BIM Experten - Support Referenznummer der Bekanntmachung: Referenznummer der Bekanntmachung: SuedLink = A100
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: Amtsgericht Bayreuth: HRB 4923
Postanschrift: Bernecker Straße 70
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dirk Schumacher
E-Mail:
Telefon: +49 1631751088
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tennet.eu/de/
Adresse des Beschafferprofils: https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=222297
Abschnitt II: Gegenstand
BIM Experten - Support
Die TenneT TSO GmbH sucht für den Zuständigkeitsbereich für die internen und externen BIM Prozesse von TenneT im Projekt SuedLink einen externen Geschäftspartner, der bei der Umsetzung, Organisation und Durchführung innerhalb des SuedLinks und der Tennet Linienorganisation, mit einem Fokus auf die Bereiche Stationen und Tunnelbau unterstützt.
Allgemeine Hinweise zum Projekt SuedLink:
Vorhabenträger von SuedLink sind TenneT und TransnetBW. Die beiden Vorhabenträger haben getrennte Zuständigkeitsbereiche. TenneT ist für den nördlichen Bereich sowie den Konverter in Bayern zuständig, TransnetBW für den südlichen Bereich.
Mehr Informationen zu SuedLink auf der Projektwebsite von TenneT: www.suedlink.tennet.eu
Die Anbieter können sich für die Ausschreibung BIM Experten - Support qualifizieren. Die zu erbringenden Leistungen werden über Rollen im Projekt erbracht, diese Rollen sind im Projekt und in die Zusammenarbeit mit der Linienorganisation eingebunden. Die Aufgabe ist, dass die BIM Prozesse einerseits gemäß dem aktuellen Stand der Technik erfolgen und dass andererseits die jeweils aktuellen Vorgaben der Tennet Linienorganisation verwendet werden.
Der AG behält sich vor, die Rahmenvereinbarung maximal zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Im Falle
einer Verlängerung der Rahmenvereinbarung besteht die Möglichkeit des AN, ein Anpassungsangebot zum
Leistungsverzeichnis dieser Rahmenvereinbarung zu unterbreiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs
oder Handelsregister
• Auszug zur Eintragung in einem amtlichen Handels- oder Berufsregister
• Darstellung der Unternehmensorganisation
Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage B04 zu verwenden.
• Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen (Anlage B06)
1. Anzahl Mitarbeiter
2. Erklärung über finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Gesamtumsatz
1. 3
2. Bankerklärung / Bonitätsauskunft und / oder Bilanz oder Bilanzauszüge
3. 0,5 Mio. Euro Umsatz in einem der letzten 3 Geschäftsjahre
1. Referenzen
1. Der Anbieter hat in den Kalenderjahren 2020 – 2023 nachweislich mindestens eine vergleichbare Auftrags- oder Projektreferenz im projektorientierten Baubereich (idealerweise im Energiesektor) vorzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Schutz vertraulicher Informationen in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung
geschlossen werden, wobei die Bewerber nach Aufforderung der Auftraggeber (AG) ein berechtigtes Interesse
an der Auftragsausführung belegen müssen.
Eine gesamtschuldnerische Haftung der beiden AG ist ausgeschlossen.
Das Vergabeverfahren steht unter dem Vorbehalt der Aufhebung. Die Einzelheiten zu den Voraussetzungen
einer Aufhebung sind unter Ziff. 7 der Angebotsbedingungen dargelegt. Die Aufhebungsgründe nach § 57
SektVO bestehen neben diesen Aufhebungsvorbehalten.
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit
einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist
gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden.
Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
- Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2
GWB)
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland