Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien Referenznummer der Bekanntmachung: Verg_EU-021_23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien
Lieferung von ca. 1.015.000 kWh pro Jahr elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an
ca. 163 Abnahmestellen (SLP) des Studentenwerks München.
Die Lieferung gliedert sich in:
-Ein-Tarif-Anlagen durchschnittlich ca. 743.000 kWh/a
-Zwei-Tarif-Anlagen durchschnittlich ca. 272.000 kWh/a
Lieferung von ca. 1.015.000 kWh pro Jahr elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an
ca. 163 Abnahmestellen (SLP) des Studentenwerks München.
Die Lieferung gliedert sich in:
-Ein-Tarif-Anlagen durchschnittlich ca. 743.000 kWh/a
-Zwei-Tarif-Anlagen durchschnittlich ca. 272.000 kWh/a
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen und keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB erfüllen. Zum Beleg sind mit dem Angebot die nachfolgend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
a) Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist.
e) Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (s. Formblatt)
f) Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB (s. Formblatt)
g) Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB (s. Formblatt)
h) Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU (s. Formblatt)
i) Erklärung zu Auftragsdatenverarbeitung (s. Formblatt)
k) Nachweis der Anzeige gemäß § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bzw. Eintragung in der aktuellen Liste der Elektrizitätsversorgungsunternehmen der Bundesnetzagentur .
Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für jedes einzelne Mitglied zu erbringen. Die unter Buchstaben j) geforderten Nachweise sind dabei auf den Leistungsanteil des jeweiligen Mitglieds zu beziehen.
Ist ein Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, sind mit dem Angebot die unter Buchstaben e) bis g) und j) geforderten Nachweise auch für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die unter Buchstaben j) geforderten Nachweise sind dabei auf den Leistungsanteil des jeweiligen Unterauftragnehmers zu beziehen.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe), sind mit dem Angebot die unter Buchstaben b), e), f) und g) sowie – bezogen auf den Bereich der Eignungsleihe – die unter Buchstaben c), d), j) und k) geforderten Nachweise für das eignungsverleihende Unternehmen vorzulegen.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=246733
b) Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc. (s. Formblatt).
c) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre (s. Formblatt).
d) Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für jedes einzelne Mitglied zu erbringen. Die unter Buchstaben j) geforderten Nachweise sind dabei auf den Leistungsanteil des jeweiligen Mitglieds zu beziehen.
Ist ein Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, sind mit dem Angebot die unter Buchstaben e) bis g) und j) geforderten Nachweise auch für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die unter Buchstaben j) geforderten Nachweise sind dabei auf den Leistungsanteil des jeweiligen Unterauftragnehmers zu beziehen.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe), sind mit dem Angebot die unter Buchstaben b), e), f) und g) sowie – bezogen auf den Bereich der Eignungsleihe – die unter Buchstaben c), d), j) und k) geforderten Nachweise für das eignungsverleihende Unternehmen vorzulegen.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=246733
j) Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Lieferleistungen aus den letzten 3 Jahren, Benennung von mind. drei Bündelkunden mit Angabe des Leistungszeitraums, der gelieferten durchschnittlichen Menge an elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) pro Jahr sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner (s. Formblatt)
Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für jedes einzelne Mitglied zu erbringen. Die unter Buchstaben j) geforderten Nachweise sind dabei auf den Leistungsanteil des jeweiligen Mitglieds zu beziehen.
Ist ein Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, sind mit dem Angebot die unter Buchstaben e) bis g) und j) geforderten Nachweise auch für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die unter Buchstaben j) geforderten Nachweise sind dabei auf den Leistungsanteil des jeweiligen Unterauftragnehmers zu beziehen.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe), sind mit dem Angebot die unter Buchstaben b), e), f) und g) sowie – bezogen auf den Bereich der Eignungsleihe – die unter Buchstaben c), d), j) und k) geforderten Nachweise für das eignungsverleihende Unternehmen vorzulegen.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=246733
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Jahr 2026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung-oberbayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ort: München
Land: Deutschland