Ergänzungsvereinbarung zum SAP Analytics Cloud (SAC) Vertrag Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-Z42-2023-0008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ergänzungsvereinbarung zum SAP Analytics Cloud (SAC) Vertrag
SAP Analytics Cloud (SAC) ist ein Self-Service Business Analytics Tool. Leistungsgegenstand ist mithin eine Lizenzerweiterung zu der bereits bestehenden Systemlandschaft um weitere 300 Lizenzen.
Rechenzentren der SAP und Rechenzentrum sowie Geschäftsräume des Auftraggebers in München, Deutschland
SAC erstellt Datenmodelle und analysiert damit die aktuelle Situation, untersucht mögliche Ursachen und entwirft Zukunftsszenarien. Damit integriert SAC auf einer Plattform Business Intelligence-, Predictive und Planungsfunktionen, indem es im Sinne eines "Big-Data-Ansatzes" BI-, Planungs-, Prognose- und erweiterte Analysefunktionen in einer einfachen Cloud-Umgebung kombiniert. Benutzer können damit Szenarien bewerten, Variablen ändern, auf komplexere Predictive Analytics zugreifen und prädiktive Modelle erstellen.
Die unbefristete Vereinbarung hinsichtlich der benötigten Lizenzen beginnt am 01.07.2023 und läuft zunächst für eine Mindestlaufzeit bis einschließlich 30.09.2025.
Bei den unter II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung" und V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses" angegebenen Werten handelt es sich um den Auftragswert nach § 3 Abs. 11 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Im Rahmen des Programms digital4finace (d4f) sowie des Programms neoHR musste innerhalb des Finanzwesens der LHM auf Grundlage einer tiefen Integration mit gleicher Datenstruktur/Architektur usw. ("Big-Data-Ansatz") eine vollintegrierte Haushaltsplanungslösung realisiert und allen Nutzern in einem System zur Verfügung gestellt werden. Für das mit der Bekanntmachung 2020/S 209-510053 beschaffte System ist nunmehr eine Erweiterung um 300 Lizenzen für die gesamte Vertragslaufzeit (unbefristeter Vertrag) erforderlich. Die getroffenen Ausführungen unter der Bekanntmachung 2020/S 209-510053 bestehen weiterhin fort.
SAC ist ein Self-Service Business Analytics Tool. Es erstellt Datenmodelle und analysiert damit die aktuelle Situation, untersucht mögliche Ursachen und entwirft Zukunftsszenarien. Damit integriert SAC auf einer Plattform Business Intelligence-, Predictive und Planungsfunktionen, indem es im Sinne eines "Big-Data-Ansatzes" BI-, Planungs-, Prognose- und erweiterte Analysefunktionen in einer einfachen Cloud-Umgebung kombiniert. Durch die Integration in vorhandene Anwendungen werden "Reporting-Silos" beseitigt und die Effizienz im gesamten Finanzbereich der LHM gesteigert. SAC funktioniert mittels vollständiger technischer und funktionaler Integration in die bei der LHM vorhandenen SAP-Kernmodule. Das bringt den weiteren entscheidenden Vorteil, dass zukünftige Erweiterungen/Anpassungen des SAP-Kernsystems in Bezug auf inhaltliche Datentabellen oder Schnittstellen zeitgleich und automatisch in SAC übernommen werden; nur so ist ein reibungsloses Zusammenspiel der Komponenten auch zukünftig sichergestellt. Diese enge Integration ist auch aus IT-Sicherheitsgesichtspunkten einzigartig und bietet sehr hohe Schutzmechanismen und Informationssicherheit. Dies ist für die LHM ebenfalls ein ausschlaggebender Aspekt, weil hier sehr sensible Informationen verarbeitet werden. Die optimale Nutzung der bei der LHM vorhandenen Anwendungen bzw. Ausnutzung der darin enthaltenen Daten bedingt die von SAP für SAP-Softwareanwendungen entwickelten SAP-Analyselösungen. Diese wiederum können nur genutzt werden, mit dem bereits abgeschlossenen SAC-Vertrag. Insbesondere ist es nicht in gleicher Qualität und mit den gleichen Möglichkeiten darstellbar (vollintegrierter Austausch zwischen vorhandenen Anwendungen samt Daten und den Analyselösungen mit sehr hohen Schutzmechanismen und Informationssicherheit), Drittanwendungen anstatt der vorgenannten (SAP-) Analyselösungen einzusetzen.
Eine vernünftige Alternative zu der Erweiterung besteht auf Grund der bestehenden Ausschließlichkeitssituation aus Sicht des Auftraggebers nicht. Die Erweiterung wird zwingend benötigt, um den Bedarf der LHM zu decken. Eine Ablösung des Gesamtsystems ist aus technischen und/oder wirtschaftlichen Gründen sowie des weit fortgeschrittenen Projektverlaufes nicht geboten.
Die zusätzlich benötigten Lizenzen werden nach aktuellem Stand der Recherchen nur von der SAP angeboten, nicht jedoch von Vertriebs- oder Partnerunternehmen der SAP, so dass ein sog. "Händlerwettbewerb" nicht in Frage kommt. Die erforderliche Erweiterung kann nur von der SAP erbracht werden, so dass gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 Bst. c) VgV eine Direktvergabe zulässig ist. Diese Ausschließlichkeitssituation wurde auch nicht durch die LHM mit Blick auf diese Beschaffung herbeigeführt. Somit ist die Entscheidung auch nach § 14 Abs. 6 VgV nicht zu beanstanden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ergänzungsvereinbarung zum SAP Analytics Cloud (SAC) Vertrag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.