Finalisierung und Umsetzung der Markenentwicklung der Münchner Wohnen Referenznummer der Bekanntmachung: 424/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ring 111
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bereich Einkauf, Sachgebiet Vergabe
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Finalisierung und Umsetzung der Markenentwicklung der Münchner Wohnen
Beauftragung zur Finalisierung und Umsetzung der Markenentwicklung inkl. Brand Language und Launch-Kampagne auf Grundlage einer bereits vorangegangengen Markenidenitäts- und Design-Konzept-Entwicklung.
GEWOFAG Holding GmbH Gustav-Heinemann-Ring 111 81739 München
Beauftragung zur Finalisierung und Umsetzung der Markenentwicklung inkl. Brand Language und Launch-Kampagne auf Grundlage einer bereits vorangegangengen Markenidenitäts- und Design-Konzept-Entwicklung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Referenzen
Vorzulegen sind drei Referenzen mit Auftragsende innerhalb der letzten drei Jahre, die die Markenentwicklung/-führung inhouse - von Strategie, Design, Digital,
Motion, Brand Language, Kommunikation, Marketing-Kommunikation, Markenportale bis hin zur Umsetzung - umfassen. Dabei muss nicht jede Referenz alle Punkte erfüllen jedoch alle Punkte müssen erfüllt werden.
Reicht ein Bewerber mehr als drei Referenzen ein, soll er die drei Referenzen benennen, die die Auftraggeberin der Wertung zugrunde legen soll. Fehlt eine solche Angabe, wird die Auftraggeberin jeweils die ersten drei dargestellten Referenzen werten.
Unter den Referenzen muss jeweils mindestens ein Projekt sein, bei dem
- die Implementierung des Designs und die Dokumentation direkt im Brand Portal des Auftraggebers erfolgte.
- eine barrierefreie Umsetzung (z. B. digitale Formate, Printmaterialien) vorlag.
- es einen Auftraggeber der öffentlichen Hand (z. B. kommunal) gab.
Zur Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
1. Nennung des Auftraggebers
2. Nennung der Branche des Auftraggebers
3. Nennung der Unternehmensgröße des Auftraggebers
4. Nennung des Auftragsumfangs (Bausteine)
5. Nennung des Auftragsvolumens
6. Leistungszeitraum
7. Einreichung der Referenzarbeit als pdf-Datei, Ausdruck oder Angabe der URL
1.1 Bewertung Unternehmensgröße des Auftraggebers ? 750 Mitarbeitende
mehr als 1 Auftraggeber größer/gleich 750 MA 5 Punkte
1 Auftraggeber größer/gleich 750 MA 3 Punkte
kein Auftraggeber größer/gleich 750 MA: 0 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 5 Punkte
1.2 Bewertung des Auftragsvolumens größer/gleich [Betrag gelöscht] Euro/netto
2 oder mehr Referenzen größer/gleich [Betrag gelöscht] EUR/netto 5 Punkte
1 Referenz größer/gleich [Betrag gelöscht] EUR/netto 3 Punkte
keine Referenz größer/gleich [Betrag gelöscht] EUR/netto 0 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 5 Punkte
1.3 Bewertung Referenz im Rahmen von Fusionen/Zusammenschlüssen:
2 oder mehr Referenzen: 5 Punkte
1 Referenz 3 Punkte
keine Referenz: 0 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 5 Punkte
1.4 Bewertung Umsetzung Brand Language:
3 Referenzen: 5 Punkte
2 Referenzen 3 Punkte
1 Referenz: 1 Punkt
keine Referenz 0 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 5 Punkte
2. Bewertung der Anzahl der beim Bewerber beschäftigten Mitarbeitenden
Die Anzahl der Mitarbeitenden muss z. B. über eine Bestätigung des zuständigen Steuerberaters/-büros nachgewiesen werden.
über 70: 5 Punkte
61 bis 70: 4 Punkte
51 bis 60: 3 Punkte
41 bis 50: 2 Punkte
40: 1 Punkt
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 5 Punkte
3. Bewertung der Fachexpertise
3.1 Bewertung Anzahl Berufsjahre der für die Auftraggeberin zuständigen Projektleitung:
mehr als 15 Jahre: 5 Punkte
11 bis 15 Jahre: 3 Punkte
10 Jahre: 1 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 5 Punkte
3.2 Bewertung Anzahl Berufsjahre des für die Auftraggeberin zuständigen Brand- Language-Experte:
mehr als 15 Jahre: 5 Punkte
11 bis 15 Jahre: 3 Punkte
10 Jahre: 1 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 5 Punkte
3.3 Bewertung Anzahl Berufsjahre des für die Auftraggeberin zuständigen Design Directors:
mehr als 15 Jahre: 5 Punkte
11 bis 15 Jahre: 3 Punkte
10 Jahre: 1 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 5 Punkte
4. Kumulierter Umsatz der Kalenderjahre 2020 bis 2022 des Bewerbers:
Der kumulierte Umsatz muss z. B. über eine Bestätigung des zuständigen Steuerberaters/-büros nachgewiesen werden.
[Betrag gelöscht] EUR und mehr: 5 Punkte
3.000.000 - [Betrag gelöscht] EUR 3 Punkte
1.650.000 - [Betrag gelöscht] EUR: 1 Punkt
unter [Betrag gelöscht] EUR: 0 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 5 Punkte
Mindestanforderungen = Ausschlusskriterium
1. Vorlage von 3 vergleichbaren Referenzen
Legt der Bieter keine 3 vergleichbaren Referenzen vor, wird das Angebot des Bewerbers von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn nachfolgende Kriterien erfüllt sind:
Vorzulegen sind drei Referenzen mit Auftragsende innerhalb der letzten drei Jahre, die die Markenentwicklung/-führung inhouse - von Strategie, Design, Digital,
Motion, Brand Language, Kommunikation, Marketing-Kommunikation, Markenportale bis hin zur Umsetzung - umfassen. Dabei muss nicht jede Referenz alle Punkte erfüllen jedoch alle Punkte müssen erfüllt werden.
Unter den Referenzen muss jeweils mindestens ein Projekt sein, bei dem
- die Implementierung des Designs und die Dokumentation direkt im Brand Portal des Auftraggebers erfolgte.
- eine barrierefreie Umsetzung (z. B. digitale Formate, Printmaterialien) vorlag.
- es einen Auftraggeber der öffentlichen Hand (z. B. kommunal) gab.
Zur Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
1. Nennung des Auftraggebers
2. Nennung der Branche des Auftraggebers
3. Nennung der Unternehmensgröße des Auftraggebers
4. Nennung des Auftragsumfangs (Bausteine)
5. Nennung des Auftragsvolumens
6. Leistungszeitraum
7. Einreichung der Referenzarbeit als pdf-Datei, Ausdruck oder Angabe der URL
2. Erklärung über die Anzahl der beim Bewerber beschäftigten Mitarbeitenden
Beschäftigt der Bewerber weniger als 40 Mitarbeitende, wird er von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Anzahl der Mitarbeitenden muss z. B. über eine Bestätigung des zuständigen Steuerberaters/-büros nachgewiesen werden.
3. Erklärung über das für diesen Auftrag beim Bewerber verpflichtend einzusetzenden Personal
Der Bewerber verpflichtet sich, für diesen Auftrag folgendes Personal einzusetzen:
- Gesamtleitung auf Geschäftsführungsebene
- Projektleitung mit mind. 10 Jahren Berufserfahrung im geforderten Bereich
- Brand-Language-Experte mit mind. 10 Jahren Berufserfahrung im geforderten Bereich
- Design Director mit mind. 10 Jahren Berufserfahrung im geforderten Bereich
4. Mindestjahresumsatz
Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin, dass der spezifische Netto-Umsatz für Agentur- und Beratungsleistungen im Bereich Marke/CI für die Kalenderjahre 2020 bis 2022 mindestens den Betrag von [Betrag gelöscht] EUR je Jahr aufweist.
Der Mindestjahresumsatz muss z. B. über eine Bestätigung des zuständigen Steuerberaters/-büros nachgewiesen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6F68D9
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762-411
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).