Beschaffung eines Krankenhausinformationssystems Referenznummer der Bekanntmachung: 000047
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Krankenhausinformationssystems
Beschaffung eines Krankenhausinformationssystems, einschließlich integrierter Fachmodule, inklusive der notwendigen Einführungsbegleitung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Applikationslandschaft im klinischen Umfeld des Konzerns besteht aus Informationssystemen und Fachanwendungen und ist derzeit geprägt von modularen Abteilungslösungen mit komplexen und umfangreichen Schnittstellen, d.h. notwendige Funktionstiefe und Flexibilität werden durch die Integration von Spezialanwendungen mit dem KIS/KAS erreicht. Die Integration der Fachanwendung in die IT-Infrastruktur erfolgt - wenn möglich - auf Basis allgemeingültiger Standards (HL7, FHIR, DICOM, usw.).
Ziel des Verfahrens ist die Beschaffung und Implementierung eines Krankenhausinformationssystems der nächsten Generation zur Ablösung des bisherigen Systems und damit die Erhöhung des digitalen Reifegrades. Der Behandlungsprozess soll zukünftig unter Vermeidung von Medien- und Prozessbrüchen der optimalen Patientenversorgung dienen. Teil des Gesamtprozesses sind auch Fachmodule für die Bereiche Notaufnahme, Radiologie und weitere. Hierfür sind durchgängige Werkzeuge des zu beschaffenden Systems unter Vermeidung von (proprietären) Schnittstellen nötig. Da zum aktuellen Zeitpunkt die Spezifikation von interoperablen Standards noch nicht vollständig abgeschlossen sind (z.B. ISiK 2025ff.) und für eine umfassende Prozesssteuerung die Spezifikation nach heutigem Wissensstand nicht ausreichen werden, wird die Herstellung des zukünftigen Systems durch einen Lieferanten bzw. ein Lieferantenkonsortium angestrebt. Die Aufteilung der Lösungskomponenten in möglichst wenige unterschiedliche Produkte und deren optimal abgestimmte Integrationsmechanismen zur Erzeugung einer prozessübergreifenden Gesamtlösung sind dabei wesentliche Bestandteile des wettbewerblichen Dialoges. Dabei soll die Einführung bei Bedarf in einem mehrstufigen Verfahren erfolgen und von Beginn an u.a. die Medikation, Anordnung, ärztliche Verlaufsdokumentation, Pflegedokumentation, Vitalzeichen und Teamkommunikation (elektronische Kurve) über die KAS-Lösung abbilden.
Eine besondere Herausforderung ist hierbei der Umsetzungszeitraum, da über das KHZG geförderte Maßnahmen bis zum 31.12.2024 umgesetzt sein müssen. Die Erfüllung der MUSS Kriterien aus der Förderrichtlinie und ggfls. auch einiger KANN Kriterien müssen bei der Auswahl und der Implementierung der neuen Lösung zwingend umgesetzt werden. Ein weiteres Ziel ist es, der von der Politik geforderten „Ambulantisierung“, also die Verschiebung von Leistungen, die heute noch stationär erbracht werden, zukünftig über ambulante Leistungen (bspw. per AOP Katalog gemäß § 115b SGB V) Rechnung zu tragen. Die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen sollen zukünftig auch durch entsprechende Lösungen prozessoptimal unterstützt werden. Hierzu gehört die Anbindung, die Integration und der Informations- und Datenaustausch von und mit Bereichen wie angeschlossen MVZ-Strukturen, Instituts- und Spezialambulanzen im Rahmen der ASV sowie weitere ambulante Strukturen im Konzern.
Verbleiben mehr Bewerber im Wettbewerb, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
-Gefordert wird eine Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Sollte der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der letzten 3 Jahre unter [Betrag gelöscht] Euro liegen, erfolgt der Ausschluss vom Vergabeverfahren.
-Gefordert wird eine Eigenerklärung über die Zusicherung, dass ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar, z.B. European Foundation for Quality Management EFQM) vorhanden ist (Nachweis durch angehängtes Zertifikat oder Eigenerklärung). Sollte kein Qualitätsmanagementsystem vorhanden sein erfolgt der Ausschluss.
-Gefordert werden Eigenerklärungen zu maximal 7 vergleichbare Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 6 Geschäftsjahren (ab 01.01.2018 bis 31.12.2023). Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 6 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände werden nicht gewertet. Vergleichbare Referenzen sind solche, welche die erforderliche Fachkunde des Bewerbers sowie die technischen Spezifikationen des Produkts im Vergleich zum Leistungsverzeichnis ausweisen, die für das hiesige Projekt (laufenden oder abgeschlossenen Migrationsauftrag des KIS/KAS in einem Krankenhaus) erforderlich sind.
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen.
Fördermittel nach dem KHZG (Krankenhauszukunftsfonds)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Eigenerklärung des Bewerbers, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, welche die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen.
-Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig).
-Eigenerklärung des Bewerbers, dass das Unternehmen in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann.
-Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG.
-Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
-Bieter und ggf. Unterauftragnehmer können ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
-Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
-Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz: Gefordert wird eine Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Sollte der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der letzten 3 Jahre unter [Betrag gelöscht] Euro liegen, erfolgt der Ausschluss vom Vergabeverfahren.
-Eigenerklärung zur Betriebs- bzw. Industriehaftpflichtversicherung: Gefordert wird Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine im Rahmen und Umfang marktübliche - d.h. die Deckungshöhe mindestens den Projektwert bei zweifacher Maximierung abdeckt - Betriebs- bzw. Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU besteht oder bestehen wird. Bei Nichterfüllung dieser Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
-Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz: Gefordert wird eine Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Sollte der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der letzten 3 Jahre unter [Betrag gelöscht] Euro liegen, erfolgt der Ausschluss vom Vergabeverfahren.
-Eigenerklärung zur Betriebs- bzw. Industriehaftpflichtversicherung: Gefordert wird Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine im Rahmen und Umfang marktübliche - d.h. die Deckungshöhe mindestens den Projektwert bei zweifacher Maximierung abdeckt - Betriebs- bzw. Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU besteht oder bestehen wird. Bei Nichterfüllung dieser Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
-Eigenerklärung über das Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems: Gefordert wird eine Eigenerklärung über die Zusicherung, dass ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar, z.B. European Foundation for Quality Management EFQM) vorhanden ist (Nachweis durch angehängtes Zertifikat oder Eigenerklärung). Sollte kein Qualitätsmanagementsystem vorhanden sein erfolgt der Ausschluss.
-Eigenerklärungen zu geeigneten Referenzen: Gefordert werden Eigenerklärungen zu maximal 7 vergleichbare Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 6 Geschäftsjahren (ab 01.01.2018 bis 31.12.2023). Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 6 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände werden nicht gewertet. Vergleichbare Referenzen sind solche, welche die erforderliche Fachkunde des Bewerbers sowie die technischen Spezifikationen des Produkts im Vergleich zum Leistungsverzeichnis ausweisen, die für das hiesige Projekt (laufenden oder abgeschlossenen Migrationsauftrag des KIS/KAS in einem Krankenhaus) erforderlich sind. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben notwendig: Projektbezeichnung; Auftraggeber; Projektstart des Referenzprojektes; Anzahl der Betten; Anzahl Bettenführende Fachabteilungen; Support in englischer oder deutscher Sprache; Art und Umfang der erbrachten Leistungen im Referenzprojekt (Implementierung einer digitalen Patientenkurve; Implementierung eines Notaufnahmemoduls; Implementierung eines digitalen Medikationsmanagements; Implementierung einer digitalen Leistungsanforderung; Datenmigration/Übernahme von Altdaten; Integration / Anbindung von Subsystemen; Schulung; Projektmanagement); Kurzbeschreibung des Projektes: Beschreibung Ausgangslage inkl. Benennung der Bestandsplattform, Vorgehen Migration auf Ihr Zielsystem, zeitlicher Ablauf der Migration, Benennung der eingesetzten Module.
-Eigenerklärung über das Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems: Gefordert wird eine Eigenerklärung über die Zusicherung, dass ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar, z.B. European Foundation for Quality Management EFQM) vorhanden ist (Nachweis durch angehängtes Zertifikat oder Eigenerklärung). Sollte kein Qualitätsmanagementsystem vorhanden sein erfolgt der Ausschluss.
-Eigenerklärungen zu geeigneten Referenzen: Gefordert werden Eigenerklärungen zu maximal 7 vergleichbare Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 6 Geschäftsjahren (ab 01.01.2018 bis 31.12.2023). Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 6 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände werden nicht gewertet. Vergleichbare Referenzen sind solche, welche die erforderliche Fachkunde des Bewerbers sowie die technischen Spezifikationen des Produkts im Vergleich zum Leistungsverzeichnis ausweisen, die für das hiesige Projekt (laufenden oder abgeschlossenen Migrationsauftrag des KIS/KAS in einem Krankenhaus) erforderlich sind. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben notwendig: Projektbezeichnung; Auftraggeber; Projektstart des Referenzprojektes; Anzahl der Betten; Anzahl Bettenführende Fachabteilungen; Support in englischer oder deutscher Sprache; Art und Umfang der erbrachten Leistungen im Referenzprojekt (Implementierung einer digitalen Patientenkurve; Implementierung eines Notaufnahmemoduls; Implementierung eines digitalen Medikationsmanagements; Implementierung einer digitalen Leistungsanforderung; Datenmigration/Übernahme von Altdaten; Integration / Anbindung von Subsystemen; Schulung; Projektmanagement); Kurzbeschreibung des Projektes: Beschreibung Ausgangslage inkl. Benennung der Bestandsplattform, Vorgehen Migration auf Ihr Zielsystem, zeitlicher Ablauf der Migration, Benennung der eingesetzten Module.
-Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Der Bieter sichert zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist.
-Eigenerklärung des Bewerbers zum Bezug Russland, der Bewerber versichert, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 besteht.
-Schutzerklärung des Bewerbers zu Scientology, der Bewerber erklärt, dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt.
-Eigenerklärung zum Masernschutz, der Bieter versichert, dass alle zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit die Anforderungen gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erfüllen und sämtliche für die Nachweisführung gem. § 20 Abs. 9 IfSG notwendigen Unterlagen beim Bieter vorliegen.
-Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
-Bieter und ggf. Unterauftragnehmer können ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
-Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird nicht wie in Punkt IV1.1 (Verfahrensart) als Verhandlungsverfahren durchgeführt, sondern nach § 18 VGV als Wettbewerberblicher Dialog.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.