Ausschreibung zu Systembeschaffungen der Fördertatbestände 3 und 5 des KHSFV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Franz-Josef-Strauß-Allee 11
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Einkauf, Logistik und Dienstleistungen
E-Mail:
Telefon: +49 94194431701
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ukr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung zu Systembeschaffungen der Fördertatbestände 3 und 5 des KHSFV
Das Universitätsklinikum Regensburg beabsichtigt Systembeschaffungen der Fördertatbestände 3 und 5 des KHSFV. Diese unterteilen sich in folgende Lose:
- Digitale Patientendokumentation Allgemeinstation (Los 1)
- Ambulanzinformationssystem (Los 2)
- Digitales Medikationsmanagement (Los 3)
Die genauen Beschreibungen finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen.
Digitale Patientendokumentation Allgemeinstation
Regensburg
Das Universitätsklinikum Regensburg (nachfolgend „UKR“) beabsichtigt die Beschaffung eines klinikweiten Systems zur umfassenden Erweiterung der digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation auf den Allgemeinstationen des UKRs. Von diesem Vorhaben werden insgesamt 31 Stationen betroffen sein, in welchen jährlich in etwa 37.000 Fälle behandelt werden. Der vorliegende Vergabegegenstand wird innerhalb des Fördertatbestands 3 (Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a Digitale Dokumentation KHSFV) als Maßnahme im Rahmen des aktuellen KHZG-Digitalisierungsprogramms umgesetzt.
Die tägliche Dokumentation der Pflege- und Behandlungsleistungen wird zunehmend komplexer und nimmt erhebliche zeitliche Ressourcen des ärztlichen und pflegerischen Personals in Anspruch. Derzeit wird die Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen überwiegend analog bzw. papierbasiert und zum Teil auch digital im Krankenhausinformationssystems (KIS) durchgeführt. Die Folge sind durch den Medienbruch bedingtes Fehlerpotential sowie Doppelarbeit bzw. aufwändige Zusammenführungen von Inhalten unterschiedlicher Dokumentationssysteme in ein kontinuierliches und logisches Gesamtsystem. Diese Tatsache führt seitens aller am Behandlungsprozess beteiligten Personen im Arbeitsalltag zu einer erheblichen zeitlichen Belastung (einschließlich der Einschränkung von Ressourcen für die Kerntätigkeit) und damit verbundener Unzufriedenheit.
Das Ziel des hier beschriebenen Vorhabens ist die schrittweise Implementierung eines flächendeckenden Systems zur digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation auf den stationären Allgemeinstationen des UKRs (nachfolgend „DPA-Lösung“, digitale Patientendokumentation Allgemeinstation). Das System soll mindestens die Möglichkeit einer digitalen Kurvenführung sowie der digitalen Pflegedokumentation mit ePA-AC aufweisen. Mit der Einführung einer solchen Lösung soll am UKR eine durchgängig digitale und organisatorisch interoperable Prozessabbildung auch im Zusammenspiel mit den bestehenden Systemen ermöglicht wer-den. Dies betrifft insbesondere die Pflegeplanung und pflegerische sowie medizinische Dokumentation mit Anbindung an die vorhandene Krankenhaus-interne elektronische Akte der Patienten als Teil des Krankenhausinformationssystems. Durch Integration des Systems in die elektronische Patientenakte (ePA) sowie in das Krankenhausinformationssystem (KIS) soll die interoperable Datenweitergabe an beispielsweise nachgelagerte Versorgungseinheiten nach akzeptierten Standards sichergestellt werden. Zudem soll neben der Integration in das KIS perspektivisch durch die Anbindung von Systemen zur Wunddokumentation und Medikationsmanagement (parallel zu diesem Vorhaben, siehe Los 3) die digitale medizinische Dokumentation vervollständigt werden.
Insgesamt soll das neue System mit zugehörigen umfangreichen und standardisierten Modulen eine lückenlose digitale Dokumentation ermöglichen und damit die Patientenbehandlung hinsichtlich Effizienz optimieren sowie die Patientensicherheit und -zufriedenheit verbessern.
KHZG-Fördermittel
Ambulanzinformationssystem
Regensburg
Das Universitätsklinikum Regensburg beabsichtigt die Beschaffung eines Ambulanzinformationssystems zur umfassenden Abbildung und Dokumentation sämtlicher Prozesse in den ambulanten Einrichtungen des UKRs. Von diesem Vorhaben werden ca. 25 Polikliniken und Hochschulambulanzen betroffen sein, in welchen jährlich in etwa 165.000 Fälle behandelt werden. Zudem soll die entsprechende Lösung perspektivisch auch innerhalb eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) eingesetzt werden. Der vorliegende Vergabegegenstand wird innerhalb des Fördertatbestands 3 (Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a Digitale Dokumentation KHSFV) als Maßnahme im Rahmen des aktuellen KHZG-Digitalisierungsprogramms umgesetzt.
Das Ziel des hier beschriebenen Vorhabens ist die schrittweise Implementierung eines flächendeckenden Ambulanzinformationssystems (nachfolgend AIS-Lösung), welches als Teil des digitalen Klinik-, Patienten- und Behandlungsmanagements eine Brücke zum Krankenhaus-Informationssystem (KIS) schlagen und notwendige Funktionalitäten für den ambulanten Bereich ergänzen soll. Das System soll zur digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation sowie zum Termin- und Ressourcenmanagements in den Ambulanzen des UKRs eingesetzt werden. Das System soll zudem eine ambulanzübergreifende Standardisierung der Dokumente und Prozesse ermöglichen.
Mit der Einführung des Ambulanzinformationssystems soll eine durchgängig digitale und organisatorisch interoperable Planung sowie pflegerische und medizinische Dokumentation mit Anbindung an die vorhandene Krankenhaus-interne elektronische Akte der Patienten als Teil des Krankenhausinformationssystem am UKR ermöglicht werden. Durch Integration des Systems in die elektronische Patientenakte (ePA) sowie durch dessen Integration in das bestehende Krankenhausinformationssystem (KIS) soll die interoperable Datenweitergabe für beispielsweise nachgelagerte Prozesse nach akzeptierten Standards sichergestellt werden. Eine funktionierende, störungsfrei arbeitenden tiefe Integration mit den vorhandenen Systemen ist für den Erfolg unabdingbar.
KHZG-Fördermittel
Digitales Medikationsmanagement
Das Universitätsklinikum Regensburg beabsichtigt die Beschaffung eines klinikweiten Systems zur Digitalisierung des Medikationsmanagements (Medikationsmanagementsystem, nachfolgend „MMS“) auf allen Stationen, insbesondere den Allgemeinstationen und Polikliniken des UKRs. Von diesem Vorhaben werden im ersten Schritt insgesamt 31 Stationen sowie 25 Polikliniken und Hochschulambulanzen betroffen sein, in welchen jährlich in etwa 202.000 Fälle behandelt werden. Der vorliegende Vergabegegenstand wird innerhalb des Fördertatbestands 5 (Digitales Medikationsmanagement § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV) als Maßnahme im Rahmen des aktuellen KHZG-Digitalisierungsprogramms umgesetzt.
Das Ziel des hier beschriebenen Vorhabens ist die Einführung eines integrierten, standardisierten und vernetzten Medikationsmanagementsystems auf den stationären Allgemeinstationen und den Ambulanzen des UKRs zur Durchführung eines digitales Medikationsmanagement im Sinne des § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, § 20 Abs. 1 KHSFV. In engem Zusammenspiel mit der unter Los 1 genannten DPA-Lösung und des unter Los 2 beschriebenen Ambulanzinformationssystems soll am UKR eine durchgängig digitale und organisatorisch interoperable Pflegeplanung und pflegerische sowie medizinische Dokumentation inklusive der Medikation ermöglicht werden. Das MMS soll dabei einen lückenlosen, transparenten, umfassenden und digitalen Medikationsprozess ermöglichen. Übergeordnetes Ziel ist die dadurch erzielte Optimierung der Patientenbehandlung hinsichtlich Effizienz, Patientensicherheit und Patientenzufriedenheit. Durch Integration des MMS in die DPA-Lösung, in das Krankenhausinformationssystem (KIS) und in das Ambulanzinformationssystem soll die interoperable Datenweitergabe an beispielsweise nachgelagerte Versorgungseinheiten nach akzeptierten Standards sichergestellt werden. Eine funktionierende, performante und störungsfrei arbeitenden tiefe Integration mit den vorhandenen Systemen ist für den Erfolg unabdingbar.
KHZG-Fördermittel
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensangaben mit Handelsregisterauszug; Eigenerklärung Bewerbergemeinschaft; Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Liste aller mit ihm im Sinne des § 15 Aktiengesetz (direkt oder analog) verbundenen Unternehmen oder Eigenerklärung des Bewerbers, dass solche Unternehmensverbindungen nicht bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Je-der Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunter-lagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Ein-sicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z.B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahme-antrags, in dem Ge-heimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).