Städtebauliche Sanierung Markt Bodenmais, Sanierung Bahnhofstraße in Bodenmais Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 56
Ort: Bodenmais
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94249
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9922778122
Fax: +49 9922778250
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebauliche Sanierung Markt Bodenmais, Sanierung Bahnhofstraße in Bodenmais
Der Markt Bodenmais führt seit über zwei Jahrzenten im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms Neuordnungs- und Gestaltungsmaßnahmen im Ortskern durch. Als erstes Maßnahmenpaket wurde der Marktplatz mit der inneren Kötztinger Straße in den frühen 1990er Jahren neu gestaltet. Als nächster Schritt erfuhr Mitte der 1990er Jahre die Bergknappen- und Zwieseler Straße eine Neugestaltung. Nach längerer Pause wurde 2009 der Wiedereinstieg in die Städtebauförderung angegangen mit dem Programm "Stadtumbau West" und mit der Ausarbeitung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts SEK 2010-2011. Der Schwerpunkt der weiteren städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen liegt demnach entlang der Achse der Bahnhofstraße als "infrastrukturell touristisches Rückrat" des heilklimatischen Kurortes. Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sind Planungsleistungen nach HOAI 2021 Teil 3 Objektplanung Abschnitt 4 Verkehrsanlagen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Markt Bodenmais führt seit über zwei Jahrzenten im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms Neuordnungs- und Gestaltungsmaßnahmen im Ortskern durch.
Als erstes Maßnahmenpaket wurde der Marktplatz mit der inneren Kötztinger Straße in den frühen 1990er Jahren neu gestaltet. Als nächster Schritt erfuhr Mitte der 1990er Jahre die Bergknappen- und Zwieseler Straße eine Neugestaltung. Damit waren der Marktplatz selbst und dessen wichtigsten zuführenden Straßen städtebaulich aufgewertet worden, der historische Ortskern somit authentisch ablesbar.
Nach längerer Pause wurde 2009 der Wiedereinstieg in die Städtebauförderung angegangen mit dem Programm "Stadtumbau West" und mit der Ausarbeitung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts SEK 2010-2011.
Unter Mitwirkung von örtlichen Arbeitskreisen wurden die weiteren Zielsetzungen und Maßnahmen im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes formuliert.
Demanch ergeben sich drei Schwerpunkte:
- der historische Ortskern auf dem südlichen Höhenrücken
- die zu einer attraktiven Geschäftsstraße zu entwickelnde Bahnhofstraße in Muldenlage, zwischen Ortskern und Kurparkareal
- das auszuweitende und zu vernetzende Kurparkareal auf dem ansteigenden südexponierten Hang nördlich der Bahnhofstraße.
Der Schwerpunkt der weiteren städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen liegt demnach entlang der Achse der Bahnhofstraße als "infrastrukturell touristisches Rückrat" des heilklimatischen Kurortes.
Die städtebaulich sehr wichtige AchseMarktplatz - Kötztinger Straße - Querung Bahnhofstraße ("Joska-Kreuzung") - Finkenweg zur Anbindung vom WellVitalHaus und Hallen-/Freibad ist mit der Neugestaltung des Finkenweges bereits im Jahre 2013 fertig gestellt worden.
Die Bahnhofstraße ist die zentrale Sammelstraße in Bodenmais und über deren Verlängerungen erreicht man die Ortsumgehung im Norden und Süden.
Nahezu alle örtlichen Straßen münden in die Bahnhofstraße, die, wie der Straßenname andeutet, auch den Bahnhof rückseitig vom Rathaus anbindet.
Derzeit ist der Planbereich bestimmt von einem asphaltierten Gehsteig mit leicht bogenförmigen Verlauf entlang der Asphaltfahrbahn der Bahnhofstraße.
Mit einem 14 cm hohen Granitbord ist der Gehweg von der Fahrbahn abgegrenzt.
Die Fahrbahn der Bahnhofstraße ist derzeit etwa 6,50 m breit, die angelagerten Asphaltgehsteige oft nur 1,00 m.
Mit Glaskunstwerken entlang der Fahrbahnränder wird momentan bereits versucht, die Fahrgeschwindigkeit zu dämpfen ("Zone 30").
Der ruhende Verkehr wird derzeit meist durch Senkrechtparkplätze auf Privatflächen bewerkstelligt, die infolge der Querung der Gehsteige immer wieder zu Konflikten mit den Fußgängern führen.
Eine Begrünung der Bahnhofstraße ist nicht oder kaum vorhanden.
Oberziel der Neugestaltungsmaßnahme ist es, die Bahnhofstraße als "infrastrukturelles Rückgrat" der Ortschaft zu einem gestalterisch hochwertigen und attraktiven Boulevard ("Einkaufsmeile") für Einheimische und Gäste zu entwickeln.
Die heterogene Bausubstanz entlang der Bahnhofstraße verlangt nach einem konsequenten und schlüssigen Planungskonzept, der für den wichtigsten Straßenraum des heilklimatischen Kurorts den Paradigmenwechsel vo einem fahrverkehrsdominierten Straßenraum zu einen optisch ansprechenden Straßenraum mit hoher Aufenthaltsqualität ermöglicht.
Im Zuge des Neubaues eines Einkaufszentrums an der Südseite der mittleren Bahnhofstraße wurde bereits das Gestaltungskonzept der in den komenden Jahren noch umzugestaltenden Bahnhofstraße in einem kleinen Abschnitt vorweggenommen.
Damit wurde eine Referenzfläche geschaffen, die Gästen und Anliegern "Appetit" machen soll auf die zukünftige Neugestaltung des für Bodenmais so wichtigen Straßenraums.
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen für Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 9.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Leistungsphasen 1 bsi 3.
Mit den Planungsleistungen soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden.
Umsetzung des Projektes entsprechend der verfügbaren Mittel (Eigenmittel, Fremdmittel)
- Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise und Erklärungen
- Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen, Qualitäten, Ausführungsarten und beauftragten Leistungsphasen
- Qualität der Gestaltung der eingereichten Referenzprojekte oder Wettbewerbsbeiträge
- Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Geschäftsjahren
- Für die Höchstbewertung ist ein Umsatz von mindestens [Betrag gelöscht] Euro für die ausgeschriebene Leistung erforderlich (bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein gewichtetes Punktesystem anwenden)
- Die erreichten Punkte werden mit der angegebenen Gewichtung multipliziert, die Summe ergibt die Gesamtbewertung
- Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).
Der Auftraggeber stuft die Objektplanung Verkehrsanlagen in die Honorarzone IV, Mindestsatz ein.
Somit soll entsprechend der Anlage 13.2 Objektliste Verkehrsanlagen zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5 HOAI 2021 der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Innerörtliche Straßen und Plätze mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen oder schwieriger städtebaulicher Situation (hohe Anzahl der Verknüpfung mit der Umgebung) in Honorarzone IV eingestuft werden.
Es wird ein Umbauzuschlag von 20 % vorgeschlagen. Der Umbauzuschlag wird anteilig nur für den Umbau und die Sanierung der Bestandsflächen berechnet.
Mitzuverarbeitende Bausubstanz wird nicht berücksichtigt und ist aus der Sicht der Vergabestelle durch die Einstufung in Honorarzone IV und den Umbauzuschlag kompensiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung im Teilnahmeantrag. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme von 2,00 Mio. Euro für Personenschäden und 1,00 Mio. Euro für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmers. Der Nachweis gilt auch erbracht durch Vorlage einer Bestätigung einer Versicherung, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit o. g. Deckungssummen abeschlossen werden kann. Die Ersatzleitstung des Versicherers muss mindestens das 3-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
b) Erklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft zur Größe realisierter Referenzprojekte (in den der den Bewerbungsunterlagen beileigenden Formblatt "Referenznachweis Nr.").
c) Eigernerklärung zum Gesamtumsatz in den Jahren 2020, 2021 und 2022
a) Auflistung von Referenzprojekten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft (Formblatt "Referenznachweis Nr."), die mit der Aufgabe hinsichtlich Komplexität und Schwierigkeitsgrad vergleichbar sind. Es werden nur Referenzprojekte gewertet, deren Projektbearbeitung im Jahr 2020 oder später erfolgt ist. Für die Auflistung der Referenzprojekte sind die den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Formbltter zu verwenden.
b) Darstellung von drei Referenzprojekten aus der Referenzliste in Zeichnung, Text und Bild auf je max. vier DIN-A4-Seiten bzw. max. zwei DIN-A3-Seiten (einseitig bedruckt) zur Bewertung der Fachkunde, der Erfahrung und der gestalterischen Qualität.
c) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft. Anzugeben ist die Anzahl der Mitarbeiter einschließlich der Führungskräfte (keine Doppelnennung, die höchste Qualifikation zählt, keine Praktikanten oder dergleichen) für die Jahre 2020, 2021 und 2022. Teilzeitstellen sind auf Vollzeitstellen umzurechnen. Ein aktuelles Büro-Organigramm mit namentlicher Darstellung und Funkton der Mitarbeiter ist beizulegen.
d) Eigenerklärung zur beabsichtigten Weiterbeauftragung von Teilleistungen: Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmer bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die weiter beauftragt werden sollen, zu benennen (siehe Anlage "Eigenerklärung zu Nachunternehmen"). Die Nachunternehmen legen eine eigene "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" vor. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
e) Eigenerklärung zur Eignungsleihe: Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (siehe Anlage "Eigenerklärung zur Eignungsleihe"). Die Unternehmen legen eine eigene "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" vor. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur im Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anfoderung nachzureichen.
Nachweis durch Eigenerklärung des Bewerbers zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen (siehe "Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE" und Teilnahmeantrag).
Nachweis der Berechtigung zur Führung der geforderten Berufsbezeichnung für den Projektverantwortlichen.
Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für Ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/Eu des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist.
a) Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. 1 und 2 VgV (Formbaltt "Erklärung zu §§ 123, 124 GWB sowie der Richtigkeit der Angaben")
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen
c) Grundlage für die Beauftragung werden die in einer Anlage zum Teilnahmeantrag formulierten Vertraglichen Grundlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.