Fachkraft für Arbeitssicherheit an der Regierung von Oberbayern (ROB) Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-12-23-06
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachkraft für Arbeitssicherheit an der Regierung von Oberbayern (ROB)
Gegenstand des Auftrags ist die Übertragung der Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zur arbeitssicherheitstechnischen Betreuung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zuständigkeitsbereich der Regierung von Oberbayern im Sinne des Gesetzes über die Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) bzw. der Richtlinie über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Bayern (BayVwV249419).
Vergleiche hierzu die Vergabeunterlagen.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Im gegenseitigen Einvernehmen ist eine zweimalige Verlängerung um 12 Monate zu den ursprünglichen Konditionen möglich. Die Vertragsverlängerung ist jeweils 3 Monate vor Vertragsende vom Auftraggeber schriftlich (per Mail) zu beantragen.
Die weitergehenden Details bezogen auf die Prüfung und Wertung der Angebote, vergleiche hierzu auch zuvor - verkürzt - die Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien"), lassen sich insbesondere den Anlagen "04.1_Formblatt Wertungsmethode_Freie Verhältniswahl Preis_LeistungWertungsmethode" und "04.2_Formblatt Wertungskriterien_Freie Verhältniswahl Preis_Leistung" entnehmen.
Insbesondere ist zu beachten, dass die zum Einsatz kommenden Personen gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 und § 7 Abs. 1 des Dienstleistungsvertrages über mind. 3 Jahre Berufserfahrung verfügen müssen. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1) Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister am Sitz oder Wohnsitz (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Erklären Sie sich in der Anlage „03.1_L 124 Eigenerklärung zur Eignung", Ziffer II, Seite 3 von 12 “ zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder eine mangelnde Verpflichtung dazu aber anderweitige Nachweisbarkeit der Erlaubnis zur Berufsausübung und fügen die Anlage dem Angebot bei.
HINWEIS:
Aufgrund Unveränderlichkeit des Formblatts wird darauf hingewiesen, dass die nachfolgend geforderten Unterlagen ZWINGEND abzugeben sind! Bitte reichen Sie diese daher unbedingt mit Ihrem Angebot ein.
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III.1.2.1) Gemäß Anlage „03.1_L 124 Eigenerklärung zur Eignung", Ziffer III, Seite 5 von 12 Eigenerklärung zum Versicherungsschutz (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft im Auftragsfall spätestens zum Leistungsbeginn und während der gesamten Laufzeit des Vertrags inkl. des Gewährleistungszeitraums eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung abschließen bzw. vorhalten wird mit den folgenden Mindestversicherungssummen
• Personenschäden 1.500.000 €,
• Sachschäden 1.000.000 €,
• Vermögensschäden 250.000 €.
Die Versicherungshöhe muss jeweils das Zweifache der Summen je Versicherungsjahr betragen.
Fügen Sie die ausgefüllte Anlage dem Angebot bei.
HINWEIS:
Aufgrund Unveränderlichkeit des Formblatts wird darauf hingewiesen, dass die nachfolgend geforderten Unterlagen ZWINGEND abzugeben sind! Bitte reichen Sie diese daher unbedingt mit Ihrem Angebot ein.
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III.1.3.1) Gemäß Anlage „03.1_L 124 Eigenerklärung zur Eignung" Ziffer IV, Seite 6 von 12 Angabe von mindestens 3 geeignete Referenzen (unter Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (netto), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers) über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist.
Daneben müssen die Referenzen dem Leistungsgegenstand nach der Art und dem Umfang des Auftrags wie angeboten entsprechen.
Es können auch mehr als die o. g. Anzahl an Referenzen angegeben werden. Diese sind dann auf gesonderter Anlage, gleichfalls unter Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (netto), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers, vorzunehmen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
Fügen Sie die ausgefüllte Anlage und ggf. die gesonderten Anlagen hierzu dem Angebot bei.
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III.1.3.2) Gemäß Anlage „03.1_L 124 Eigenerklärung zur Eignung" Ziffer IV, Seite 7 von 12 Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung des Bieters, dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung stehen.
Angabe des Namens mit Funktion und beruflicher Qualifikation der technischen Fachkräfte (inkl. Vertretung), die die Leistung tatsächlich erbringen. Achten Sie bitte darauf, dass die benannten Personalien mit denen übereinstimmen, welche Sie im Rahmen der Anlage zur Benennung der hauptamtlichen Fachkraft samt Vertretung sowie der Angebotswertung angegeben haben.
Die Fachkräfte müssen über die sicherheitstechnische Fachkunde gemäß Ziff. 6.1 Satz 1 der Richtlinien über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Bayern verfügen.
Sicherheitsingenieurinnen/Sicherheitsingenieure erfüllen die Anforderungen nach Ziff. 6.1 Satz 1 gemäß Ziff. 6.2 der Richtlinie, wenn sie
a) berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“ zu führen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erworben haben,
b) danach eine praktische Tätigkeit als Ingenieurin/Ingenieur mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben und
c) einen staatlichen oder von einem Träger der Unfallversicherung veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von einem Träger der Unfallversicherung anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben.
Sicherheitstechnikerinnen/Sicherheitstechniker erfüllen die Anforderungen nach Ziff. 6.1 Satz 1 gemäß Ziff. 6.3 der Richtlinie, wenn sie
a) eine Prüfung als staatlich anerkannte Technikerin/anerkannter Techniker erfolgreich abgelegt haben,
b) danach eine praktische Tätigkeit als Technikerin/Techniker mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben und
c) einen staatlichen oder von einem Träger der Unfallversicherung veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von einem Träger der Unfallversicherung anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben.
Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Prüfung als staatlich anerkannte Technikerin/staatlich anerkannter Techniker mindestens vier Jahre als Technikerin/Techniker oder als Sicherheitsmeisterin/Sicherheitsmeister tätig war und einen staatlichen oder von einem Träger der Unfallversicherung veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von einem Träger der Unfallversicherung anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat.
Sicherheitsmeisterinnen/Sicherheitsmeister erfüllen die Anforderungen nach Ziff. 6.1 Satz 1 gemäß Ziff. 6.4 der Richtlinie, wenn sie
a) die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben,
b) danach eine praktische Tätigkeit als Meisterin/Meister mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben und
c) einen staatlichen oder von einem Träger der Unfallversicherung veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Trägern der Unfallversicherung anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben.
Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Meisterprüfung mindestens vier Jahre lang in der Funktion einer Meisterin/eines Meisters oder in gleichwertiger Funktion tätig war und einen staatlichen oder von einem Träger der Unfallversicherung veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von einem Träger der Unfallversicherung anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit erfüllen die Anforderungen nach Ziff. 6.1 Satz 1 auch gemäß Ziff. 6.5 der Richtlinie, wenn sie vor dem 1. Dezember 1974 mindestens ein Jahr lang überwiegend auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit tätig waren.
Fügen Sie die ausgefüllte Anlage dem Angebot bei. Sollte der Raum auf dem Formblatt L 124 für die erforderlichen Angaben nicht ausreichen, ist eine gesonderte Anlage zu verwenden und dem Angebot gleichfalls beizulegen.
Die Qualifikation der Fachkräfte ist nachzuweisen. Dazu sind mit Angebotsabgabe entsprechende Nachweis etwa in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den Personen vorzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Fehlen der erforderlichen Sachkunde des eingesetzten Personals zum Ausschluss des Angebots führt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
vgl. Vertragslaufzeit
VI.3.1) Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob
die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen
bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und
Erklärungen von Ihnen einzureichen.
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VI.3.2) Neben den unter dem „Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben“,
angegebenen Erklärungen und Nachweisen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot zudem nachstehenden sonstigen Erklärungen und Nachweise einzureichen:
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VI.3.2.1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Die Zentrale Vergabestelle hat daher zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu dient unter anderem auch das Formular "03.1_L 124 Eigenerklärung zur Eignung", Ziffer I, Seite 2 und 3 von 12. Bitte erklären Sie sich daher mit Angebotsabgabe dazu:
- dass für Ihr Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage stellen.
- dass gegen Sie in den letzten zwei Jahren keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der (öffentliche) Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz sowie ggfs. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) beim Bundeskartellamt anfordern.
Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, legen Sie auf einer eigens zu erstellenden, gesonderten Anlage dar, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
- dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit Sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden,
- dass Sie Mitglied der Berufsgenossenschaft sind,
- dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Alternativ hierzu: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und der Wirtschaftsteilnehmer den Insolvenzplan auf Verlangen vorlegen wird.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von
weiteren Nachweisen verlangt werden.
Soweit Ihnen die Abgabe der Eigenerklärung nicht möglich ist, ist dies (zwecks der näheren Prüfung des Ausschlussgrundes durch die Zentrale Vergabestelle), unter Angabe einer ausführlichen Erläuterung, in einer eigenen Anlage zu den Angebotsunterlagen, zu erklären!
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die "Bewerbungsbedingungen, L 212 EU" und die "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, L 211 EU" verwiesen.
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VI.3.2.2) Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen
Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt.
Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund
nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die
einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten
oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom
Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833/2014", in welchem
Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5k finden.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es
kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
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VI.3.2.3) Unternehmensdaten
Die Rubrik "Angaben Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister" innerhalb der e-Vergabe-Plattform ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Zentrale Vergabestelle für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die entsprechende Rubrik für jedes Mitglied einzureichen.
Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "05.1_L 234 Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft", "05.2_L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer anderer Unternehmen" sowie "05.3_L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" ausgefüllt mit Angebotsabgabe vor.
Bei Bietergemeinschaften sind die Formulare "05.2_L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer anderer Unternehmen" sowie "05.3_L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen", sofern einschlägig, für jedes Mitglied einzureichen.
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VI.3.3) Die Anlage "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, L 211 EU" enthält eine Auflistung der mit dem
Angebot einzureichenden Dokumente.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen
über das Vergabeverfahren gegenüber dem oeffentlichen Auftraggeber, Freistaat Bayern, vertreten durch die
Regierung von Oberbayern, Sachgebiet Z1.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in
seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenueber der
Zentralen Vergabestelle zu ruegen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschraenkungen
[GWB]). Verstoeße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, muessen
spaetestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe
gegenüber der Zentralen Vergabestelle geruegt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Ruege nicht abhelfen zu wollen, so besteht die
Moeglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachpruefung bei der
Vergabekammer Suedbayern zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht beruecksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag
gemaess § 134 Abs. 1 GWB darueber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung
dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Uebermittlung per Fax oder
auf elektronischem Wege betraegt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der
Information durch die Zentrale Vergabestelle.
Ein Antrag auf Nachpruefung ist schriftlich an die Vergabekammer Suedbayern bei der Regierung von
Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 Muenchen, vgl. Ziff IV. 4 1) zu richten.
Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachpruefungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die
auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer Suedbayern weiterzuleiten. Die Beteiligten
haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret
mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschaeftsgeheimnisse zu behandeln sind.