Neubau und Sanierung Bürogebäude und Schulungsgebäude IHK Schwaben-Planerauswahlverfahren Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_M-2023-0010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stettenstraße 1+3
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ihk.de/schwaben/
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dreso.com/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau und Sanierung Bürogebäude und Schulungsgebäude IHK Schwaben-Planerauswahlverfahren Objektplanung
Neubau und Sanierung Bürogebäude und Schulungsgebäude IHK Schwaben-Planerauswahlverfahren Objektplanung
Augsburg
Die IHK Schwaben ist Eigentümer eines dreigeschossigen Mietshauses aus dem Jahr 1952 mit 11 Wohnungen auf einer Wohnfläche von 930 m². Das Gebäude liegt südlich angrenzend zur IHK Hauptgeschäftsstelle (Neidhartstraße 32). Das Mietshaus soll jetzt zurückgebaut und durch ein zeitgemäßes Bürogebäude ersetzt werden.
Durch diese Maßnahme sollen die aktuellen Anmietungen der Tochtergesellschaften der IHK Schwaben in Augsburg reduziert und an den Standort der Hauptgeschäftsstelle verlagert werden.
Der Neubau auf dem Grundstück an der Neidhartstraße soll das zulässige Baurecht maximal ausschöpfen, es soll ein Verwaltungsgebäude für ca. 180 Mitarbeitende der IHK Schwaben entstehen.
In dem Neubau auf dem Grundstück an der Neidhartstraße werden hauptsächlich Büroflächen (Einzel- und Teambüros) mit einer Gesamtnutzfläche von ca. 3.500 m² entstehen.
Das Bauwerk soll funktional und wirtschaftlich konzipiert werden .Die bestehende Tiefgarage der Hauptgeschäftsstelle wird im Rahmen der Maßnahme auf das Grundstück derNeidhartstraße erweitert.
Der Neubau soll möglichst mit dem Bestandsbau über einen Zwischenbau verbunden werden, in dem ggf. zukünftig die Kantine der IHK Schwaben untergebracht werden kann. In diesem Zusammenhang muss die südliche Feuerwehrzufahrt für den Bestandsbau neu geführt werden.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung nach HOAI § 34 (Leistungsphasen 1 bis 9) sowie einer vorgelagerten Machbarkeitsstudie.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, siehe Vertragsmuster. Zunächst werden die Leistungen der Projektstufe 1 beauftragt.
Über eine jeweils weitere Beauftragung der Projektstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Projektstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im November 2023.
Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien; je Kriterium ist maximal die in Klammern angegebene Punktzahl erreichbar:
1.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (75 Punkte)
2.) Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (50 Punkte)
3.) Fachliche Eignung - Referenzen (375 Punkte)
Der jeweilige Bewertungsmaßstab ist in der Eignungsmatrix definiert. Die Eignungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Erfüllen mehrere Bewerber:innen gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerber:innen-zahl nach objektiver Auswahl der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerber:innen die Auswahl per Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV)
Der endgültige Projektbeschluss der Maßnahme seitens des Auftraggebers erfolgt durch die Vollversammlung und steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist
Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt.
Gemäß Auftragsunterlagen: Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird.
Gemäß Auftragsunterlagen: Personenschäden mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 1 Mio EUR
Gemäß Auftragsunterlagen: 1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in denletzten drei Jahren ersichtlich ist.
2) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz
3) Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen, über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind. Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 3
Gemäß Auftragsunterlagen: Mindestanforderungen Referenzprojekte:
- Mindesthonorarzone III oder höher
- Objektplanung § 34 HOAI, LPH 2 bis 8 vollständig erbracht
- Projektfertigstellung seit 01.01.2015
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen, oder nach dem EG-Richtlinien, insbesondere Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters.
2.) Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Eignungsanforderungen stehen Formularvordrucke zur Verfügung, die die Bieter verwenden sollen. Die Verwendung der Formularvordrucke wird für die Erstellung des Angebotes empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung.
3.) Anfragen von Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Angebote gestellt werden.
4.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des Bieters bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.
Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.
5.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
6.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
7.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise/Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
8.) Die Abgabe von schriftlichen Teilnahmeanträgen/Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Hinweis Nachnominierung:
Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor,der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an derVergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht abernicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor der Vergabeverhandlung ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der/die Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.