WE 1512 - 22 Bau kep - Landschaftsbauarbeiten, Freiham-Nord, WA 1 Mitte Referenznummer der Bekanntmachung: 1512 - 22 Bau kep
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heimeranstr. 31
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89-55114-0
Fax: +49 89-55114-315
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
WE 1512 - 22 Bau kep - Landschaftsbauarbeiten, Freiham-Nord, WA 1 Mitte
Landschaftsbauarbeiten für den Neubau einer Wohnanlage mit
4 Gebäuden in Freiham-Nord, 6. Btl., WA 1 Mitte
München, Freiham-Nord, WA 1 Mitte
Im Einzelnen sind hier notwendig:
ca. 1.250 m3 Boden- und Erdarbeiten
ca. 140 m Entwässerungsrinnen
ca. 270 m Einfassung Einzeiler
ca. 80 m Einfassung Betonbord- und leistenstein
ca. 530 m2 Pflasterbeläge
ca. 540 m2 Gussasphaltbeläge
ca. 150 m2 EPDM- Belag
ca. 65 m3 Spielsand
ca. 810 m2 Pflanzfläche
ca. 1.250 m2 Rasenfläche
ca. 54 Stück Bäume
ca. 5 Stück Bäume in Baumscheiben
ca. 5 Stück Sitzbänke
ca. 3 Stück Spielgeräte
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen bis zum 03.07.2023 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
innerhalb von 102 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist für den Ausführungsbeginn.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WE 1512 - 22 Bau kep - Landschaftsbauarbeiten, Freiham-Nord, WA 1 Mitte
Ort: Mainburg-Aufhausen
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland