KIZ Neubau Kinderzentrum am Stadion - Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: KIZ 004-TBA-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grafing
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.grafing.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
KIZ Neubau Kinderzentrum am Stadion - Trockenbauarbeiten
Trockenbauarbeiten (Trockenbau, Innentüren, Brandschutzbekleidungen) im Rahmen der Neubaumaßnahme eines Kinderzentrums mit 2
Kindergarten-, 2 Kinderkrippen- und 2 Kinderhortgruppen sowie ein Jugendtreff.
85567 Grafing
Trockenbau:
EG
Trockenbauwände ca. 327 m2
Vorsatzschalen ca. 300 m2
GK Decken ca. 114 m2
Akustikdecken ca. 635 m2
OG
Trockenbauwände ca. 170 m2
Vorsatzschalen ca. 267 m2
GK Decken ca. 91 m2
Akustikdecken ca. 477 m2
WC-Trennwanndsysteme
Vorhangschienen
Türen in Ständerwänden:
1-flg. EG+OG ca. 23 St.
Türen in Massivwänden
1-flg. EG+OG ca. 27
2-flg. ca. 2 St.
Sonderelemente (T30/RS) mit Festverglasung in Massivwänden
1-flg. ca. 11 St.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KIZ - Neubau Kinderzentrum am Stadion Trockenbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Töging a. lnn
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84513
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.demmelhuber.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die
Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung
ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per
Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs.
3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/