Zerkleinerung von organischen Garten- und Parkabfällen an der Kompostierungsanlage der Stadt Erlangen Referenznummer der Bekanntmachung: 23_VgV_075
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stintzingstraße 46
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9131863131
Fax: +49 913186773131
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zerkleinerung von organischen Garten- und Parkabfällen an der Kompostierungsanlage der Stadt Erlangen
Zerkleinerung von organischen Garten- und Parkabfällen an der Kompostierungsanlage der Stadt Erlangen für die Dauer von 3 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption von einem weiteren Jahr. Die durchschnittliche Häckselmenge beträgt ca. 20.000 m3 jährlich.
Zerkleinerung der Garten- und Parkabfälle in der Stadt Erlangen für die Dauer von 3 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption von einem weiteren Jahr.
Grünabfälle aus dem öffentlichen und privaten Bereich inkl. Gehölzschnittgut bis max. 30 cm Durchmesser, Rasenschnittgut und vorzerkleinerte Wurzelstöcke aufnehmen und mit mobiler Zerkleinerungsanlage zerkleinern. Die einzelnen Teilabschnitte umfassen jeweils ein Volumen von ca. 800 bis 1.000 m3 fertiges Häckselgut. Die durchschnittliche Häckselmenge beträgt ca. 20.000 m3 jährlich.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 9 Monaten zum 31.10.2026 gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregister:
- Der Bieter gibt in Formular L 124 eine Eigenerklärung dazu ab, ob er in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Auf Anforderung hat er dies, v.a. durch Vorlage einer Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister (beim Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate) zu belegen.
Russland:
- Der Bieter gibt in Formular L 127 eine Eigenerklärung dazu ab, dass kein Bezug zu Russland im Sinne des Artikels 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 besteht.
Umsatz:
Der Bieter gibt in Formular L 124 eine Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ab, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Ausschlussgründe:
Der Bieter gibt in Formular L 124 Eigenerklärungen ab und auf Anforderung Nachweise dazu: Insolvenz- oder vergleichbare Verfahren/Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB, Gewerbezentral- bzw. Wettbewerbsregistereinträge, ggfs. Selbstreinigungsmaßnahmen, Angabe zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt im Formular L 124, dass er im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaft-pflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 10 Mio. Euro sowie für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 10 Mio. Euro abschließen wird.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ab, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 10 Mio. Euro sowie für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 10 Mio. Euro
Referenzen:
Der Bieter gibt in Formular L 124 eine Eigenerklärung dazu ab, dass er in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Auf Anforderung wird er drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben benennen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum.
Der Bieter gibt in Formular L 124 eine Erklärung ab, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Vorlage von drei Referenzen aus den letzten drei Jahren, mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum.
Angabe der durchschnittliche jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen/Nachweise vorzulegen:
L 124 Eigenerklärung
L 127 Eigenerklärung Russland Sanktionen
L 235 Verzeichnis Leistungskapazität anderer Unternehmer
L 234 Bieter-Bewerbergemeinschaft
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen/Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen:
- L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer
- Nachweise zu L 124
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
- Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber zu rügen.
- Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
- Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union verge-ben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfah-ren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135GWB).
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Erlangen
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Telefon: +49 9131863131
Fax: +49 913186773131