NV16 zu Sanierung Sammlungsbau: RA1.RT4.612.02 Ausstellungsbau ROB MOD Referenznummer der Bekanntmachung: 18.329.00
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsches-museum.de
Abschnitt II: Gegenstand
NV16 zu Sanierung Sammlungsbau: RA1.RT4.612.02 Ausstellungsbau ROB MOD
NV16_NA18 zu Sanierung Sammlungsbau: RA1.RT4.612.02 Ausstellungsbau ROB MOD
Der Sammlungsbau wird im Rahmen der Sanierung brandschutztechnisch ertüchtigt, die Infrastruktur sowie dietechnische Gebäudeausrüstung saniert
Bzw. weitgehend erneuert. Die Ausstellungen werden inhaltlich, medial und gestalterisch neu gestaltet oderaktualisiert und entsprechend den neu
Entwickelten Ausstellungsclustern im Sammlungsbau angeordnet.
Sanierung Sammlungsbau: RA1.RT4.612.02 Ausstellungsbau ROB MOD
Lage der Ausstellungen im Gebäude: EG
Ausstellungsgrößen: Robotik - ca. 206qm, Modellbahn - ca. 255qm;
Leistungsbereiche: Bau Vitrinen und sonstige Ausstellungseinbauten (Podeste,
Ausstellungswände etc.) inklusive Beleuchtung, Herstellen der Elektroanschlüsse
ab definiertem Übergabepunkt , sowie die Herstellung Grafik.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
RA1.RT4.612.02 Ausstellungsbau ROB MOD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44149
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). DieZuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist aufzehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst inden Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Grundauftrag siehe II.2.4
Zusätzlich beauftragte Leistungen NV16 NA18
Bedienfeld Össur-Vitrine, Grafikträger
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44149
Land: Deutschland
Grundauftrag: siehe Ziffer II.2.4
Aktuelle Änderung:Siehe Ziffer VII.1.4 und VII.1.6
Bedienfeld Össur-Vitrine, Grafikträger
Für die dauerhafte Integration techn. Komponenten zu Demonstrationen wurde der Einbau eines Bedienfelds im Ausstellungsbau erforderlich. Zudem waren Textträger in Vitrinen und auf Ausstellungspodesten notwendig. Diese Bauteile waren nicht Bestandteil der Ausschreibung. Ein Wechsel des Auftragnehmers konnte aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.