VgV-Offenes Verfahren MIT Projektmanagement MüK Kliniken Bogenhausen und Harlaching Referenznummer der Bekanntmachung: MüK MIT
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Thalkirchner Straße 48
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): München Klinik Bau Projektgesellschaft mbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV-Offenes Verfahren MIT Projektmanagement MüK Kliniken Bogenhausen und Harlaching
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen des Projektmanagements hinsichtlich der MIT (Medizintechnik, Informationstechnologie: IT-Systeme & Netzwerk und Telekommunikation) im Zuge der Inbetriebnahmen der Projekte Sanierung/Ersatzneubau Klinikum Bogenhausen und Neubau Klinikum Harlaching für den AG.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen des Projektmanagements hinsichtlich der MIT (Medizintechnik, Informationstechnologie: IT-Systeme & Netzwerk und Telekommunikation) im Zuge der Inbetriebnahmen der Projekte Sanierung/Ersatzneubau Klinikum Bogenhausen und Neubau Klinikum Harlaching für den AG.
Der Leistungsumfang bestimmt sich im Einzelnen nach der Leistungsbeschreibung, Anlage 1 der Vergabeunterlagen.
Die Abwicklung der Leistungen erfolgt in drei Leistungsstufen:
- Leistungsstufe 1 gem. Ziffer 2.1.2 a) der Leistungsbeschreibung (Anlagenkonvolut 2): Analyse und Konzeption
- Leistungsstufe 2 gem. Ziffer 2.1.2 b) der Leistungsbeschreibung (Anlagenkonvolut 2): on Boarding
- Leistungsstufe 3 (optional) gem. Ziffer 2.1.2 c) der Leistungsbeschreibung (Anlagenkonvolut 2): Umsetzung
Mit Vertragsschluss erfolgt eine Beauftragung der Leistungsstufen 1 und 2. Der AG behält sich eine optionale Beauftragung der Leistungsstufe 3 vor. Die Wertung erfolgt unter Einbeziehung der Leistungsstufe 3.
Mit Vertragsschluss erfolgt eine Beauftragung der Leistungsstufen 1 und 2. Der AG behält sich eine optionale Beauftragung der Leistungsstufe 3 vor. Die Wertung erfolgt unter Einbeziehung der Leistungsstufe 3.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind abzugeben:
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 4 GWB
3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 GWB
4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von weiteren Ausschlussgründen
5) Eigenerklärung Sanktionspaket Russland
Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung
a) mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden,
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle einer geringeren Versicherungssumme und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)- b) genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a)- b) anpassen wird.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung
a) mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden,
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle einer geringeren Versicherungssumme und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)- b) genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a)- b) anpassen wird.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) Referenzen (Mindestanforderung) nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Als Eignungskriterium gefordert sind mindestens drei (3) Referenzen des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft (Mindestanforderung), die jeweils - soweit nicht anders vermerkt - alle folgenden Anforderungen erfüllen:
1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen des Projektmanagements im IT Bereich für einen Referenzauftraggeber mit mindestens 1000 Mitarbeitern.
2. Mindestens eines (1) der drei (3) Referenzprojekte beinhaltet Leistungen im IT-Service-Management (ITSM) mit Information Technology Infrastructure Library (ITIL).
3. In mindestens einem (1) der drei (3) Referenzprojekte hat der Bieter/die Bietergemeinschaft seine/ihre Leistungen standortübergreifend ausgeführt.
4. In mindestens einem (1) der drei (3) Referenzprojekte ist Auftraggeber des Referenzprojektes ein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB im Bereich Gesundheitswesen.
5. Mindestens eines (1) der drei (3) Referenzprojekte beinhaltet Leistungen betreffend Anwendungen im digitalen Gesundheitswesen (E-Health) und Telematikinfrastruktur (TI).
6. In mindestens einem (1) der drei (3) Referenzprojekte ist ein cloudbasiertes Betriebssystem zur Anwendung gekommen, in dem eine Virtualisierungsplattform wie z.B. VMware vSphere oder eine vergleichbare Cloud-Computing-Infrastruktur in einer dynamischen Betriebsumgebung betrieben wurde.
7. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Frist für Angebote in diesem Verfahren: der Bieter hat das Referenzprojekt im Zeitraum 01.01.2017 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote fertiggestellt bzw. das Referenzprojekt ist aktuell noch laufend (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2017 begonnen worden sein).
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) Referenzen (Mindestanforderung) nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Als Eignungskriterium gefordert sind mindestens drei (3) Referenzen des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft (Mindestanforderung), die jeweils - soweit nicht anders vermerkt - alle folgenden Anforderungen erfüllen:
1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen des Projektmanagements im IT Bereich für einen Referenzauftraggeber mit mindestens 1000 Mitarbeitern.
2. Mindestens eines (1) der drei (3) Referenzprojekte beinhaltet Leistungen im IT-Service-Management (ITSM) mit Information Technology Infrastructure Library (ITIL).
3. In mindestens einem (1) der drei (3) Referenzprojekte hat der Bieter/die Bietergemeinschaft seine/ihre Leistungen standortübergreifend ausgeführt.
4. In mindestens einem (1) der drei (3) Referenzprojekte ist Auftraggeber des Referenzprojektes ein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB im Bereich Gesundheitswesen.
5. Mindestens eines (1) der drei (3) Referenzprojekte beinhaltet Leistungen betreffend Anwendungen im digitalen Gesundheitswesen (E-Health) und Telematikinfrastruktur (TI).
6. In mindestens einem (1) der drei (3) Referenzprojekte ist ein cloudbasiertes Betriebssystem zur Anwendung gekommen, in dem eine Virtualisierungsplattform wie z.B. VMware vSphere oder eine vergleichbare Cloud-Computing-Infrastruktur in einer dynamischen Betriebsumgebung betrieben wurde.
7. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Frist für Angebote in diesem Verfahren: der Bieter hat das Referenzprojekt im Zeitraum 01.01.2017 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote fertiggestellt bzw. das Referenzprojekt ist aktuell noch laufend (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2017 begonnen worden sein).
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Der benannte Projektleiter muss über die berufliche Qualifikation eines abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulstudiums (Diplom, Master oder Bachelor) im Bereich Medizintechnik, Informationstechnologie: IT-Systeme& Netzwerk, Telekommunikation, Betriebswirtschaftslehre oder Wirtschaftsingenieurwesen verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P678N
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.