Instandsetzung und Umbau der ehemaligen Geigermühle in Arnbruck in ein Rathaus mit Bürgerhaus
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnbruck
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 93471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.arnbruck.de/de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandsetzung und Umbau der ehemaligen Geigermühle in Arnbruck in ein Rathaus mit Bürgerhaus
Die Gemeinde Arnbruck plant, in Zusammenarbeit mit der Regierung von Niederbayern, die bauliche Instandsetzung, den Umbau und die Reaktivierung der ehemaligen Geigermühle in ein Rathaus mit Bürgerhaus.
Dazu wurde im Jahre 2020 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, auf deren Basis der Gemeinderat die weiteren Planungsschritte in die Wege geleitet hat.
Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sind Planungsleistungen nach HOAI 2021 Teil 3 Objektplanung Abschitt 1 Gebäude und Innenräume.
Wittelsbacher Straße 1, 93 47 Arnbruck
Ortskern und Zentrum der Gemeinde Arnbruck ist der Dorfplatz im Dreieck Graf-Arno-Straße, Wittelsbacher Straße und Zellerstraße um den Wittelsbacher Brunnen.
Dort finden Gemeindefeste und Märkte statt.
Die Vereine und Bürger gestalten mit der Gemeinde das Dorffest, den Weihnachtsmarkt und andere Feste und Veranstaltungen. Dabei wird oft auch der Backofen vor der Geigermühle genutzt.
Der Arnbrucker Bach und die flankierenden Straßen prägen den Arnbrucker Ortskern. Durch den Kopfsteinbelag erhält dieser zentrale Bereich eine platzartige Einheitlichkeit.
Besonderes Potenzial für die Aufwertung und Belebung des ganzen Ortskerns hat das Gebäude der Geigermühle aufgrund der Lage und des Leerstandes.
Die Geigermühle ist das zentrale Gebäude am Ortsplatz und steht derzeit leer. Die Behebung dieses Leerstandes und die Stärkung der Ortsmitte ist das Bestreben der Gemeinde Arnbruck.
Ein saniertes und genutztes Gebäude wertet den ganzen Ort auf, belebt die Nachbarschaft, fördert lokale Identität und Baukultur und schafft neue Räume, die individuelle Nutzungen aufnehmen können.
Aufgrund der Größe und der Lage sind für die Geigermühle verschiedenste Nutzungsmöglichkeiten denkbar.
Um den Ortskern zu revitalisieren, favorisiert der Gemeinderat die Sanierung der bestehenden alten "Geigermühle" in ein Rathaus mit Mühlenmuseum und weiteren Einrichtungen für Bürger, Vereine und Gäste.
Das damit frei werdende bestehende Rathausgebäude könnte die erforderliche Erweiterung des Kindergartens aufnehmen.
Die Geigermühle am Arnbrucker Dorfplatz ist eine alte Roggenmühle mit Sägewerk. Solche Mühlen waren lange Zeit typisch für Dörfer des Bayerischen Waldes.
Als besonderes Denkmal gilt der große Wittelsbacher Brunnen, der aus dem Arnbrucker Bach gespeist wird.
Die Geigermühle mahlte das Getreide der Bauern aus der näheren Umgebung, sie reinigte Saatgut, lieferte Bauholz und erfüllte viele weiter Funktionen für das ganze Dorf.
Die renovierte Roggenmühle ist heute noch funktionstüchtig und zeigt wie damlas Mehl gemahlen wurde.
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen für Gebäude gemäß § 34 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 9.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 3.
Mit den Planungsleistungen soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden.
Der Auftraggeber stuft die Objektplanung Gebäude in Honorarzone IV, Mindestsatz ein. Es wird ein Umbauzuschlag von 20 % vorgeschlagen. Mitzuverarbeitende Bausubstanz wird nicht berücksichtigt und ist aus Sicht der Vergabestelle durch die Einstufung in Honorarzone IV und den Umbauzuschlag kompensiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Instandsetzung und Umbau der ehemaligen Geigermühle in Arnbruck in ein Rathaus mit Bürgerhaus
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bodenmais
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 92249
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Mit den Bewerbungsunterlagen sind der Teilnahmeantrag und die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" ausgefüllt einzureichen
b) Die Anträge auf Teilnahme sind elektronisch mit entsprechender Kennzeichnung bei der unter Punkt I.3 angegebenen Adresse einzureichen. Als Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbung gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der Einreichungsstelle. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskkräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Auschluss der Bewerbung.
c) Weitere Unterlagen über die oben verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
d) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenenen Referenzobjekte, sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen im Teilnahmeantrag
e) Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen
f) Hinweis für Bewerber- / Bietergemeinschaften: Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bewerber- / Bietergemeinschaften vergeben werden. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage: "Erklärung Bietergemeinschaft") abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitgliedeer gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder einer Beweber- / Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. Bewerber- / Bietergemeinschaften füllen einen gemeinsamen Teilnahmeantrag aus und legen eine gemeinsame Referenzliste vor. Alle Mitglieder einer Bewerber- / Bietergemeinschaft geben jeweils eine eigene "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" entsprechend der Vorlage des Auftraggebers ab. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber- / Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber- / Bietergemeinschaften im weiteren Vefahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnins rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.