Überlassung und Pflege von SAP-Software - Nachkauf
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baysf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überlassung und Pflege von SAP-Software - Nachkauf
Überlassung und Pflege von SAP-Lizenzen (SAP ILM, SAP SSO, SAP HANA EE) - Nachkauf zum bestehenden Lizenzumfang
München
Abschluss eines Überlassungs- und Pflegevertrages zur unbefristeten Überlassung und Pflege von SAP-Produkten mit dem Hersteller SAP basierend auf bestehenden Lizenzvereinbarungen mit dem Hersteller SAP. Dies umfasst die Produkte SAP ILM, SAP SSO und SAP HANA EE.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Einsatz von SAP bei den Bayerischen Staatsforsten ist auf eine EU-weite Ausschreibung der Bayerischen Staatsforstverwaltung in früheren Jahren zurückzuführen. Im Zuge der Rechtsnachfolge haben die Bayerischen Staatsforsten AöR die Lizenzierung von SAP und die Verträge mit der Fa. SAP Deutschland SE &Co. KG übernommen und sukzessive entsprechend ihren Geschäftsbedürfnissen erweitert. Die Erweiterung der SAP-Lizenzierung und deren Einbindung in die laufende Pflege ist aus vertrags- und lizenzrechtlichen Gründen nur über die Fa. SAP Deutschland SE & Co. KG möglich (Nachkauf und Integration in den bestehenden Lizenz- und Pflegevertrag).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Überlassung und Pflege von SAP-Lizenzen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de