Cryo Teststand - PR380893-2790-W Referenznummer der Bekanntmachung: PR380893-2790-W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Cryo Teststand - PR380893-2790-W
Cryo Teststand
Fraunhofer IISB
Schottkystr. 10
91058 Erlangen
Deutschland
Für den Test von Leistungselektronik in cryogenen Temperaturen ist es erforderlich, einen Kreislauf mit flüssigem Stickstoff zu betreiben. Die Stickstoff-Erzeugung und die Nutzung für Tests sind hierbei räumlich aufgeteilt: Die Stickstoff-Erzeugung muss in einem Raum außerhalb des Elektroniklabors erfolgen (u.a. wegen Platzbedarf und Lärmbelastung). Im Elektroniklabor muss eine Möglichkeit zur Bedienung und Steuerung der kompletten Anlage vorhanden sein, ebenso mindestens Schnittstellen zur Übergabe des Stickstoffs an die Prüflinge. Die Anordnung der Komponenten zum Betrieb des Stickstoffkreislaufes sind freigestellt.
Im System ist ein Verdampfen des Stickstoffes im Betrieb bei Eintrag der thermischen Last zu verhindern. Dies bedeutet, dass das System zum einen eine Unterkühlung bis unterhalb der Verdampfungstemperatur des Stickstoffes ermöglichen muss und gleichzeitig unter Druck betrieben werden muss, damit im Bereich des Prüflings eine thermische Last von 3kW eingebracht werden kann, ohne dass der flüssige Stickstoff in die Verdampfung geht.
Die Anlagenkomponenten zur Erzeugung des flüssigen Stickstoffes müssen innerhalb von 24h ausreichend flüssigen (und unterkühlten) Stickstoff erzeugen und in einem Reservoir speichern können, so dass ausreichend Stickstoff verfügbar ist, um für 3h eine thermische Leistung von 3kW in den Stickstoff einprägen zu können, ohne dass dieser in die Verdampfung geht. Als Aufstellfläche ist eine Fläche von kleiner 10m² anzustreben.
Die Nutzung des Systems wird voraussichtlich "Phasenweise" erfolgen. Dies bedeutet, dass auf Zeiten mit täglicher Nutzung Stillstandszeiten im Bereich von Wochen anzunehmen ist. Für diese Phasen muss entweder eine Außer- und Inbetriebnahme möglichst einfach möglich sein oder im Standby- sowie im Betrieb des Systems ist auf einen niedrigen Energiebedarf zu achten und dieser auszuweisen.
Für den Betrieb des Stickstoffes im Testbetrieb muss ein Durchfluss an flüssigem Stickstoff im Bereich von 1 bis 12 l/min einstellbar sein. Der Prüfling ist ein abgeschlossenes System. Im Bereich des Prüflings ist ein Maximaldruck von 5bar zu berücksichtigen. Für den Prüfling ist eine Testkammer mit anzubieten, welche mit gasförmigem Stickstoff geflutet werden kann, um Betauung zu verhindern. Alle Bedienfunktionen müssen über eine Software angesteuert werden können, die eine Einbindung in das Überwachungssystem des IISB umfasst.
Die Eigensicherheit der Anlage ist z.B. mittels Sensoren und Notentlüftungskomponenten, so dass für Anwender keine Gefahr ausgeht.
Optionen
O5.1 Sollten einzelne oben genannte Anforderungen den Aufwand signifikant steigern, so können diese in Rücksprache angepasst werden, um ein für die Anwendung optimales System zu erhalten. Die Abweichungen von den oben genannten Anforderungen sowie die damit verbundenen Auswirkungen (Systemkomplexität, Preis) sind darzustellen.
(Aktuell ist das System im Gesamtaufbau nicht bekannt. Deshalb kann es mit den Diskussionen aus den Verhandlungen dazu führen, dass das Abweichen von einzelnen Forderungen signifikante Verbesserungen des Gesamtsystems bedeuten. Dies muss im Einzelfall abgewogen werden, deshalb ist es schwierig, im Vorfeld F, B oder O-Kriterien hierfür zu definieren. Sollte ein Angebot deshalb nicht alle F-Punkte erfüllen, ist kritisch zu prüfen, ob die Forderungen an eine entsprechende Anlage mit neuen Kenntnissen weiterhin aufrecht erhalten bleiben oder anzupassen sind.
O9.1 Für das Gerät soll eine Garantiezeit von mindestens 24 Monaten gewährt werden.
O9.3 Der Abschluss eines Wartungsvertrages bleibt unabhängig von der Zuschlagserteilung optional.
Optionen
O5.1 Sollten einzelne oben genannte Anforderungen den Aufwand signifikant steigern, so können diese in Rücksprache angepasst werden, um ein für die Anwendung optimales System zu erhalten. Die Abweichungen von den oben genannten Anforderungen sowie die damit verbundenen Auswirkungen (Systemkomplexität, Preis) sind darzustellen.
(Aktuell ist das System im Gesamtaufbau nicht bekannt. Deshalb kann es mit den Diskussionen aus den Verhandlungen dazu führen, dass das Abweichen von einzelnen Forderungen signifikante Verbesserungen des Gesamtsystems bedeuten. Dies muss im Einzelfall abgewogen werden, deshalb ist es schwierig, im Vorfeld F, B oder O-Kriterien hierfür zu definieren. Sollte ein Angebot deshalb nicht alle F-Punkte erfüllen, ist kritisch zu prüfen, ob die Forderungen an eine entsprechende Anlage mit neuen Kenntnissen weiterhin aufrecht erhalten bleiben oder anzupassen sind.
O9.1 Für das Gerät soll eine Garantiezeit von mindestens 24 Monaten gewährt werden.
O9.3 Der Abschluss eines Wartungsvertrages bleibt unabhängig von der Zuschlagserteilung optional.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1885726eb29-67823e0ec32326e0
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1885726eb29-67823e0ec32326e0
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1885726eb29-67823e0ec32326e0
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de