Weißfeinkalk Referenznummer der Bekanntmachung: E50068423
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weißfeinkalk
Lieferung von Weißfeinkalk CL 90 Q (lose)
nach DIN EN 459 und DIN EN 12518
Münchner Stadtentwässerung, Freisinger Landstr. 187, 80939 München
Die Münchner Stadtentwässerung, Abt. MSE-32 Betrieb, Klärwerk Gut Großlappen, benötigt für den Betrieb der Kalkmilchanlage in der 2. biologischen Reinigungsstufe ca.1.500 - 2.000 to Weißfeinkalk jährlich. Der Verbrauch ist abhängig vom Schlammanfall und der Säurekapazität des Abwassers. Die Kalkverbräuche können deshalb stark schwanken. Lieferung von Weißfeinkalk CL 90 Q (lose)
nach DIN EN 459 und DIN EN 12518, für die Angebotserstellung ist mit folgenden Mengen zu kalkulieren:
Jahresverbrauch Klärwerk Gut Großlappen ca. 1.900 to Weißfeinkalk.
Dieser Kalkulationsansatz dient lediglich zum Wettbewerbsvergleich, die tatsächlichen Liefermengen können hiervon abweichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Goslar
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.