700-05 RPA-Software
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift: Stenglinstr. 2
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8214003533
Fax: +49 821400173531
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
700-05 RPA-Software
Robotic Process Automation (RPA) ist eine Softwarelösung, die eingesetzt werden kann, um repetitive und regelbasierte Geschäftsprozesse zu automatisieren. Sie kann im Unternehmen verwendet werden, um manuelle Aufgaben zu reduzieren, Effizienzsteigerungen zu erzielen und menschliche Fehler zu minimieren.
RPA ermöglicht es, wiederkehrende Aufgaben wie Datenextraktion, Dateneingabe und Datenverarbeitung zu automatisieren. Dadurch können Mitarbeiter von zeitaufwändigen Tätigkeiten entlastet werden und sich auf anspruchsvollere Aufgaben konzentrieren, die menschliches Urteilsvermögen erfordern.
Die Software arbeitet mit bestehenden Anwendungen und Systemen zusammen und kann auf einfache Weise Prozesse über verschiedene Abteilungen hinweg automatisieren. Sie kann beispielsweise eingesetzt werden, um Rechnungen zu verarbeiten, Kundendaten zu aktualisieren, Berichte zu generieren oder Bestandsverwaltungsaufgaben zu erledigen. Die Automatisierung ist bei jeglicher Art von Software möglich, da RPA den Inhalt auf dem Bildschirm erkennt und mittels Emulation von Tastatur und Maus den Computer fernsteuert. Somit kann auch bei nicht vorhandenen Schnittstellen der Roboter die Benutzeroberfläche bedienen.
RPA bietet auch die Möglichkeit, Arbeitsabläufe zu optimieren und die Durchlaufzeiten zu verkürzen. Durch den Einsatz von RPA können Unternehmen ihre betriebliche Effizienz steigern, Kosten senken und die Kundenzufriedenheit verbessern, indem sie schneller auf Anfragen reagieren und genaue Ergebnisse liefern.
Insgesamt unterstützt RPA Unternehmen dabei, ihre Produktivität zu steigern, Fehler zu minimieren und wertvolle Ressourcen freizusetzen, die für strategische Initiativen genutzt werden können. Die Software ermöglicht es Unternehmen, ihre Geschäftsprozesse zu automatisieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit in einer zunehmend digitalisierten Welt zu erhalten.
Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
Robotic Process Automation (RPA) ist eine Softwarelösung, die eingesetzt werden kann, um repetitive und regelbasierte Geschäftsprozesse zu automatisieren. Sie kann im Unternehmen verwendet werden, um manuelle Aufgaben zu reduzieren, Effizienzsteigerungen zu erzielen und menschliche Fehler zu minimieren.
RPA ermöglicht es, wiederkehrende Aufgaben wie Datenextraktion, Dateneingabe und Datenverarbeitung zu automatisieren. Dadurch können Mitarbeiter von zeitaufwändigen Tätigkeiten entlastet werden und sich auf anspruchsvollere Aufgaben konzentrieren, die menschliches Urteilsvermögen erfordern.
Die Software arbeitet mit bestehenden Anwendungen und Systemen zusammen und kann auf einfache Weise Prozesse über verschiedene Abteilungen hinweg automatisieren. Sie kann beispielsweise eingesetzt werden, um Rechnungen zu verarbeiten, Kundendaten zu aktualisieren, Berichte zu generieren oder Bestandsverwaltungsaufgaben zu erledigen. Die Automatisierung ist bei jeglicher Art von Software möglich, da RPA den Inhalt auf dem Bildschirm erkennt und mittels Emulation von Tastatur und Maus den Computer fernsteuert. Somit kann auch bei nicht vorhandenen Schnittstellen der Roboter die Benutzeroberfläche bedienen.
RPA bietet auch die Möglichkeit, Arbeitsabläufe zu optimieren und die Durchlaufzeiten zu verkürzen. Durch den Einsatz von RPA können Unternehmen ihre betriebliche Effizienz steigern, Kosten senken und die Kundenzufriedenheit verbessern, indem sie schneller auf Anfragen reagieren und genaue Ergebnisse liefern.
Insgesamt unterstützt RPA Unternehmen dabei, ihre Produktivität zu steigern, Fehler zu minimieren und wertvolle Ressourcen freizusetzen, die für strategische Initiativen genutzt werden können. Die Software ermöglicht es Unternehmen, ihre Geschäftsprozesse zu automatisieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit in einer zunehmend digitalisierten Welt zu erhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=275212
Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister - nicht älter als sechs Monate ab Auftragsbekanntmachung.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=275212
Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden in Höhe von 4.000.000,- EUR und einer Deckungssumme für Vermögensschäden von 1.000.000,- EUR je Schadensfall bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte der Versicherungssumme je Schadensfall betragen. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
- Ausgefüllte Grundsatzerklärung des UKA gem. § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten.
- Ausgefüllte Erklärung zu den „Russlandsanktionen“
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=275212
- Nachweise über Unternehmenskennzahlen des Softwareanbieters:
- RPA-Software des Softwareanbieters mindestens seit 5 Jahren am Markt
- Software-Anbieter muss RPA als Hauptprodukt seines Gesamtverkaufsportfolios sehen, Mindestumsatz RPA am Gesamtumsatz mit 50%
- Mindestens 50 Millionen Euro Jahresumsatz in 2020-22 aus RPA-Software und/oder Abonnementlizenzen, die als eigenständige SKU verkauft werden
- Software-Anbieter mit min. 2 Referenzen anderer Kunden im Gesundheitswesen bzgl. RPA-Software
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=275212
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rügen sind an die in dieser Bekanntmachung angegebenen Kontaktdaten zu richten.
Das Universitätsklinikum Augsburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.