Regionale Biotopverbund-Praxisplattform Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000175
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regionale Biotopverbund-Praxisplattform
Regionale Biotopverbund-Praxisplattform
Mit der Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes 2019 wurde in Art. 19 BayNatSchG die Zielsetzung festgelegt, dass der Biotopverbund in Bayern bis zum Jahr 2030 15 % des Offenlandes umfassen soll. Nach heutigem Stand (August 2022) liegt der Anteil des Offenland-Biotopverbunds bei knapp unter 10 %.
Die Ausweitung des Biotopverbunds auf 15 % der bayerischen Offenlandfläche ist allerdings eine enorme Herausforderung, sowohl quantitativ als auch qualitativ. Diese Aufgabe kann nur mit Hilfe von Grundstückseigentümern außerhalb der Naturschutzverwaltung, Landnutzern und weiteren Partnern erfolgreich umgesetzt werden.
Die Ausweitung der Verbundstrukturen und damit die Entwicklung von Methoden zur kooperativen Zusammenarbeit mit Flächeneigentümern ist somit ein maßgeblicher Aufgabenbestandteil. Als Basis gilt die Umsetzungsstrategie des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV). Es fehlen jedoch noch entsprechende Grundlagen für eine Transformation der Strategie auf die Umsetzungsebene sowie eine langfristig erfolgreiche Flächenakquise.
Das Bayerische Artenschutzzentrum (BayAZ) ist derzeit mit der Akquise neuer Flächeneinheiten von Zielgruppen beschäftigt, bei denen ein hohes Flächenpotenzial auf überregionaler bis landesweiter Ebene zu erwarten ist (z.B. große Unternehmen, Kirchen, etc.). Ein lokaler bis regionaler Ansatz, Biotopverbundflächen mit individuellen rechtlichen Sicherungen in den Biotopverbund zu integrieren, wurde bislang nicht berücksichtigt. Dabei ist die Fachkomponente „funktionaler Zusammenhang“ ein zentraler Bestandteil, der in besonderem Maße berücksichtig werden soll.
Aus diesem Grund soll das Vorhaben „Regionale Biotopverbund-Praxisplattform“ als Plattform zur Erprobung der Praxisumsetzung und beispielhaften Bearbeitung landesweiter grundsätzlicher Fragestellungen zum Biotopverbund dienen. Das betrifft grundsätzliche Fachfragen, beispielsweise über regionale Ziel- bzw. Mindestgrößen für den Verbund und seiner einzelnen Elemente im regionalen Kontext (Kerngebiete und Trittsteine), sowie konkrete Problemstellungen hinsichtlich der Sicherung von potenziellen Biotopverbundflächen und Detailfragen hinsichtlich des Datenschutzes bei der Akquise.
Das Vorhaben soll daher entsprechende Lösungswege erarbeiten und u.a. ein breites Portfolio – einen Werkzeugkasten – an rechtlichen Sicherungsmöglichkeiten für Biotopverbundflächen erstellen. Das beinhaltet auch das Aufzeigen und Erproben einer effektiven Akquise von potentiellen Biotopverbundflächen mit einzelnen Akteuren wie Privateigentümer, Kommunen, Unternehmen u.a. über einen auf die verschiedensten Biodiversitätsziele ausgerichteten ganzheitlichen und interdisziplinären Ansatz. Gleichzeitig sollen aber auch essentielle Bausteine einer bereits vorhandenen und erfolgreichen regionalen Biotopverbundumsetzung für die Ausweitung des Biotopverbunds in Bayern herangezogen und in einer Praxisanleitung weiteren potentiellen Biotopverbund-Partnern bereitgestellt werden.
Die Bündelung der Kompetenzen der bayerischen Naturschutzverwaltung sowie erfahrenen, regionalen Biotopverbundspezialisten und –umsetzern ist unabdingbar und dringend notwendig. Vorhandene Biotopverbund-Erfolgsrezepte nutzen, darauf aufbauen und vor allem draus lernen - nur so lassen sich die Flächen- und Qualitätsziele für den bayerischen Biotopverbund realisieren.
Die Ergebnisse des Vorhabens werden als Best-Practice-Beispiele aufbereitet, die als Multiplikatoren eine wesentliche Bedeutung haben werden, weitere Flächenbesitzer und regionale Akteure in Bayern für Vorhaben zur Ausweitung des Biotopverbunds zu gewinnen und damit neue Flächeneinheiten für den Biotopverbund zu schaffen.
Das Vorhaben ist damit ein Baustein, um die im Art. 19 des BayNatSchG definierten Ziele zur Ausweitung des Biotopverbunds in Bayern zu erreichen.
Zielgruppenorientierte öffentlichkeitswirksame Ansprache für eine weitere Zielgruppe, deren Bedeutung im Zuge der Vorhabensbearbeitung signifikant gestiegen ist
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die Stiftung KulturLandschaft Günztal besitzt rund 79 ha Naturschutzflächen, verwaltet 19 ha Pachtflächen im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb und ist zudem als staatlich zertifizierter Ökokontobetreiber aktiv. Die Kulturlandschaft Günztal GmbH hat als alleinige GmbH vollumfänglich Zugriff auf das Management und die Flächen im Eigentum und Pacht der Stiftung. Die Dienstleistung Flächenagentur (Ökokonto) wird künftig von der GmbH ausgeführt. Die Stiftung konnte somit über ein breites Netzwerk an verschiedenen Akteuren bereits über 400 ha in den Biotopverbund Günztal einbinden. Für das Günzgebiet wurde bereits ein Biotopverbundkonzept entwickelt, das ausschließlich der Stiftung selbst vorliegt. Für das Vorhaben zwingend notwendige Fachkonzept besitzt die GmbH ein vollumfängliches Zugriffs- und Nutzungsrecht. Für die Ausweitung des bayerischen Biotopverbundes ist es unabdingbar, auf die vorhandene Biotopverbundexpertise innerhalb Bayerns zurückzugreifen. Das Erreichen des in Art. 19 BayNatSchG gesetzlich festgelegten Ziels des Biotopverbunds von 15% der Offenlandfläche Bayerns ist von der Beteiligung weiterer Partner bzw. Vorhabendritter abhängig. Das oben genannte breite Netzwerk der Stiftung, das auf einer langjährigen guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Landwirten, Landschaftspflegeverbänden und anderen und damit auf einer bestehenden Akzeptanz vor Ort beruht, ist Grundvo-raussetzung für die erfolgreiche Durchführung des geplanten Vorhabens. Die GmbH besitzt lückenlosen Zugriff auf die Daten, Kontakte und Netzwerke der Stiftung in der Umsetzungsregion Günztal. Für die Ausweitung des Biotopverbundes ist zwingend notwendig, neue Flächen außerhalb derartiger Flächeneinheiten zu gewinnen. Die Kulisse ist durch eine landwirtschaftliche Nutzung geprägt, die von Süden nach Norden stark an Intensität zunimmt und beispielhaft verschiedenste Lebensräume und Landnutzungsformen (Grünland, Intensivgrünland, Ackernutzung) überspannt. Dies hebt das Vorhabensgebiet von anderen Umsetzungsvorhaben deutlich ab, die sich meist in einer eher homogenen Landschaft bzw. Landnutzungsform befinden. Gerade in solchen Intensiv-Regionen ist ein funktionierender Biotopverbund eine große Herausforderung und Notwendigkeit. Das Günztalvorhaben dient hier als einzigartige Blaupause für weitere ähnliche Regionen in Bayern. Im Rahmen der Bewilligung des parallel laufenden BfN-Projektes „Insektenfreundliches Günztal – Naturschonende Grünlandwirtschaft im Biotopverbund“ wurde der Stiftung und vor allem dem Projektgebiet das Förderkriterium „bundesweite Bedeutsamkeit“ klar bescheinigt. Diese Auszeichnung zeigt den hohen Modellcharakter des geplanten Vorhabens zur Ausweitung des Biotopverbunds im Günztal für Bayern und sogar ganz Deutschland. Entscheidender Faktor liegt aber in der oben genannten Flächenverfügbarkeit, die für das geplante Vorhaben zwingend erforderlich ist. Die Stiftung verfügt über einen Flächenpool von insges. ca. 100 ha in ihrem Besitz oder in ihrer direkten Verwaltungshoheit. Damit hat ausschließlich die Stiftung Zugriff auf diese Flächen. Die GmbH besitzt jedoch vollumfänglich Zugriff auf das Management und die Flächen im Eigentum und Pacht der Stiftung. Hinzu kommen ca. 300 ha, auf denen sie über kooperative Netzwerktätigkeit als einziger Akteur seit vielen Jahren explizit die Biotopverbund-Zielsetzungen fachplanerisch sowie umsetzungsbasiert einbringt. Zudem hat die Stiftung und folglich auch die GmbH bereits in zahlreichen eigenen Projekten faunistische und floristische Untersuchungen durchgeführt und besitzt daher neben ausführlichen Nutzungsdaten der Flächen wissenschaftlich fundierte Datengrundlagen für die Modellregion. Die Datensätze liegen ausschließlich der Stiftung und der GmbH vor und sind für das geplante Vorhaben zwingend notwendig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Regionale Biotopverbund-Praxisplattform
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottobeuren
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Postleitzahl: 87724
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen
Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt,
Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail:
[gelöscht] , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs.
3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der
Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information
per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber