LV 52/2023 ASB Niederspannungshauptverteilung Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2023-0018
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rundfunkplatz 1
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraleinkauf - Vergabemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 89590094912
Fax: +49 89590023469
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
LV 52/2023 ASB Niederspannungshauptverteilung
Der Bayerische Rundfunk (BR) plant auf seinem Stammgelände in München Freimann an der Floriansmühlstrasse unter dem Begriff "Anpassung und Sanierung im Bestand (ASB)" im Laufe der nächsten Jahre Sanierungsmaßnahmen der Bestandsgebäude 17A und 17B.
Das Gebäude 17B hat eine Gesamtlänge von 65,00m und eine Breite von 14,35m. Die Baumaßnahme beinhaltet UG, EG, 1.OG bis 3.OG, sowie ein Technikgeschoss. Das Gebäude 17B wurde 1975 erbaut. Das Gebäude ist an der Nord-/West Ecke über einen verglasten Zwischenbau mit dem Gebäude 17A verbunden, sowie an der Nord-/Ost Ecke über einen verglasten Zwischenbau im 1.OG bis 3.OG, sowie im UG mit dem Gebäude 17C verbunden.
Das Untergeschoss beinhaltet im wesentlichen Büroräume, Technikräume, sowie bestehende Schallräume (nicht Gegenstand der Sanierungsmaßnahme). Im Erdgeschoss befindet sich der Eingang, mit Eingangshalle und östlich der Eingangshalle gelegenem Hörsaal. Der Hörsaal beansprucht das EG und UG durch die abgetreppte Anordnung der Sitzreihen und ist nicht Bestandteil der Sanierungsmaßnahme. Das 1.OG bis 3.OG beinhalten im wesentlichen Büroräume. Im 4.OG befinden sich Dachaufbauten mit Technikräumen.
Die bestehende NSHV muss im laufenden Betrieb erneuert werden. Die neue NSHV wird im selben ELT-Raum errichtet, weshalb aus Platzgründen der Rückbau der bestehenden Schaltanlage sowie der Aufbau der neuen Schaltanlage jeweils in zwei Abschnitten erfolgen muss.
Bayerischer Rundfunk Floriansmühlstraße 60 80939 München
Das Leistungsverzeichnis NSHV umfasst folgende Leistungen:
- Abbau bestehende NSHV in 2 Teilabschnitten
- Abtransport und fachgerechte Entsorgung der vorhandenen NSHV
- Lieferung der Niederspannungsschaltanlage
- Betriebsfertige Montage in 2 Teilabschnitten der neuen NSHV
- Erforderliche Nebenleistungen z.B. Transportkosten, Hebe - und Rüstzeuge,
- Abstimmungen mit örtlichen EVU, Montage- und Befestigungsmaterial
- Zwischenprüfung, Abnahme und Inbetriebnahme der Neuanlage
Gegenstand dieser Ausschreibung - LV NSHV- ist im Wesentlichen:
- Trafo-Einspeisefelder mit Motor-Leistungsschalter, 630A 2 St.
- Längskupplungsfeld mit Motor-Leistungsschalter, 630A 1 St.
- Verteilerfelder mit waagrechten NH- Lasttrennschalter 2 St.
- Leerfeld für späteren Ausbau 1 St.
- NH- Sicherungslasttrennschalter Gr. 00 - Gr. 1 16 St.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54Y152G2BWX
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.