Digitaler Energienutzungsplan für den Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 91413
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-nea.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitaler Energienutzungsplan für den Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Voller Chancen, voller Energie, voller Erlebnisse - mit diesem Slogan wirbt der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim für seine Stärken. Der Alltag in Frankens Mehrregion wird von einer hohen Lebensqualität geprägt. Als Wirtschaftsstandort bietet
der Landkreis handfeste Standortvorteile, davon zeugt der bestehende Branchenmix von traditionellen Handwerksbetrieben bis modernen Weltunternehmen. Aber auch der Dienstleistungsbereich mit dem Gesundheitssektor als einem Schwerpunkt ist
sukzessive gewachsen. Ständig ausgebaut, dies gilt zudem für den Anteil an regenerativen Energien inmitten der idyllischen Naturlandschaften von Frankens Mehrregion.
Doch um diese auch in Zukunft aufrecht erhalten zu können, bedarf es strategischen, planerischen Handelns. Der digitale Energienutzungsplan soll dem Landkreis die notwendige Informationsgrundlage und mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog die richtigen Werkzeuge in die Hand geben, um die Energiewende zu stämmen.
Die Grundlagen wurden mit einem Klimaschutzkonzept (2017), einem Klärschlammkonzept (2019) und einem Solarkataster (2021) bereits gelegt. Hierauf soll nun aufgebaut werden.
Der digitale Energienutzugsplan soll als Werkzeug dienen, um nachhaltige und resiliente Energieerzeugungs- und Energieversorgungsstrukturen im Landkreis zu entwickeln und zu etablieren. Um Klimaneutralität zu erreichen wie im Bayerischen Klimapaket bis 2040 angestrebt wird, sind Energieeinsparungen und Effizienzsteigerungen ein notwendiges Mittel.
Im Rahmen dieses Energienutzungsplanes sollen zeitliche Meilensteine formuliert werden für einen Betrachtungszeitraum bis 2040. Damit soll erreicht werden, dass die einzelnen Schritte der entwickelten Maßnahmen greifbarer werden und der Ablauf der Umsetzung erleichtert wird. Die Ausnutzung von Synergieeffekten durch die Abstimmung und Rückkopplung mit Akteuren der Region soll hierbei Beachtung finden. Daher sind bei den einzelnen Bausteinen relevante Akteure zu benennen.
Voller Chancen, voller Energie, voller Erlebnisse - mit diesem Slogan wirbt der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim für seine Stärken. Der Alltag in Frankens Mehrregion wird von einer hohen Lebensqualität geprägt. Als Wirtschaftsstandort bietet
der Landkreis handfeste Standortvorteile, davon zeugt der bestehende Branchenmix von traditionellen Handwerksbetrieben bis modernen Weltunternehmen. Aber auch der Dienstleistungsbereich mit dem Gesundheitssektor als einem Schwerpunkt ist
sukzessive gewachsen. Ständig ausgebaut, dies gilt zudem für den Anteil an regenerativen Energien inmitten der idyllischen Naturlandschaften von Frankens Mehrregion.
Doch um diese auch in Zukunft aufrecht erhalten zu können, bedarf es strategischen, planerischen Handelns. Der digitale Energienutzungsplan soll dem Landkreis die notwendige Informationsgrundlage und mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog die richtigen Werkzeuge in die Hand geben, um die Energiewende zu stämmen.
Die Grundlagen wurden mit einem Klimaschutzkonzept (2017), einem Klärschlammkonzept (2019) und einem Solarkataster (2021) bereits gelegt. Hierauf soll nun aufgebaut werden.
Der digitale Energienutzugsplan soll als Werkzeug dienen, um nachhaltige und resiliente Energieerzeugungs- und Energieversorgungsstrukturen im Landkreis zu entwickeln und zu etablieren. Um Klimaneutralität zu erreichen wie im Bayerischen Klimapaket bis 2040 angestrebt wird, sind Energieeinsparungen und Effizienzsteigerungen ein notwendiges Mittel.
Im Rahmen dieses Energienutzungsplanes sollen zeitliche Meilensteine formuliert werden für einen Betrachtungszeitraum bis 2040. Damit soll erreicht werden, dass die einzelnen Schritte der entwickelten Maßnahmen greifbarer werden und der Ablauf der Umsetzung erleichtert wird. Die Ausnutzung von Synergieeffekten durch die Abstimmung und Rückkopplung mit Akteuren der Region soll hierbei Beachtung finden. Daher sind bei den einzelnen Bausteinen relevante Akteure zu benennen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister mit Nachweis bzw. sonstiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung in dem Staat, in dem der Bieter niedergelassen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; eine Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerbungsinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91552
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer 4 / 4 eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).