SMT – Tutzing - ELT Fernmelde- oder Informationstechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 4010 - ELT Fernmelde, Info
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Giesinger Bahnhofplatz 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89124147135
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SMT – Tutzing - ELT Fernmelde- oder Informationstechnische Anlagen
Generalsanierung – Mittelschulcampus Tutzing
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen der Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tutzing werden die elektrotechnischen Gewerke erneuert.
Die zu sanierenden Gebäude, bestehend aus dem Gebäude der Mittelschule und dem historischen alten Schulhaus, befinden sich auf einem Grundstück in der Ortsmitte der Gemeinde Tutzing in unmittelbarer Nähe von Rathaus und Kirche.
Zum gesamten Schulcampus gehören noch das ehemalige Lehrerwohnhaus, eine Turnhalle mit einer stillgelegten Schwimmhalle, sowie ein Grundschulgebäude.
Schwachstrom-/Informationstechnik
Es wird eine Video-Gegensprechanlage installiert, um Besuchern, Lieferanten (Küche, Veranstaltungsraum) etc. die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu geben.
Hierzu werden drei Innen- und vier Außensprechstellen installiert.
Die beiden für Rollstuhlfahrer zugänglichen WCs (Behinderten-WCs ) werde eine Notrufanlage erhalten.
Es werden insgesamt 39 Funk-Uhren (DCF77) mit 230V-Anschluss installiert.
Es wird eine flächendeckende Sprachalarmierungsanlage installiert werden.
Es wird eine DBV-T-Antenne sowie ein SAT-Spiegel auf dem Dach installiert und es
werden 3 Räume sowie die ehemalige Hausmeisterwohnung mit TV-Dosen
ausgestattet.
Für die Gebäude Grund- und Mittelschule sowie das alte Schulhaus wird eine flächendeckende Brandmeldeanlage Kategorie 1, Vollschutz mit automatischen Meldern und nicht automatischen Druckknopfmeldern sowie Rauchansaugsystemen errichtet.
Fünf Räume werden mit einer Einbruchmeldeanlage gesichert. Diese werden jeweils als eigener Sicherungsbereich mit Öffnungsüberwachung der Türen, und Raumüberwachung realisiert.
Es wird ein AMOK-Alarm-System mit Druckknopfmelder (DKM) und Funksendern zur Alarmauslösung sowie Türverriegelungen installiert.
An insgesamt 31 Türen werden elektronische Zylinder installiert. Die Gebäude erhalten einen Kartenleser sowie zwei Aufbuchleser.
Das passive Übertragungsnetz wird komplett erneuert. Die Schule wird flächendeckend mit WLAN ausgestattet. Der Serverraum, Standort-, Gebäude- sowie Etagenverteiler werden mit LWL angefahren. Ab dem Etagenverteiler findet die Feldverkabelung mit Kupferleitungen statt.
Für die IT-Räume wird ein Erdungskonzept gem. AMEV LAN umgesetzt werden.
Im Bereich der Lehrerpulte werden HDMI-, Monitor Port-, und Audiodosen installiert. Zudem wird ein Lautsprechersystem eingerichtet.
Teilweise wird der Einbau in Mediensäulen realisiert.
Im Veranstaltungsraum wird ein semi-professionelles Lautsprechersystem mit IP-Audio-Konnektivität und einer Veranstaltungsbeleuchtung, die über ein DMX-Netzwerk steuerbar ist, errichtet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
digitale Submission (keine Anwesenheit möglich)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.