Beratung und Unterstützung im Bereich des BSI-Grundschutzes Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000344
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Oskar-von-Miller-Ring 35
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Neuhäusler, Thomas
E-Mail:
Telefon: +49 89453549230
Fax: +49 89453549242
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung und Unterstützung im Bereich des BSI-Grundschutzes
Ausgeschrieben werden Unterstützungsleistungen zum Aufbau und Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS), gemäß
BSI IT-Grundschutz.
Ausgeschrieben werden Unterstützungsleistungen zum Aufbau und Weiter-entwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS), gemäß BSI IT-Grundschutz.
Verlängerung um weitere 36 Monate
Verlängerung um weitere 36 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten drei (3) Jahren erbrachten, wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit den an der jeweiligen Stelle im Formblatt „230630_Formblatt_Referenzen“ geforderten Angaben.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt:
a) Dauer: mindestens drei Jahre je Projekt
b) Tätigkeit: Aufbau oder Betrieb eines ISMS nach ISO 27001 (Native oder IT-Grundschutz)
c) Bei Aufbau: das Zertifikat wurde erlangt oder bei Betrieb: Zertifizierung wurde aufrecht erhalten
d) Umfang: Mindestens 30 Projekttage pro Jahr
Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote (vgl. IV.2.2) der Auftragsbekanntmachung beendet worden sein.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist.
Es werden nur die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den Formblättern „230630_Formblatt_Referenzen“ jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber sich vorbehält, die Referenzangaben bei den Referenzauftraggebern zu überprüfen.
Eigenerklärungen des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten drei (3) Jahren erbrachten, wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit den an der jeweiligen Stelle im Formblatt „230630_Formblatt_Referenzen“ geforderten Angaben.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt:
a) Dauer: mindestens drei Jahre je Projekt
b) Tätigkeit: Aufbau oder Betrieb eines ISMS nach ISO 27001 (Native oder IT-Grundschutz)
c) Bei Aufbau: das Zertifikat wurde erlangt oder bei Betrieb: Zertifizierung wurde aufrecht erhalten
d) Umfang: Mindestens 30 Projekttage pro Jahr
Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote (vgl. IV.2.2) der Auftragsbekanntmachung beendet worden sein.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist.
Es werden nur die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den Formblättern „230630_Formblatt_Referenzen“ jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber sich vorbehält, die Referenzangaben bei den Referenzauftraggebern zu überprüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Auskünfte erteilt das Bayerische Staatsministerium für Digitales, Oskar-von-Miller-Ring 35, 80333 München.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.