BI- und Analytics- Software, SLSV Referenznummer der Bekanntmachung: 2023SBA000007
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
BI- und Analytics- Software, SLSV
Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung (SLSV, Auftraggeber) benötigt eine Business-Intelligence (BI) - und Analytics - Software, um mit einer leistungsfähigen und modernen Software die Basis für flexiblere und schnellere Analysen von internen und externen Daten zu schaffen. Die deskriptiven und prädiktiven Analysen - insbesondere zum Kundenverhalten - sollen der SLSV ermöglichen, zügig auf Marktentwicklungen zu reagieren.
Für weitere Details wird während der laufenden Ausschreibung auf die Inhalte der Vergabeunterlagen verwiesen.
Befristete Überlassung einer BI- und Analytics-Software sowie sonstige Leistungen wie Unterstützung bei der Installation und Datenmodellierung, Schulung, Data Science Beratung, Entwicklungsleistung
Es ist eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten vorgesehen.
Die Laufzeit verlängert sich in Abstimmung der Vertragsparteien.
Interimsklausel: Auf Anforderung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer die Leistung im bisherigen Umfang über das ursprüngliche Vertragsende hinaus weiter erbringen, maximal jedoch für einen Zeitraum von sechs Monaten. Die Leistungserbringung erfolgt zu den bisherigen Konditionen. Der Auftraggeber ist berechtigt den Verlängerungszeitraum vor-zeitig schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu beenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, keine Angaben/ Unterlagen dazu nachzufordern.
Bei Nichterfüllung, unzureichenden oder mängelbehaften Angaben/ Anlagen droht der Verfahrensausschluss.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss Insolvenzverfahren /Liquidation
(eVergabe),
- Eigenerklärungen zur Leistungsfähigkeit, Mindestlohn, (eVergabe)
- Erklärung zur Struktur Bieter (eVergabe)
- Eigenerklärung Russland (eVergabe)
- Eigenerklärung ILO Kernarbeitsnormen IT
- Erklärung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Wettbewerbsregister, USt-ID (eVergabe)
- Verpflichtungserklärung für Unterauftragnehmer (eVergabe)
- Verpflichtungserklärung andere Unternehmen (eVergabe)
- Schutzerklärung Scientology (eVergabe)
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Unternehmensdarstellung (mind. 1 DINA4 Seite mit Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand)
- Angabe des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, mindestens 400.000,-€
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Vergleichbarem
- Projektsprache, Korrespondenz und Arbeitsergebnisse in Deutsch auf dem Niveau C2
- 10 Jahre Erfahrung auf dem DACH-Markt (Deutschland, Österreich, Schweiz)
- Unternehmenssitz im DACH-Markt
- Angabe von drei nachprüfbaren Referenzen, die belegen, dass das Unternehmen BI- und Analytics-Software-Projekt erfolgreich betreut oder betreut hat (Mindestanforderungen für jede
Projektreferenz: Abschlusszeitpunkt<3 Jahre, Auftragswert des jeweiligen Referenzprojektes mind. 100.000,- €)
Mindestanforderung an Gesamtumsatz: durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre mind. 400.000,- €
Mindestanforderung an jedes Referenzprojekt: Abschlusszeitraum < 3 Jahre und Auftragswert mind. 100.000,- €
Erfüllung der Mindestanforderungen an die geforderte Leistung
Unternehmensdarstellung (mind. 1 DINA4 Seite mit Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand)
Nachprüfbaren Referenzen im Bereich BI- und Analytics-Software
Mindestpunktzahl bei der Leistungsbewertung 1500 von max. 2000 erreichbaren Leistungspunkten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39Abs. 6 VgV).
Der Auftragnehmer behält sich vor, keine geforderten Angaben/ Unterlagen nachzufordern. Bei Nichterfüllung, unzureichenden oder mängelbehaften Angaben/ Anlagen droht der Verfahrensausschluss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.