden im nahinfraroten Spektralbereich (2 µm) liefern - direkt oder nach zusätzlichen Verbreiterungs- und Kompressionsstufen, was einer Impulsdauer von ≤14 fs entspricht (gemessen mit FROG-Methode).
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Die Anforderung (1) entspricht allgemeinen Kenntnissen und Technologien für den Bau eines CEP-stabilen Oszillators, die Anforderung (2) beweist die Erfahrung mit Materialien und Optiken, die für den IR-Bereich geeignet sind. Aus Sicht des Auftraggebers, kann ein Bieter ohne die obengenannte Referenz nicht das erforderliche Lasersystem in akzeptabler Zeit entwickeln. Die oben genannten Messwerte und Parameter müssen eindeutig in der Darstellung der Referenzen angegeben werden (bspw. in Form eines Datenblattes oder als gemessene Parameter bei einem bereits gelieferten Lasersystems).
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Referenzen können noch fortdauernd sein; abgeschlossene Referenzen jedoch müssen in den drei Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen (= Mindestanforderung an die Wertbarkeit der Referenz, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird).
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A)Russland-Sanktionen (XK-01-A)
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Jeder Bieter muss unter Verwendung von Anlage 6 der VU "Russland-Sanktionen" erklären, dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht (Ausschlusskriterium).
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B) Einhaltung des Meilensteinplans (XK-02-A)
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Der Bieter ist im Falle der Auftragsausführung verpflichtet, bei der Entwicklung des Lasersystems den in Kapitel 4.1.2 der Vergabeunterlage vorgegebenen Meilensteinplan einzuhalten.
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Der Bieter hat mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung mittels der Anlage 7 "Ausführungsbedingungen" Abschnitt "Einhaltung des Meilensteinplans" abzugeben. Wird die Erklärung nicht abgegeben, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
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Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Angebotsabgabe:
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Angebote können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal www.tender24.de abgegeben werden. Die Einreichung von Angeboten auf dem Postweg, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig.
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B) Bieterfragen/Zusätzliche Informationen:
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Bieterfragen zum Vergabeverfahren können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Staatsanzeigers Baden-Württemberg - "www.tender24.de" - (eVergabe-Tool AI Vergabe) gestellt werden.
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Zusätzliche Informationen zur Vorbereitung der Angebote sowie Antworten zu Bieterfragen oder aufklärende/berichtigende Angaben zu den Vergabeunterlagen werden zeitgleich allen Bietern elektronisch über das Vergabeportal rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt und werden damit Teil der Vergabeunterlagen.
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Die Bieter sind grundsätzlich verpflichtet, sich selbstständig über den jeweils aktuellen Stand der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung der Bieterfragen über das Vergabeportal zu informieren. Eine systemseitige Benachrichtigung wird nur an beim Vergabeportal registrierte Nutzer versandt. Es wird daher empfohlen, sich möglichst frühzeitig freiwillig beim Vergabeportal zu registrieren
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Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.de/mittelinstanz/vergabekammer/
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
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Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
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Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
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