Grundschule Pullach Sanierung und Aufstockung - Objektplanung Gebäude
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Johann-Bader-Straße 21
Ort: Pullach i. Isartal
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82049
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89744744613
Fax: +49 89744744609
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pullach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundschule Pullach Sanierung und Aufstockung - Objektplanung Gebäude
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle in 82049 Pullach i. Isartal, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Pullach i. Isartal plant die bestehende Grundschule Pullach im Isartal
Schulstr. 5, zu sanieren und in Teilbereichen zu erweitern.
Die Grundschule Pullach besteht aus einem L-förmige Gebäude aus dem Jahr 1981 und 1997, das mit der westlich angeordneten Nord-Süd ausgerichteten Musikschule und Rathaus ein Ensemble bildet. Der östliche Baukörper der Grundschule ist derzeit nach Süden und Osten zweigeschossig und zum Innenhof eingeschossig mit Nebenflächen im Dachgeschoss (Pultdach) ausgebildet.
Das bestehende Schulgebäude ist in Bezug auf die Dachhaut und die Fassadenflächen sanierungsbedürftig bzw. instandzuhalten. Aufgrund pädagogischer Vorgaben und der beabsichtigten Rückführung von ausgelagerten Klassenräumen auf dem Grundstück der Mittelschule, ergibt sich zudem noch ein steigender Raumbedarf von ca. 300 m² NUF.
Im Vorfeld des Vergabeverfahrens wurde vom Architekturbüro lechner+ martin Architekten PartG mbB, Pullach eine Machbarkeitsstudie erstellt, welche den Umgang mit dem Bestand und eine mögliche Erweiterung der Grundschule als Aufstockung der zum Innenhof angeordneten eingeschossigen Bereiche des Baukörpers untersucht. Zusätzlich wurde der Bestand für die Möglichkeit einer Aufstockung durch das IB Brandl + Eltschig, Freising betrachtet. Die Machbarkeitsstudie und die statische Voruntersuchung liegen der Bekanntmachung als Anlage bei.
Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie hat sich der Gemeinderat für die Durchführung der Maßnahme als Erweiterung und Sanierung der Grundschule entschieden.
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Planung und Ausführung der Aufstockung für drei Klassenräume sowie Gruppenräume und einer gemeinsamen Mitte im Obergeschoss über der Aula sowie Sanierungsmaßnahmen. Hierzu gehören der Abbruch und die Erneuerung der Dacheindeckung und des außenliegenden Sonnenschutzes an der Süd- und Ostfassade, Sanierung der Fassaden (Aufarbeitung Fenster teilweise Ersatz, Ausbesserung Putz mit Anstrich), Umsetzung des Brandschutzkonzeptes im Gebäude (Anpassung Rettungswegekonzept inkl. brandschutztechnische Betrachtung der Turnhalle und des Dachgeschosses in der Musikschule) und die durch die Aufstockung notwendigen Anpassungen im Bereich der Aula. Die neu zu erstellenden Räume sollen an die bestehende technische Infrastruktur angeschlossen werden.
Nach Umzug der Grundschule in einen in der Zukunft zu erstellenden Neubau, sollen die Flächen der derzeitigen Grundschule von der Musikschule und VHS weiter genutzt werden.
Die Sanierung und die Aufstockung sollen im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Aufgrund der geringen statischen Reserven des Bestands, soll die Aufstockung in Leichtbauweise erfolgen. Die Hauptarbeiten sowie lärmintensive Arbeiten in den Ferienzeiten realisiert werden. Ein hoher Vorfertigungsgrad für die Aufstockung ist somit erforderlich. Für die Anlieferung und Montage der elementierten Konstruktion kann der Innenhof der Grundschule nicht genutzt werden, sondern diese muss über die Jaiserstraße im Süden erfolgen.
Der Einsatz ökologischer Baustoffe, eine möglichst klimaneutrale Bauweise sowie die Anforderung an die wirtschaftliche Erstellung mit geringen Unterhaltskosten sind Grundlage der Planung und Realisierung.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 für die Realisierung der Sanierung bzw. Instandhaltung und Aufstockung der Grundschule. Die Beauftragung erfolgt nach § 33 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt, die als Grundlage für die Finanzierung und einer nachfolgenden Beschlusslage dient. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand stuft der Auftraggeber die Objektplanung Gebäude in die Honorarzone III ein. Als Baukostenobergrenze hat die Gemeinde Pullach die voraussichtlichen Erstellungskosten (Kgr. 300 + 400, netto) von 3,7 Mio. EUR festgelegt. Eine Überschreitung der Baukostenobergrenze bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin.
Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung im Dezember 2023. Die Durchführung der Baumaßnahme Aufstockung soll Mitte 2025 erfolgen. Die Fertigstellung der gesammten Baumaßnahmen soll Mitte 2026 erfolgen.
Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien; je Kriterium ist maximal die in Klammern angegebene Punktzahl erreichbar:
1. Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen:
1.1. Bauvorhaben vergleichbarer Größe (20 Punkte),
1.2. Art der Bauaufgabe: Umbau/Sanierung (10 Punkte),
1.3. Planung und Ausführung von öffentlich Bauvorhaben (10 Punkte).
2. Anzahl Mitarbeiter:Innen (10 Punkte).
Der jeweilige Bewertungsmaßstab ist in der Eignungsmatrix definiert. Die Eignungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Erfüllen mehrere Bewerber:Innen gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerber:Innen die Auswahl per Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung des Bewerbers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen (siehe Bewerberbogen). Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ für den Projektverantwortlichen gemäß dem Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfall die Vorgaben der Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3,0 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1,0 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
a) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers in der Anlage Referenzliste:
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Projektbearbeitung der Leistungsphase 8 im Jahr 2013 oder später erfolgt ist. Referenzen werden nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung zumindest die Leistungsphase 2-8 vom Bewerber erbracht worden und abgeschlossen ist (Mindestanforderung). Bei der Bewertung der Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Ist die Projektbearbeitung in einem anderen Büro erfolgt, ist für die Bewertung eine Bestätigung des beauftragten Büros über eine verantwortliche Bearbeitung als Projektleiter für die sich bewerbende Person erforderlich und der Bewerbung beizulegen. Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt Referenzliste abgefragten Angaben zu machen. Bewerber-/Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
b) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers im Bewerberbogen: Anzugeben ist die Anzahl der Mitarbeiter und der Führungskräfte, die im Bereich Planung (technische Mitarbeiter) tätig sind, ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen für die Jahre 2020, 2021 und 2022. Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umzurechnen und auf 2 Dezimalstellen kaufmännisch zu runden.
Siehe III.1.1) dieser Bekanntmachung.
a) Der Bewerber / Die Bewerberin hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 124, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung im Bewerberbogen oder EEE).
Zusätzlich hat er / sie anzugeben, ob er / sie selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den/die Bewerber:In Vertretungsberechtigte:r in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist (Eigenerklärung im Bewerberbogen).
b) Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Als Bewerbung ist der III.6_Bewerberbogen, die Anlage Referenzliste, die Anlage III.9_Bewerbergemeinschaft (nur falls zutreffend), die Anlage III.7_Eignungsleihe (nur falls zutreffend) und die III.8_Verpflichtungserklärung (nur falls zutreffend) einzureichen. Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Bewerbungen können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung der Bewerbung muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Bewerbungsabgabe erklärt, angegeben werden (Textform). Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabeplattform einzureichen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerber fragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren;
c) Die Nachforderung unternehmensbezogener Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV wird vorbehalten. Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird die Bewerbung ausgeschlossen;
d) Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S.1 VgV) und legen eine gemeinsame Referenzliste vor. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, die zugleich eine Bewerbung als Einzelbewerber oder Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft einreichen, sind unzulässig. Eine Mehrfachbeteiligung kann zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und einem Ausschluss aller Angebote, an dem das betreffende Unternehmen beteiligt ist, führen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoßspätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).