Rahmenvereinbarung über Entwicklung, Service und Pflege von Applikationen für mobile Endgeräte (Kurzbezeichnung „Rahmenvereinbarung Apps“) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023JR000001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Oskar-von-Miller-Ring 35
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rettmer, Julian
E-Mail:
Telefon: +49 89453549230
Fax: +49 89453549242
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Entwicklung, Service und Pflege von Applikationen für mobile Endgeräte (Kurzbezeichnung „Rahmenvereinbarung Apps“)
In der Rahmenvereinbarung Apps wird der Rahmen für Einzelaufträge der Bayerischen Staatskanzlei und von Ressorts der Bayerischen Staatsregierung hinsichtlich der Erstellung, Anpassung, Service und Pflege von Applikationen für mobile Endgeräte festgelegt.
Einheiten der abrufberechtigten Stellen
In der Rahmenvereinbarung Apps wird der Rahmen für Einzelaufträge der Bayerischen
Staatskanzlei und von Ressorts der Bayerischen Staatsregierung hinsichtlich der Erstellung,
Anpassung, Service und Pflege von Applikationen für mobile Endgeräte festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A)
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Deckungsbestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (nicht älter als 12 Monate).
Mindestbedingungen: Mindestdeckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden 2,0 Mio. Euro und Vermögensschäden 0,5 Mio. Euro pro Schadensfall.
B)
Erklärung über den Gesamtumsatz des letzten und vorletzten Geschäftsjahres (bei Bietergemeinschaft anzugeben für jedes Mitglied).
Mindestbedingung: Es wird für Einzelbieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft zusammen ein Gesamtumsatz des letzten und vorletzten Geschäftsjahres von 2 Mio. Euro pro Jahr verlangt.
A)
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Deckungsbestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (nicht älter als 12 Monate).
Mindestbedingungen: Mindestdeckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden 2,0 Mio. Euro und Vermögensschäden 0,5 Mio. Euro pro Schadensfall.
B)
Erklärung über den Gesamtumsatz des letzten und vorletzten Geschäftsjahres (bei Bietergemeinschaft anzugeben für jedes Mitglied).
Mindestbedingung: Es wird für Einzelbieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft zusammen ein Gesamtumsatz des letzten und vorletzten Geschäftsjahres von 2 Mio. Euro pro Jahr verlangt.
C)
Das Unternehmen entwickelt seit mindestens 3 Jahren native Apps für die Betriebssysteme iOS bzw. Android UND seit mindestens 3 Jahren Web-Apps auf Basis von HTML5 und CSS.
D)
Das Unternehmen hat bereits mindestens 4 native Apps erfolgreich für die Betriebssysteme iOS UND Android entwickelt (Anmerkung: Apps, die sowohl für das Betriebssystem iOS als auch für das Betriebssysteme Android entwickelt wurden, werden als EINE App gezählt):
> Von den o.g. 4 Apps sind aktuell mindestens 2 Apps auf den App-Marktplätzen von Google UND Apple verfügbar.
> Die o.g. 4 Apps wurden mit einem Aufwand von jeweils mindestens 50 Personentagen entwickelt (inkl. etwaigem App-Backend).
> Im Bereich iOS setzt der Bieter die Programmiersprachen Swift oder Objective-C und für Android die Programmiersprachen Dart (Framework Flutter) sowie Kotlin oder Java ein.
UND
Das Unternehmen hat bereits erfolgreich mindestens 2 Web-Apps mit HTML5 und CSS entwickelt. Davon muss aktuell mindestens 1 App im Internet verfügbar sein.
UND
Das Unternehmen hat bereits erfolgreich in mindestens 2 App-Projekten ein dazugehöriges App-Backend aufgebaut oder war am Aufbau maßgeblich beteiligt.
E)
Zu den unter D) der Eignungskriterien genannten Apps hat der Bieter mindestens 3 Referenzen über in den letzten 3 Jahren (ab Zeitpunkt der Bekanntgabe der vorliegenden Ausschreibung) abgeschlossene Aufträge vorzulegen. Dabei sind jeweils folgende Informationen mitzuteilen:
> Typ der App (nativ oder Web-App)
> Name der App
> Einsatzzweck der App (1-2 Sätze ausreichend)
> Auftragsumfang (ca.-Angabe in Personentagen)
> Auftraggeber (inkl. Ansprechpartner mit Telefonkontaktdaten)
> Angabe, ob die App noch verfügbar ist (ja/nein); falls ja: Angabe der Verlinkung(en) zur App
Die Referenzen sind als .pdf-Datei mit den übrigen Angebotsunterlagen auf die eVergabeplattform hochzuladen.
F)
Der Bieter/die Bietergemeinschaft bestätigt, dass im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen mindestens 10 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zur Verfügung stehen (Sofern das Unternehmen mehrere Sparten hat, sollen sich die Angaben auf die Sparte beziehen, der der zu vergebende Auftrag zuzuordnen ist):
> Davon mindestens 2 Projektmanager/Koordinatoren, 1 Software-Architekt, 1 UX-Designer, 1 Chef-Entwickler native Apps, 1 Chef-Entwickler Web-Apps, 3 Entwickler native Apps, 1 Entwickler Web-Apps.
> Die 10 Mitarbeiter haben in ihrer Rolle jeweils mindestens 2 Jahre Berufserfahrung, d.h. sie waren in dieser Zeit zu großen Teilen mit entsprechenden Tätigkeiten beschäftigt.
G)
Erstellen Sie für die Rollen des Kernpersonals (gem. Nr. 5 der Leistungsbeschreibung) „Software-Architekt“, „UX-Designer“, „Chef-Entwickler native Apps“ und „Chef-Entwickler Web-Apps“ jeweils ein und für die Rolle Projektmanager/Koordinator zwei Mitarbeiterprofile des Mitarbeiters, den Sie für die jeweilige Aufgabenerfüllung während der Rahmenvereinbarungslaufzeit einsetzen wollen. Benennen Sie die Dokumente mit der Bezeichnung Mitarbeiterprofil und dem jeweiligen Namen. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Benennung der Fachkräfte nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV verbindlich gefordert wird, unabhängig davon, ob Sie die Leistung selbst oder durch Unterauftragnehmer durchführen. Gliedern Sie die Dokumente gemäß dem anliegenden Formular „Mitarbeiterprofil“ wie folgt:
1. Name, Vorname
2. Wie lange ist der Mitarbeiter schon für Ihr Unternehmen oder bei Ihrem Unterauftragnehmer tätig?
3. Handelt es sich um eine Festanstellung oder eine freiberufliche Tätigkeit oder um eine Anstellung bei einem Unterauftragnehmer?
4. Welche Funktion/Position hat der Mitarbeiter derzeit inne?
5. Über welche Ausbildung (Angabe des Studiums, Berufsausbildung, etc.) verfügt der Mitarbeiter?
6. Für welche Kernrolle gem. Nr. 5 der Leistungsbeschreibung soll der Mitarbeiter eingesetzt werden?
7. Welche Kenntnisse qualifizieren den Mitarbeiter für diese Rolle?
8. Wie viele Jahre Berufserfahrung hat der Mitarbeiter bei der Kernrolle gem. Nr. 5 der Leistungsbeschreibung, für die er eingesetzt werden soll?
Bieter, die den Nachweis nicht erbringen oder die Mindestbedingungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Die jeweiligen Mitarbeiterprofile sind als .pdf-Datei mit den übrigen Angebotsunterlagen auf die eVergabeplattform hochzuladen.
Das Unternehmen entwickelt seit mindestens 3 Jahren native Apps für die Betriebssysteme iOS bzw. Android UND seit mindestens 3 Jahren Web-Apps auf Basis von HTML5 und CSS.
Das Unternehmen hat bereits mindestens 4 native Apps erfolgreich für die Betriebssysteme iOS UND Android entwickelt (Anmerkung: Apps, die sowohl für das Betriebssystem iOS als auch für das Betriebssysteme Android entwickelt wurden, werden als EINE App gezählt):
> Von den o.g. 4 Apps sind aktuell mindestens 2 Apps auf den App-Marktplätzen von Google UND Apple verfügbar.
> Die o.g. 4 Apps wurden mit einem Aufwand von jeweils mindestens 50 Personentagen entwickelt (inkl. etwaigem App-Backend).
> Im Bereich iOS setzt der Bieter die Programmiersprachen Swift oder Objective-C und für Android die Programmiersprachen Dart (Framework Flutter) sowie Kotlin oder Java ein.
UND
Das Unternehmen hat bereits erfolgreich mindestens 2 Web-Apps mit HTML5 und CSS entwickelt. Davon muss aktuell mindestens 1 App im Internet verfügbar sein.
UND
Das Unternehmen hat bereits erfolgreich in mindestens 2 App-Projekten ein dazugehöriges App-Backend aufgebaut oder war am Aufbau maßgeblich beteiligt.
Zu den unter 1.6 der Eignungskriterien genannten Apps hat der Bieter mindestens 3 Referenzen über in den letzten 3 Jahren (ab Zeitpunkt der Bekanntgabe der vorliegenden Ausschreibung) abgeschlossene Aufträge vorzulegen. Dabei sind jeweils folgende Informationen mitzuteilen:
> Typ der App (nativ oder Web-App)
> Name der App
> Einsatzzweck der App (1-2 Sätze ausreichend)
> Auftragsumfang (ca.-Angabe in Personentagen)
> Auftraggeber (inkl. Ansprechpartner mit Telefonkontaktdaten)
> Angabe, ob die App noch verfügbar ist (ja/nein); falls ja: Angabe der Verlinkung(en) zur App
Die Referenzen sind als .pdf-Datei mit den übrigen Angebotsunterlagen auf die eVergabeplattform hochzuladen.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft bestätigt, dass im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen mindestens 10 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zur Verfügung stehen (Sofern das Unternehmen mehrere Sparten hat, sollen sich die Angaben auf die Sparte beziehen, der der zu vergebende Auftrag zuzuordnen ist):
> Davon mindestens 2 Projektmanager/Koordinatoren, 1 Software-Architekt, 1 UX-Designer, 1 Chef-Entwickler native Apps, 1 Chef-Entwickler Web-Apps, 3 Entwickler native Apps, 1 Entwickler Web-Apps.
> Die 10 Mitarbeiter haben in ihrer Rolle jeweils mindestens 2 Jahre Berufserfahrung, d.h. sie waren in dieser Zeit zu großen Teilen mit entsprechenden Tätigkeiten beschäftigt.
Erstellen Sie für die Rollen des Kernpersonals (gem. Nr. 5 der Leistungsbeschreibung) „Software-Architekt“, „UX-Designer“, „Chef-Entwickler native Apps“ und „Chef-Entwickler Web-Apps“ jeweils ein und für die Rolle Projektmanager/Koordinator zwei Mitarbeiterprofile des Mitarbeiters, den Sie für die jeweilige Aufgabenerfüllung während der Rahmenvereinbarungslaufzeit einsetzen wollen. Benennen Sie die Dokumente mit der Bezeichnung Mitarbeiterprofil und dem jeweiligen Namen. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Benennung der Fachkräfte nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV verbindlich gefordert wird, unabhängig davon, ob Sie die Leistung selbst oder durch Unterauftragnehmer durchführen. Gliedern Sie die Dokumente gemäß dem anliegenden Formular „Mitarbeiterprofil“ wie folgt:
1. Name, Vorname
2. Wie lange ist der Mitarbeiter schon für Ihr Unternehmen oder bei Ihrem Unterauftragnehmer tätig?
3. Handelt es sich um eine Festanstellung oder eine freiberufliche Tätigkeit oder um eine Anstellung bei einem Unterauftragnehmer?
4. Welche Funktion/Position hat der Mitarbeiter derzeit inne?
5. Über welche Ausbildung (Angabe des Studiums, Berufsausbildung, etc.) verfügt der Mitarbeiter?
6. Für welche Kernrolle gem. Nr. 5 der Leistungsbeschreibung soll der Mitarbeiter eingesetzt werden?
7. Welche Kenntnisse qualifizieren den Mitarbeiter für diese Rolle?
8. Wie viele Jahre Berufserfahrung hat der Mitarbeiter bei der Kernrolle gem. Nr. 5 der Leistungsbeschreibung, für die er eingesetzt werden soll?
Bieter, die den Nachweis nicht erbringen oder die Mindestbedingungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Die jeweiligen Mitarbeiterprofile sind als .pdf-Datei mit den übrigen Angebotsunterlagen auf die eVergabeplattform hochzuladen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auskünfte erteilt das Bayerische Staatsministerium für Digitales, Oskar-von-Miller-Ring 35, 80333 München.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.