Nicht offener hochbaulicher Realisierungswettbewerb für den Neubau eines Studierendenwohnheims in Kulmbach
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95447
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studentenwerk-oberfranken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht offener hochbaulicher Realisierungswettbewerb für den Neubau eines Studierendenwohnheims in Kulmbach
Der Wettbewerb ist als nicht offener und einphasiger Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit
vorgelagertem Planungswettbewerb ausgelobt.
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau eines Studierendenwohnheims mit ca. 75 Wohnheimplätzen in Kulmbach.
Das Wettbewerbsgrundstück hat eine Fläche von ca. 1960 qm und ist unbebaut.
Das Raumprogramm umfasst u. a. primär Einzelappartements, entwurfsbedingt in geringem Umfang WG-Appartements,
Gemeinschaftsflächen sowie Technik- und Nebenräume.
Die Parkierung soll unterirdisch in einer Tiefgarage, direkt auf dem Wettbewerbsgrundstück, umgesetzt werden.
Die Freianlagenplanung ist nicht Gegenstand des Wettbewerbs.
Die Aufgabe des Wettbewerbs ist in der Auslobung ausführlich beschrieben, diese wird den ausgewählten Wettbewerbsteilnehmern
zur Verfügung gestellt.
Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Zahl der Teilnehmenden des Wettbewerbs ist auf 36 begrenzt.
Der Auslober hat vorab 12 Teilnehmende direkt benannt und eingeladen.
Die Auswahlkriterien der gesetzten Büros wurden geprüft.
Weitere 24 Teilnehmende werden durch einen offenen Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerbende die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Prüfung, entsprechend der zugrunde gelegten Auswahlkriterien, zu hoch,
erfolgt die Auswahl durch Los. Darüber hinaus werden Nachrückende entsprechend der Reihenfolge der Losziehung ausgewählt.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist, bis 06.07.2023 um 11.59 Uhr, eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird.
Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform. Für die Bewerbung ist zwingend der auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsbogen zu verwenden und auszufüllen.
Die Bewerbung (Teilnahmeantrag) besteht aus folgenden Unterlagen:
1) Bewerbungsbogen
2) Nachweis der Berufszulassung als Architekt/-in
3) Referenzen:
Zum Nachweis der Fachkunde und gestalterischen Kompetenz muss ein Referenzprojekt für einen Neubau eingereicht werden.
Die Anforderungen sind:
-Planungsleistung nach § 34 HOAI für einen Neubau vergleichbarer Schwierigkeit
-Baukosten KG 300+400 > 5 Mio Euro brutto oder einer BGF von mind. 2000 qm
-Honorarzone mind. III
-mind. Leistungsphasen 2-3, vom Bewerber erbracht in den letzten 8 Jahren
Das Referenzprojekt ist auf max. 3 DIN A3 Seiten darzustellen. Erwartet werden aussagekräftige (foto-)grafische Darstellungen und kurze stichwortartige Erläuterungen zu dem Projekt.
Alle Bewerbungsunterlagen sind im pdf-Format auf der Vergabeplattform einzureichen.
Zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen:
-nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen
-Mehrfachbewerbung von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft (Ausscheiden aller Mitglieder)
-fehlende oder unvollständige Referenzblätter
-nicht Erreichen der Mindestanforderung an die Referenz
Die unter 3) genannte Referenz kann auch durch ein Projekt nachgewiesen werden, bei denen der Bewerber bzw. die Bewerberin projektleitend für ein anderes Büro tätig war. (Nachweis über Eigenerklärung oder Bescheinigung)
Die Auslobung sowie die Anlagen zur Auslobung werden den ausgewählten Wettbewerbsteilnehmern zur Verfügung gestellt.
Zur Teilnahme zugelassen sind Architektinnen und Architekten.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/in zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) den entsprechenden beruflichen Anforderungen entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
1. Vorprüfung
1.1 Vollständigkeit
1.2 Erfüllung des Raumprogramms
1.3 Verstöße gegen die Auslobung
1.4 Erfüllung des Baurechts
Alle zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden nach folgenden Gesichtspunkten beurteilt:
2. Städtebauliche Eingliederung
3. Erschließung
4. Innere Funktion und Gestaltung
5. Konstruktion / Bauausführung
6. Nachhaltigkeit
Es ist beabsichtigt, 3 Preise und Anerkennungen zu vergeben.
Die Gesamtsumme der Preise und Anerkennungen beträgt
ca. 56.000 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Kosten für die Bewerbung und die Bearbeitung werden nicht erstattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu IV.1.7) gesetzte Teilnehmer:
1.a + p Architekten, Kellner-Grau-Stange, Partnerschaft mbB, München
2.architektur + werkstatt, Thomas Weiß, Erfurt
3.bogevischs büro, architekten & stadtplaner GmbH, München
4.DEWAN FRIEDENBERGER ARCHITEKTEN GmbH, München
5.DÖMGES ARCHITEKTEN AG, Architektur und Stadtplanung, Regensburg
6.Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbH, Frankfurt
7.Hetterich Architekten BDA, Würzburg
8.H2M Architekten + Stadtplaner GmbH, Kulmbach u. München
9.JULI ARCHITEKTEN GMBH, Kulmbach
10.scherzer . kalau . architekten partnerschaft mbb, Erlangen
11.STIEFLER + SEILER PartGmbB, Architekten und Stadtplaner, Bayreuth
12.Trutz von Stuckrad Penner Architekten, Berlin
- Ende Ergänzung zu IV.1.7) -
Eine Eignungsleihe zur Erfüllung der Mindestanforderungen nach III.1.10) ist nur insoweit zulässig, als dass hiermit spätestens im Auftragsfall die Übernahme von Planungsleistungen nach HOAI § 34 verknüpft ist. In diesem Fall ist der Umfang der Eignungsleihe, der Umfang der durch die betreffende natürliche oder juristische Person zu erbringenden Leistungen und der Name der natürlichen oder juristischen Person bereits mit der Bewerbung zu benennen sowie eine Eigenerklärung der natürlichen oder juristischen Person über die Bereitschaft zum Erbringen der benannten Leistungen.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften nach Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht zulässig.
Voraussichtliche Termine:
Bereitstellung der Unterlagen: 10.07.2023
Rückfragekolloquium: 27.07.2023
Abgabe der Wettbewerbsbeiträge: 01.09.2023; 15:00 (Pläne) bzw. 08.09.2023; 15:00 (Modell)
Preisgerichtssitzung: 04. und 05.10. 2023
In anschließenden Verhandlungsverfahren werden von den Preisträgern des Wettbewerbs folgende Eignungsnachweise zur
wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit verlangt: (Punkte 1. - 3. wurden bereits im Bewerberverfahren abgegeben)
4. Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung des/der Architekten/-in
(Mindestdeckungssumme 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und 1,0 Mio. Euro für Sachschäden)
5. Angabe, ob wirtschaftliche Verbindungen mit anderen Unternehmen bestehen
6. bei juristischen Personen: Auszug aus dem dem Handelsregister
7. bei Partnerschaftsgesellschaften: Auszug aus dem Partnerschaftsregister
8. Eigenerklärungen zur Mindestanzahl der technischen Mitarbeiter mit Büroinhaber: mindestens 2 Architekten/-innen
9. Eigenerklärungen zur Angabe der Gesamtjahresumsätze (letzte 3 Kalenderjahre 2020 - 2022)
10. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §42 (1) VgV, §123 und 124 GWB vorliegen von Architekten/-innen
11. Verpflichtungserklärung (nur bei Nachunternehmern)
12. Russland-Erklärung, unterschrieben von Architekten/-innen
Die Vergabeunterlagen werden den Preisträgern mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren bekanntgegeben.
Die Kriterien der Bewertung im Vergabegespräch (Zuschlagskriterien) werden wie folgt festgelegt:
A. Wettbewerbsergebnis: 50%
Wertung 1. Preis: 100% von 50%
Wertung 2. Preis: 80% von 50%
Wertung 3. Preis: 60% von 50%
B. Bereitschaft zur Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses: 5%
C. Fachkunde und Leistungsfähigkeit: 25%
D. Arbeitsweise des Bewerbers : 15%
E. Honorar: 5%
Bei einstimmiger Empfehlung des Preisgerichts zur Realisierung des 1. Preises ist der Auslober/ Auftraggeber berechtigt, das Verhandlungsverfahren zunächst nur mit dem Erstplatzierten Büro zu führen.
Beauftragt werden die Leistungsphasen 1-4 bei stufenweiser Beauftragung.
Zusätzlich wird die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung mit den flankierenden Zuschlagskriterien zur Beschaffung der nachfolgenden Totalunternehmerleistungen stufenweise beauftragt.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Bei den schwerwiegenden Gründen handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Im Falle einer Beauftragung werden im Rahmen des Wettbewerbs erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises auf das Honorar angerechnet, soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.