Geschäftsbesorgungsleistungen für das Projekt Generalsanierung der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 080655-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gars a.Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 83536
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vs-gars.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Geschäftsbesorgungsleistungen für das Projekt Generalsanierung der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen
Gegenstand des Verfahrens waren Geschäftsbesorgungsleistungen für das Projekt Generalsanierung oder Neubau der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen.
Gars a.Inn
Der AG beabsichtigt, die Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen grundlegend zu sanieren (Generalsanierung).
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Zuschlag beauftragt der Auftraggeber die Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die weiteren Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3 jeweils stufenweise, ganz oder teilweise nach Maßgabe des Vertrags abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Der Gesamtwert der Beschaffung beruht auf einer Schätzung, weil derzeit weder die Ausführungsplanung noch entsprechend bepreiste LVs vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Geschäftsbesorgungsleistungen für das Projekt Generalsanierung der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://bayerngrund.de/index.html
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert des Auftrags beruht auf einer Schätzung, weil derzeit weder die Ausführungsplanung noch entsprechend bepreiste LVs vorliegen.
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.