Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI, Grundleistungen und Besondere Leistungen nach Paragraph 43 Absatz 4 mit Anlage 12.1, LPH variierend je nach Maßnahme bzw. Bauwerk; Fachplanung Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI, Grundleistungen und Besondere Leistungen nach Paragraph 51 Absatz 5 mit Anlage 14.1, LPH variierend je nach Maßnahme bzw. Bauwerk Referenznummer der Bekanntmachung: J60b138423
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI, Grundleistungen und Besondere Leistungen nach Paragraph 43 Absatz 4 mit Anlage 12.1, LPH variierend je nach Maßnahme bzw. Bauwerk; Fachplanung Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI, Grundleistungen und Besondere Leistungen nach Paragraph 51 Absatz 5 mit Anlage 14.1, LPH variierend je nach Maßnahme bzw. Bauwerk
Gegenstand dieses Vertrages sind Planungsleistungen für das Bauvorhaben zur Instandsetzung und sicherheitstechnischen Nachrüstung des Landshuter Allee-Tunnels, Mittlerer Ring (B2R) München.
Der Landshuter Allee-Tunnel (LAT) besteht aus den folgenden Bauteilen, welche im Folgenden als Tunnelbauwerk bezeichnet werden:
- BW 41/211 LAT Tunnel Block 16 bis 51 (363 m)
- BW 41/130 A Stützwände nördl./ südl. Grundwasserwanne am Straßentunnel Landshuter Allee (Blöcke 1 - 9 und 57 - 66)
- BW 46/130B Grundwasserwannen nördl. / südl. am Straßentunnel Landshuter Allee (Blöcke 10 - 15 und 52 - 56)
- BW 46/130 C Pump- und Betriebsstation am Straßentunnel
Das Projekt umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen / Bauwerke:
a) Instandsetzung und Nachrüstung Tunnelbauwerk
b) Bauliche Erweiterung der Pump- und Betriebsstation (Nebenbauwerk)
c) Bauliche Nachrüstung von Kammern zur Löschwasserentnahme
d) Errichtung von Lärmschutzwänden an den Rampen Nord und Süd
e) Metallbau- und Schlosserarbeiten
Landshuter Allee-Tunnel, München
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen für das Bauvorhaben zur
Instandsetzung und sicherheitstechnischen Nachrüstung des Landshuter Allee-
Tunnels, Mittlerer Ring (B2R) München.
Der Landshuter Allee-Tunnel (LAT) besteht aus den folgenden Bauteilen, welche im Folgenden als „Tunnelbauwerk“ bezeichnet werden:
- BW 41/211 LAT Tunnel Block 16 bis 51 (363 m)
- BW 41/130 A Stützwände nördl./ südl. Grundwasserwanne am
Straßentunnel Landshuter Allee (Blöcke 1 - 9 und 57 - 66)
- BW 46/130B Grundwasserwannen nördl. / südl. am Straßentunnel
Landshuter Allee (Blöcke 10 - 15 und 52 - 56)
Der Landshuter Allee-Tunnel verfügt über folgende Nebenbauwerke:
- BW 46/130 C Pump- und Betriebsstation am Straßentunnel Landshuter
Allee
Das Projekt umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen / Bauwerke:
a) Instandsetzung und Nachrüstung Tunnelbauwerk
- Abbruch-, Betonabtrag-, Reprofilierung- und Beschichtungsarbeiten im Bereich der Tunnelwände
- Einbau einer KKS-Barriere zum kathodischen Korrosionsschutz im
Übergangsbereich zwischen Tunnelwand und Grundwasserwanne, sowie
eines flächigen KKS-Systems nach Vorgaben des Gutachters
- Instandsetzungsarbeiten im Bereich der Tunneldecke
- baulicher Brandschutz (Montage Brandschutzplatten) an der Tunneldecke
- Tunnelportale: Instandsetzungsarbeiten an Stirnseiten / Gesimsen
- Verbreiterung der Notgehwege im Tunnel einschl. Erneuerung der
Abdichtung und Anpassung der Straßenentwässerung.
- Aufweitung vorhandener Wandaussparungen in der Tunnelmittelwand zur
Verbreiterung der Durchgangsbreite von Fluchttüren.
- Erstellen neuer Wandaussparungen für zusätzliche Fluchttüren im Bereich
der Tunnelmittelwand.
- Bauliche Anpassung (u.a. Aussparungen, Leitungsschlitze) in den
vorhandenen Tunnelwänden für den Einbau der sicherheitstechnischen
Tunnelausstattung (Kabelleerrohre, Fluchtwegkennzeichen,
Brandmeldeeinrichtungen, Anschlusskästen, Löschwasserversorgung, etc.)
b) Bauliche Erweiterung der Pump- und Betriebsstation (Nebenbauwerk)
-Oberirdische bauliche Erweiterung des Betriebsgebäudes zur Unterbringung
der Netzersatzanlage über einer Trafostation und Anpassung an den Bestand
c) Bauliche Nachrüstung von Kammern zur Löschwasserentnahme
- Neubau von insgesamt vier Löschwasserkammern in den Rampen Nord und
Süd
d) Errichtung von Lärmschutzwänden an den Rampen Nord und Süd
e) Metallbau- und Schlosserarbeiten
- Erneuerung der Wandschränke im Tunnel- und Rampenbereich
- Einbau von Tunnelwandverkleidung im Tunnel- und Rampenbereich
- Erneuerung von Brandschutztüren im Tunnel und im Nebenbauwerk
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die unter Ziff. III.1.1. bis III.1.3 aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber eine Auswahlmatrix verwenden.
Die Referenzangaben werden auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.3 genannten Unterkriterien bewertet; Einzelheiten sind dem Bewerberbogen sowie der Auswahlmatrix zu entnehmen.
Bei der Bewertung der Referenzen werden alle benannten Referenzen berücksichtigt, sofern sie wertbar sind und soweit die Höchstzahl an zugelassenen Referenzen nicht überschritten ist.
Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Auswahlmatrix zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
a) Objektplanung Ingenieurbauwerke:
Erste Stufe: Beauftragung der Lph. 1-4;
- Besondere Leistung: Spartenbestandspläne;
- Zusätzliche Leistungen: Spartenkoordinierung, Verkehrsführungsplanung, Abwicklungspläne Wandverkleidung.
Zweite Stufe: Beauftragung der Lph. 5-6
- Besondere Leistung (Lph 8): Erstellung Bauwerksbuch, Erstellen / Anpassen Bestandspläne.
- Zusätzliche Leistungen: Spartenkoordinierung, Aktualisierung Leitungsbestandspläne, Verkehrsführungsplanung, Regeldetailpläne (Befestigung Tunnelwandverkleidung, herausnehmbare Wandpaneele, Fluchtwegkennzeichen, Wandschränke, Wechselverkehrszeichen), Ausschreibungspläne für den Austausch von Brandschutztüren, Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis für Tunnelwandverkleidung, Brandschutztüren und Wandschränke.
b) Fachplanung Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke:
Erste Stufe: Beauftragung der Lph. 2 - 4;
- Besondere Leistungen: keine
- Zusätzliche Leistungen: Prüffähige statische Berechnung / Nachweis (Wandaussparungen, horizontale und vertikale Wandschlitze.
Zweite Stufe: Beauftragung der Lph. 5-6;
- Besondere Leistungen: (Lph. 5) Rohbauzeichnungen im Stahlbetonbau
- Zusätzliche Leistungen: Instandsetzungsarbeiten / Betonabtrag (Wände und Sohle), Bewehrungspläne einschließlich Stahllisten, Schalpläne, Prüffähige statische Berechnung / Nachweis Tunnelportalschilder.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Zu II.2.7: Die Angaben zur Vertragslaufzeit beziehen sich auf den Gesamtauftrag, sind als vorläufige Annahme des Auftraggebers zu verstehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung,
aa) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
ab) dass für den Bewerber kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
ac) dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach §125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
ad) dass der Bewerber zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz bereit ist. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied derselben, im Fall einer Eignungsleihe von jedem Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung beruft, abzugeben.
b) Berufliche Qualifikation des Bewerbers als Architekt oder Ingenieur (FH/Univ.) der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder gleichwertig (Büro) muss vorliegen. Zudem wird die Qualifikation „Sachkundiger Planer für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ gefordert. Sofern es sich beim Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen (entsprechend § 75 Abs. 3 VgV). Ist der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft, ist der Nachweis der entsprechenden beruflichen Qualifikation von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Im Fall der Eignungsleihe muss jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung beruft, eine entsprechende berufliche Qualifikation nachweisen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen. Soweit als Nachweis Eigenerklärungen ausreichen (Ziffer III.1.1.a) und b)), sind darüber hinaus keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen,die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto): ≥ 2,5 Mio. EUR , ≥ 5,0 Mio EUR maximale Punkte, Zwischenwerte werden linear interpoliert und auf eine Nachkommastelle gerundet (Wichtung 10 %).
2) Erklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird:
Berufshaftpflichtversicherung über mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert) und die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist (siehe Ziff. II.2.7) bestehen, das heißt z.B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein.
3) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Erklärung zum Umsatz und die Erklärung zur Versicherung jeweils von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Zudem ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem Vertrag / den Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
4) Beabsichtigt ein Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese Absicht sowie den
Umfang der Eignungsleihe und die Unternehmen, deren Kapazitäten er in Anspruch nehmen will, zu benennen. Der Bewerber muss mit der Bewerbung zudem nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens vorlegt, dessen Kapazitäten er zum Nachweise der Eignung in Anspruch nimmt. In diesem Falle müssen der Bewerber und das andere Unternehmen in dem Umfang, in dem seine Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung vorzulegen.
5) Im Falle einer Eignungsleihe sind die Erklärung zum Umsatz und die Erklärung zur Versicherung jeweils von dem Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bewerber beruft, abzugeben, wenn sich der Umfang der
Eignungsleihe auf diese Kriterien erstreckt.
6) Beabsichtigt der Bewerber, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er dies sowie den Umfang der Unterbeauftragung darzulegen. Soweit möglich, hat er den vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie Ansprechperson, Kontaktdaten und Anschrift zu benennen.
- Vorlage von jeweils mindestens einem und maximal zwei möglichst vergleichbaren Referenzprojekt(en) aus den Leistungsbereichen A und C.
- Wenn die Mindestbedingungen einer Referenz nicht erfüllt werden, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden, führt jedoch nicht zum Ausschluss der Bewerbung.
Geforderte Mindestbedingungen für Referenzen:
1) Die anrechenbaren Kosten (netto) sind eingehalten:
Bereich A: Anrechenbare Kosten Ingenieurbauwerke (netto) ≥ 1,5 Mio EUR
Bereich B: Anrechenbare Kosten Ingenieurbauwerke (netto) ≥ 0,2 Mio EUR
Bereich C: Anrechenbare Kosten Tragwerksplanung (netto) ≥ 1,0 Mio EUR
2) Die Honorarzonen der Referenzprojekte sind eingehalten:
Für die Leistungsbereiche A-C mindestens Honorarzone III
Kriterien zu den Referenzen der Bereiche A – C:
A) Objektplanung Ingenieurbauwerke (Instandsetzung / sicherheitstechnische Nachrüstung)
i) LPH nach § 43 HOAI selbst erbracht und abgeschlossen im Referenzzeitraum 01.01.2013 bis Ende des Bewerbungszeitraums.
— LPH 2,
— LPH 3,
— LPH 4,
— LPH 5,
— LPH 6.
ii) Referenzprojekt enthält Planung für bauzeitliche Verkehrsführung
iii) Anrechenbare Kosten Ingenieurbauwerke (netto) (≥ 1,5 Mio. EUR ; ≥ 3,0 Mio. EUR maximale Punkte, dazwischen wird linear Interpoliert und auf eine Nachkommastelle gerundet).
B) Objektplanung Ingenieurbauwerke (Erweiterung Betriebsgebäude)
i) LPH nach § 43 HOAI selbst erbracht und abgeschlossen im Referenzzeitraum 01.01.2013 bis Ende des Bewerbungszeitraums.
— LPH 2,
— LPH 3,
— LPH 4,
— LPH 5,
— LPH 6.
ii) Referenzprojekt enthält Planung für unterirdisches Betriebsgebäude
iii) Anrechenbare Kosten Ingenieurbauwerke (netto) (≥ 0,2 Mio. EUR ; ≥ 0,4 Mio. EUR maximale Punkte, dazwischen wird linear Interpoliert und auf eine Nachkommastelle gerundet).
C) Fachplanung Tragwerksplanung (Ingenieurbauwerke)
i) LPH nach § 51 HOAI selbst erbracht und abgeschlossen im Referenzzeitraum 01.01.2013 bis Ende des Bewerbungszeitraums.
— LPH 2,
— LPH 3,
— LPH 4,
— LPH 5,
— LPH 6.
ii) Referenzprojekt enthält Planung für Umbau eines Ingenieurbauwerks
iii) Anrechenbare Kosten Tragwerksplanung (netto) (≥ 1,0 Mio. EUR; ≥ 2,0 Mio. EUR maximale Punkte, dazwischen wird linear Interpoliert und auf eine Nachkommastelle gerundet).
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen und anschaulich zu präsentieren, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; anrechenbare Kosten und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen.
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann vor diesem Zeitraum liegen.
Wird nicht mindestens eine wertbare Referenz für die Leistungsbereiche A und C vorgelegt, führt dies zum Ausschluss der Bewerbung.
siehe Ziffer III.1.1 Unterpunkt b)
siehe Vergabe-/Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
- gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat.
Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben.
Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung
abzugeben.
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2. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; die Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt.
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Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
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Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Übermittlung in Textform muss der Bewerber/Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
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Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
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Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
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Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/teilnahmewettbewerbe_tender.html?q=teilnahmewettbewerb
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3. Beabsichtigt ein Bewerber sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragsnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Erklärung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland