Reinigungsleistungen in der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn Referenznummer der Bekanntmachung: 181422
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rosenheimer Straße 26
Ort: Höhenkirchen-Siegertsbrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85635
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hoehenkirchen-siegertsbrunn.de/willkommen
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen in der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Gegenstand des Auftrages sind Reinigungsleistungen für die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn (nachfolgend als "Auftraggeber" bezeichnet).
Die Reinigungsleistungen müssen an den folgenden Standorten im Gemeindegebiet des Auftraggebers erbracht werden:
Los 1:
1. Gemeindekindergarten Siegertsbrunn Nr. 38
Bahnhofstraße 38, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
2. Gemeindekindergarten Siegertsbrunn Nr. 40
Bahnhofstraße 40, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
3. Familienzentrum "Alte Apotheke"
Bahnhofstraße 30, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Los 2:
Kinderhaus "Arche Noah"
Altlaufstraße 44
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Los 3:
1. Freiwillige Feuerwehr Höhenkirchen
Altlaufstraße 99
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
2. Freiwillige Feuerwehr Siegertsbrunn
Bahnhofstraße 36
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
3. Jugendfreizeitstätte "Blue Box"
Sportplatzstraße 9
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
4. Aussegnungshalle Waldfriedhof
Neugrundweg 7
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
5. Aussegnungshalle Leonhardi-Friedhof
Sigohostraße 77
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in
- Unterhaltsreinigungsleistungen,
- Glas- und Rahmenreinigungsleistungen,
- und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen ("Abrufleistungen").
Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Reinigungsleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Los 1
Gemeindekindergarten Siegertsbrunn Nr. 38 Bahnhofstraße 38 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Gemeindekindergarten Siegertsbrunn Nr. 40 Bahnhofstraße 40 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Familienzentrum "Alte Apotheke" Bahnhofstraße 30 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Gegenstand des Auftrages sind Reinigungsleistungen für die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn.
Die Reinigungsleistungen müssen an den folgenden Standorten im Gemeindegebiet des Auftraggebers erbracht werden:
1. Gemeindekindergarten Siegertsbrunn Nr. 38
Bahnhofstraße 38, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
2. Gemeindekindergarten Siegertsbrunn Nr. 40
Bahnhofstraße 40, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
3. Familienzentrum "Alte Apotheke"
Bahnhofstraße 30, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in
- Unterhaltsreinigungsleistungen,
- Glas- und Rahmenreinigungsleistungen,
- und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen ("Abrufleistungen").
Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Reinigungsleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Start-Up-Phase beginnt 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, spätestens aber am 16.10.2023 und beträgt mindestens 14 Kalendertage. Ab dem 02.11.2023 beginnt der Regelbetrieb. Die Laufzeit des Regelbetriebes beträgt zwei Jahre. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags endet spätestens vier (4) Jahre nach Beginn des Regelbetriebs. Sollten aufgrund von Verzögerungen des Vergabeverfahrens zwischen dem Beginn der Start-Up-Phase und dem beabsichtigten Beginn des Regelbetriebes am 02.11.2023 nicht mindestens 14 Kalendertage liegen, verschiebt sich der Beginn des Regelbetriebes gemäß den Vorgaben in 19.4 des losgegenständlichen Reinigungsvertrages.
Los 2
Kinderhaus "Arche Noah" Altlaufstraße 44 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Gegenstand des Auftrages sind Reinigungsleistungen für die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn.
Die Reinigungsleistungen muss an dem folgenden Standort im Gemeindegebiet des Auftraggebers erbracht werden:
Kinderhaus "Arche Noah"
Altlaufstraße 44
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in
- Unterhaltsreinigungsleistungen,
- Glas- und Rahmenreinigungsleistungen,
- und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen ("Abrufleistungen").
Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Reinigungsleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Start-Up-Phase beginnt 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, spätestens aber am 16.10.2023 und beträgt mindestens 14 Kalendertage. Ab dem 02.11.2023 beginnt der Regelbetrieb. Die Laufzeit des Regelbetriebes beträgt zwei Jahre. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags endet spätestens vier (4) Jahre nach Beginn des Regelbetriebs. Sollten aufgrund von Verzögerungen des Vergabeverfahrens zwischen dem Beginn der Start-Up-Phase und dem beabsichtigten Beginn des Regelbetriebes am 02.11.2023 nicht mindestens 14 Kalendertage liegen, verschiebt sich der Beginn des Regelbetriebes gemäß den Vorgaben in 19.4 des losgegenständlichen Reinigungsvertrages.
Los 3
Freiwillige Feuerwehr Höhenkirchen Altlaufstraße 99 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Freiwillige Feuerwehr Siegertsbrunn Bahnhofstraße 36 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Jugendfreizeitstätte "Blue Box" Sportplatzstraße 9 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Aussegnungshalle Waldfriedhof Neugrundweg 7 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Aussegnungshalle Leonhardi-Friedhof Sigohostraße 77 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Gegenstand des Auftrages sind Reinigungsleistungen für die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn.
Die Reinigungsleistungen müssen an den folgenden Standorten im Gemeindegebiet des Auftraggebers erbracht werden:
1. Freiwillige Feuerwehr Höhenkirchen
Altlaufstraße 99
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
2. Freiwillige Feuerwehr Siegertsbrunn
Bahnhofstraße 36
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
3. Jugendfreizeitstätte "Blue Box"
Sportplatzstraße 9
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
4. Aussegnungshalle Waldfriedhof
Neugrundweg 7
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
5. Aussegnungshalle Leonhardi-Friedhof
Sigohostraße 77
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in
- Unterhaltsreinigungsleistungen,
- Glas- und Rahmenreinigungsleistungen,
- und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen ("Abrufleistungen").
Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Reinigungsleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Start-Up-Phase beginnt 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, spätestens aber am 16.10.2023 und beträgt mindestens 14 Kalendertage. Ab dem 02.11.2023 beginnt der Regelbetrieb. Die Laufzeit des Regelbetriebes beträgt zwei Jahre. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags endet spätestens vier (4) Jahre nach Beginn des Regelbetriebs. Sollten aufgrund von Verzögerungen des Vergabeverfahrens zwischen dem Beginn der Start-Up-Phase und dem beabsichtigten Beginn des Regelbetriebes am 02.11.2023 nicht mindestens 14 Kalendertage liegen, verschiebt sich der Beginn des Regelbetriebes gemäß den Vorgaben in 19.4 des losgegenständlichen Reinigungsvertrages.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
5. Angabe über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft hat/haben anzugeben, ob er/sie Mitglied der Berufsgenossenschaft ist/sind. Ist das der Fall, hat/haben der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft die entsprechende Nummer anzugeben.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zu erklären, dass er/sie auf entsprechende Aufforderung des Auftraggebers eine gültige, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des für den Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen werden.
6. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist.
Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben.
Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
1. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.
Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen).
2. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft
- mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden,
von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden,
von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden,
von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Umweltschäden und Umweltsachschäden,
von mindestens 500.000,00 für Obhuts- und Bearbeitungsschäden und
von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselverlustschäden und Schäden an der Schließanlage,
- wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie sich verpflichtet, im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt, abzuschließen.
Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft
- mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden,
von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden,
von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden,
von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Umweltschäden und Umweltsachschäden,
von mindestens 500.000,00 für Obhuts- und Bearbeitungsschäden und
von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselverlustschäden und Schäden an der Schließanlage,
- wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie sich verpflichtet, im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt, abzuschließen.
Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Eigenerklärung über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Reinigungsleistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf (5) Jahren erbrachten wesentlichen Reinigungsleistungen, jeweils mit den in den im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) enthaltenen Tabellen geforderten Angaben.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Gegenstand der Referenz ist die Unterhaltsreinigung
b) Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung): Mindestens 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots.
c) Die zu reinigende Fläche (Reinigungsfläche) pro Jahr beträgt mindestens 600 qm.
d) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen fünf (5) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von fünf (5) Jahren vor der Frist zur Abgabe des Angebots beendet worden sein.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) enthaltenen Tabellen jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z.B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzangaben bei den Referenzauftraggebern zu überprüfen.
Eigenerklärung über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Reinigungsleistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf (5) Jahren erbrachten wesentlichen Reinigungsleistungen, jeweils mit den in den im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) enthaltenen Tabellen geforderten Angaben.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Gegenstand der Referenz ist die Unterhaltsreinigung
b) Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung): Mindestens 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots.
c) Die zu reinigende Fläche (Reinigungsfläche) pro Jahr beträgt mindestens 600 qm.
d) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen fünf (5) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von fünf (5) Jahren vor der Frist zur Abgabe des Angebots beendet worden sein.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) enthaltenen Tabellen jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z.B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzangaben bei den Referenzauftraggebern zu überprüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P68V4
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Be-der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847