Verdünnungskryostat und Starkfeldmagnet Referenznummer der Bekanntmachung: OV-25-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80805
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpp.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verdünnungskryostat und Starkfeldmagnet
Fertigung, Lieferung, Installation, CE-Zertifizierung/ -Kennzeichnung, Einweisung,
und abnahmebereite Herstellung und Übereignung eines Verdünnungskryostaten
zusammen mit einem Starkfeldmagneten gem. Vergabeunterlage.
Max-Planck-Institut für Physik (Neubau)
Boltzmannstraße 8
85748 Garching bei München
Deutschland
Anschaffung eines Verdünnungskryostaten und eines Starkfeldmagne-
ten für die Axion-Haloskop-Forschung
Optionale Ausrüstung
•Ein Angebot für das für den Verdünnungskryostaten benötigte Helium3 kann abgegeben werden, ist jedoch nicht unbedingt Bestandteil des Liefervertrages und kann von MPP bereitgestellt werden. Im letzteren Fall wird die vom MPP bereitgestellte Mischung bei der Installation der Anlage vor Ort eingebracht.
•Zusatzsystem zum schnellen Aufwärmen der 4 Kelvin Einheit
•Verkabelung: 8 SMA sowie mindestens 12-polige elektrische Leitungen mit entsprechenden Durchführungen von 300 K bis 4 K und zur Mischkammer mit entsprechenden Anschlüssen und einer Breakout-Box bei Raumtemperatur
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen:
•für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Mio. EUR (zweifach maximiert)
sowie
•für Vermögensschäden mindestens 250 T EUR (zweifach maximiert)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Any violations against procurement rules that are apparent because of this notice have to be reprimanded at the appointed authority (see I.1) with a period of 10 calendar days after the publication date of this notice (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 GWB). If the contracting authority does not redress the reprimand against procurement rules, an apply for review proceedings is only allowed within 15 calendar days (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB) since receiving the notice of no remedy. If the before mentioned periods are not adhered a later appeal to the Public Procurement Tribunal because of the reprimand against procurement rules is excluded. The contracting authority asks to send reprimands via e-mail if possible. The contracting authority also points out that it is of the interest of the bidder to send written reprimands as well as proving authority to bring appeals regarding reprimands.
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen binnen einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, gegenüber der Auftraggeberin bei der oben unter I.1) benannten Kontaktstelle gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz Nrn. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf ein Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb von 15 Kalendertagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe gestellt werden. Werden die vorherig genannten Fristen nicht eingehalten, ist eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin bittet darum, Rügen möglichst per E-Mail einzulegen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es im eigenen Interesse des Bieters liegt Rügen schriftlich bzw. als E-Mail anzubringen und die Bevollmächtigung für die Einlegung der Rüge nachzuweisen.