Infrarot-Kamera
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Werner-Heisenberg-Weg 39
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85579
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZV I.3
E-Mail:
Telefon: +49 8960044132
Fax: +49 8960044013
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Infrarot-Kamera
Universelles High-End-Messsystem für bildgebende spektrale Messungen im MWIR-Bereich mit makro- und mikroskopischem Sichtfeld und hoher Reproduzierbarkeit.
Infrarot-Kamera mit folgenden Leistungsmerkmalen:
- Detektorauflösung: Mindestens (1.280 x 1.024) IR-Pixel
- Bildwiederholrate bei maximaler Detektorauflösung: Mindestens 180 Hz im Vollbildformat
- Temperaturauflösung (NETD): besser als 30 mK sowie 20 mK im Binning-Mode
- Ausstattung mit 100 mm Teleobjektivobjektiv sowie CL f=500 mm Makro-Vorsatzlinse
• Thermisch entkoppelte Optiken zur Sicherstellung einer sehr hohen Bildhomogenität
• In Kombination mit beiden Optiken muss eine Pixelauflösung von 50 μm im HD-Mode (mit Zwischenringen bis zu 23 µm) und 100 μm im Binning-Mode bei 0,5 m Arbeitsabstand gewährleistet sein
- Motorfokus
• Zwingend erforderlich ist eine motorisch gesteuerte Fokussierung über die Steuersoftware, da sich das Messsystem in einer bei Messung nicht zugänglichen Räumlichkeit befindet
• Dieser muss objektivübergreifend (Weitwinkelobjektiv, Normalobjektiv, Teleobjektiv) nutzbar sein
• Nutzbarkeit über Szene und / oder festgelegtes ROI
- Kalibrierungen
• Es wird eine Messgenauigkeit des Kamerasystems von ± 1 % vorausgesetzt
• Kalibrierung bis 300 °C in Verbindung mit 100 mm Teleobjektiv und CL f=500 mm Makro-Vorsatzlinse ohne spektrale Befilterung
• Kalibrierung für CH-Filter von 200 °C bis 1.700 °C in Verbindung mit 100 mm Teleobjektiv und CL f=500 mm Makro-Vorsatzlinse
- HighSense Kalibrierung
• Wichtig ist die Anpassung einer erforderlichen Integrationszeit in 1 µs-Schritten für kalibrierte Messungen mit besten Signal-/Rauschverhältnissen
• Möglichkeit, kalibrierte Messungen in vordefinierten und frei wählbaren Teilbildmodi durchzuführen
- Multi-Integration-Time (MIT)
• Möglichkeit zur Kombination von bis zu 4 definierten Kalibierbereichen mit verschiedenen Integrationszeiten innerhalb gleicher Blenden-/Filtereinstellung
- High-Speed-Modus (Binning-Mode)
• Steigerung der Bildwiederholrate auf mindestens 600 Hz im Vollbildmodus und 1.600 Hz im Viertelbildmodus
• Verdopplung der thermischen Auflösung für noch detailliertere Temperaturergebnisse
- Upgradefähigkeit
• Das Thermografiesystem muss zur Erhöhung der Bildauflösung auf (2.560 x 2.048) IR-Pixel zwingend nachträglich mit einem kundenseitig wechselbaren Frontmodul mit integrierter MicroScan-Einheit nachrüstbar sein
• Möglichkeit zur Nachrüstung zusätzlicher Filter- und Blendenräder bspw. für Hochtemperatur und/oder spektrale Thermografie
- Datenübertragung
• Via 10 GigE-Interface zur Sicherstellung hoher Bildwiederholraten ohne Datenverlust über Distanzen von bis zu 100 m
- Ausstattung
• Filterrad mit mehreren Positionen zur Verwendung von Graufiltern
• Blendenrad mit mehreren Positionen zur Verwendung eines Filters für Messungen an CH
• CH-Filter > Bandpassfilter > 3,410 µm (± 0,040 µm)
- Software
• Umfangreiche Bearbeitung der erstellten Thermogramme sowie Datenkompatibilität zu vorhandenen Kamerasystemen und historisch generierten Aufnahmen im IRB-Format
• Analyse von Einzelaufnahmen und dynamischen Prozessen
• Differenzbild- und Differenzpunktanzeige
• Temperatur-Zeit-Diagramm / Profil-Zeit-Diagramm
• 3D-Temperaturprofildarstellung
• Korrekturfunktionen für versch. Messsituationen (z.B. Messung durch Fenster)
• Möglichkeit zur pixelweisen Emissionsgradkorrektur
• Möglichkeit der temperaturabhängigen Emissionsgradkorrektur
• Einfacher Export der Thermogramme / Formulare als png, bmp, tiff, jpeg, pcx und gif
• Automatisierte Konvertierung von Bildfolgen als avi-Datei
• Export von Bildinformationen in ASCII
• Schneller Filterwechsel im laufenden Betrieb
• Erzeugen von Exe-Dateien zum schnellen Austausch mit Kollegen, aber auch fakultätsübergreifend
- Anforderungen an die Steuer- und Auswerteeinheit
• Prozessor Intel® Core i7
• Die Größe des Displays sollte mindestens 39,6 cm (15,6") betragen
• Eine Displayauflösung in Full-HD (1.920 × 1.080 Pixel)
• mindestens 16 GB Arbeitsspeicher
• mindestens 512 GB SSD Festplatte
• Eine mobile und autark zu betreibende Geräteausführung wird bevorzugt
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Markt der hochwertigen wissenschaftlichen Wärmebildkameras ist sehr klein. Die besonderen Herausforderungen bei der geplanten Anwendung sind hochauflösende Bilder von trans- und überkritischer Kraftstoffeinspritzung in eine Hochdruck- und Hochtemperatur-Umgebung zu liefern und diese mit Ergebnissen aus der numerischen Simulation von derartigen Vorgängen zu vergleichen.
Nur die Infrarot-Kamera von Infratec bietet bestmögliche Kompatibilität zu den bereits in Forschung und Lehre umfangreich generierten Daten. Nur damit und der installierten herstellerspezifischen Software können vorhandene und zukünftige Messdaten verarbeitet und miteinander verglichen werden. Auch bietet nur diese Kamera ein kundenseitig wechselbares Frontmodul, was die Flexibilität für die fakultätsübergreifende Nutzung enorm erhöht.
Insgesamt erfüllt daher nur die Infrarot-Kamera von Infratec alle notwendigen Spezifikationen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Infrarot-Kamera
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI 4.1) genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Auf § 135 Abs.3 GWB wird hingewiesen.