Erneuerung und Ausbau der IT-Sicherheit und -Infrastruktur der Klinik Donaustauf Referenznummer der Bekanntmachung: L_D-2023-0028
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drv-bayernsued.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung und Ausbau der IT-Sicherheit und -Infrastruktur der Klinik Donaustauf
Erneuerung und Ausbau der IT-Sicherheit und -Infrastruktur der Klinik Donaustauf
Klinik Donaustauf, Ludwigstraße 68, 93093 Donaustauf
Gegenstand des Vertrags ist die Erneuerung der Netzwerk- und Sicherheitstechnik im Klinikum Donaustauf. Ziel ist es, die bestehende Hardware vollständig zu erneuern, sowie ein neues IP-Adresskonzept einzuführen.
Im Umfang handelt es sich die Beschaffung von LAN, WLAN, Firewall und weitere Software Komponenten wie Endpoint Protection. Ebenso wird die Leistung zur kompletten Einrichtung und Migration auf die neuen Komponenten gefordert.
Den Vergabeunterlagen liegt ein vollständiges IT-Feinkonzept (für das Vergabeverfahren anonymisiert) zu Grunde, was der Bieter umsetzen muss. Das vorgegebene IT-Feinkonzept beschreibt detailliert die geplante IT-Sicherheits- und Netzwerkumgebung und dient als Anforderungskatalog der Ausschreibung zur Beschaffung und Umsetzung, sowie als Leitfaden für den ausführenden Dienstleister.
Leistungsumfang (Auszug*):
Anforderungen an die Zielumgebung
- Vereinfachte, Intuitive und zentrale Administration
- Zukunftssicher entsprechend den neusten Technologien und Industriestandards
- Bestmögliches Maß an Sicherheit zum bestmöglichen Preisleistungsverhältnis
- Einsatz von modernen Technologien:
-- NAC (Netzwerkzutrittskontrolle)
-- NextGeneration Firewall, flächendeckendes IPS, Application Control
-- Netzwerk Infrastruktur mit Port Security Mechanismen
- Hochverfügbar
- planen von Redundanzen, welche kein Eingreifen notwendig machen
- Homogene Netzwerk Infrastruktur
- Zentrale Überwachung
- Die Dokumentation der gesamten IT-Infrastruktur soll vollständig, nachhaltig und nachvollziehbar gestaltet werden
- Wirtschaftlich
- Homogenität
- Entsprechend den Anforderungen an den IT-Grundschutz
*Da es sich um eine sicherheitsrelevante Maßnahme handelt, wird der detaillierte Leistungsumfang erst mit den Vergabeunterlagen mitgeteilt.
Zu II.2.5) Zuschlagskriterien:
Als Wertungsmethode ist nach den Bewerbungsbedingungen die einfache Richtwertmethode nach UfAB festgelegt. Es wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu der Kennzahl "Z" errechnet.
Formel: Z = L / P
Z = Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis
L = Gesamtsumme der Leistungspunkte (über alle Gruppen im Leistungsverzeichnis)
P = Preis (in Euro)
Das Angebot mit der höchsten Kennzahl "Z" hat das beste Preis-Leistungsverhältnis und ist somit das wirtschaftlichste Angebot.
Entsprechend der Anlage "Bewertungsmatrix" wurden folgende Kriterien festgelegt:
- Berufserfahrung
- Berufserfahrung Projekte
- Qualifikationen und Zertifikate
- Anzahl an Mitarbeitern im Projekt
- Einschätzung der Erfolgsaussichten der Dienstleistung aufgrund der vorgelegten mitarbeiterbezogenen Referenzen für den Projektleiter / Architekten / Senior Consultant
- Stimmigkeit geplanter Projektablauf
- Erfolgswahrscheinlichkeit Projekt
- Eingehen auf die Klinik Donaustauf und die zu vergebende Leistung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
Bewerber oder Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben vorzulegen:
- Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die "Eigenerklärung zur Eignung - NU" auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
innerhalb der gesetzten angemessenen Frist durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
Bewerber oder Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden
Angaben vorzulegen:
- Gesamtumsatz (gemäß Jahresabschluss) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliche geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
- Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
- Erklärung, dass keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden,
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, aufgrund derer das Unternehmen nach § 123 GWB zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss,
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
- Verpflichtungserklärung, dass alle Änderungen, die sich zu den Inhalten der abgegebenen Erklärungen während der Vertragslaufzeit ergeben, unverzüglich dem Auftraggeber angezeigt werden.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
Bewerber oder Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden
Angaben vorzulegen:
- die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben:
-- mindestens 3 Referenzen über in den letzten drei Jahren durch den Bieter erbrachte vergleichbare Leistungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV), mit der zu vergebenden Leistung sind nur Leistungen vergleichbar, welche folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
-- Leistungsinhalt: Aufbau einer IT-Netzwerk- und Security-Infrastruktur;
-- Gesamtauftragsvolumen der benannten Referenz beträgt mindestens 400.000 € (brutto);
-- Umfang der Referenz: mindestens 50 Personentage
- mit folgenden Referenzangaben:
- Bezeichnung, Auftragsgegenstand
- Auftraggeber (der Referenz)
- Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt
- Anschrift (des Referenzgebers)
- Ansprechpartner (des Referenzgebers)
- Telefonnummer des Ansprechpartners
- Angabe, welche vertragliche Bindung besteht
- Angabe des Vertragsbeginn und -ende
- Angabe, ob es sich bei der Leistung um den Aufbau einer IT-Netzwerk- und Security-Infrastruktur handelt
- Angabe, ob der Gesamtauftragswert der Referenz mindestens 400.000,00 € brutto erreichte
- Angabe, ob die Referenz mindestens 50 Personentage beinhaltet
- Gesamtumsatz (gemäß Jahresabschluss) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliche geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
- Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
- Erklärung, dass keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden,
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, aufgrund derer das Unternehmen nach § 123 GWB zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss,
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die "Eigenerklärungen zur Eignung - NU" auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sonstige Unterlagen:
- Eigenerklärung zu EU-Sanktionen gegen Russland
- Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern zutreffend).
- Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (sofern zutreffend).
Die Bewertung der Leistung erfolgt anhand des durch die Bieter vorgelegten Konzepts. Das Konzept ist mit dem Angebot in Form einer PDF-Datei mit dem Angebot einzureichen. Zur Bewertung der Qualität ist eine Beschreibung der Dienstleistung und des grundsätzlichen konzeptionellen Vorgehens vorzule-gen. Das Konzept darf
- 10 DIN A4-Seiten
- in Schriftgröße 11
- mit 1,5 Pkt. Zeilenabstand
nicht überschreiten. Dem Konzept können Anlagen in Form von Schaubildern, Tabellen etc. beigelegt werden, jedoch werden diese Anlagen zu dem o. g. Seitenumfang hinzugerechnet. Sofern das vorgeleg-te Konzept mehr als die geforderten 10 DIN-A4-Seiten überschreiten, so werden nur die ersten 10 Seiten gewertet.
Mindestinhalte des Konzeptes:
- Anhand der Anlage "Bewertungsmatrix" müssen alle geforderten Angaben aus dem vorgelegten Konzept hervorgehen, um den Zielerfüllungsgrad beurteilen zu können
- Schilderung der grundsätzlichen Herangehensweise an das Projekt und die Konzeptumsetzung
- Beschreibung des Projektablaufs unter Berücksichtigung eines ersten indikativen Projektplans und der Aufwandsschätzung der geplanten Meilensteine
- Beschreibung der geplanten Migrationsszenarien inklusive der Betrachtung von Ausfallzeiten
- Vorstellung des Projektteams und den mit den Leistungen beauftragten Projektmitarbeiter mit mindestens den folgenden Inhalten:
- Berufsbezeichnung und Position des Mitarbeiters im Projekt
- Zertifizierungen und Qualifikationen des Mitarbeiters
- Berufserfahrung im Bereich Netzwerk und Security
- Berufserfahrung in Projekten
- Benennung von 3 zuletzt durchgeführten Projekten im Fachbereich Netzwerk und Security
- Ausführliche Beschreibung von 2 (mitarbeiterbezogenen) Referenzen des Projektleiters / Archi-tekten / Senior Consultant inklusive der folgenden Mindestinhalte:
- Beschreibung des Auftraggebers, Standort, Branche, Mitarbeiteranzahl
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Gesamtauftragswert
- Projektziele
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung
- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen
- Besondere Umstände der Leistungserbringung
- Angaben zur Eigenleistung bzw. Kooperation
- Kontakt (Name, Telefonnummer) zur Referenzabfrage (beachten Sie hierzu die Information zum Datenschutz nach DSGVO, Anlage "Information zum Datenschutz nach DSGVO")
- Projektposition im Rahmen der Referenz
Die Referenzen können unabhängig von Ihrer jetzigen Firmenzugehörigkeit benannt werden.
Folgende Sonstige Nachweise/Angaben bzw. Unterlagen brauchen nicht mit dem Angebot eingereicht zu werden, sind jedoch auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
• Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, siehe Ziffer 1.6 der Bewerbungsbedingungen
• Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen, siehe Ziffer 1.7 der Bewerbungsbedingungen
• Unterlagen zur Preisermittlung (Kalkulation), siehe Ziffer 1.4.4 der Bewerbungsbedingungen
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind. In Einzelfällen wird der Auftraggeber zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.