Erbbaurechtsvertrag mit Bau- und Betriebsverpflichtung Neue Mitte Wertach Referenznummer der Bekanntmachung: Wertach 2023_05
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wertach
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87497
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbbaurechtsvertrag mit Bau- und Betriebsverpflichtung Neue Mitte Wertach
Der Markt Wertach schreibt im Rahmen einer Konzeptvergabe eine Bau-/Dienstleistungskonzession und den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags mit Bauverpflichtung für den Neubau eines Veranstaltungssaals, eines Hotels, einer Tiefgarage mit mind. 18 Tiefgaragenstellplätzen und eines Marktplatzes einschl. Betreiberpflicht für Veranstaltungssaal und Tiefgarage (mind. 10 Jahre) sowie ein dinglich gesichertes Nutzungsrecht für den Markt Wertach aus.
Die Einzelheiten und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Markt Wertach schreibt im Rahmen einer Konzeptvergabe eine Bau-/Dienstleistungskonzession und den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags mit Bauverpflichtung für den Neubau eines Veranstaltungssaals, eines Hotels, einer Tiefgarage mit mind. 18 Tiefgaragenstellplätzen und eines Marktplatzes mit Betreiberpflicht (10 Jahre) für Veranstaltungssaal und Tiefgarage und dinglich gesichertem Nutzungsrecht für den Markt Wertach aus.
Das Grundstück liegt derzeit noch in einem unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). Um das Baurecht für die oben genannte Planung zu schaffen, soll ein Angebots-Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Marktgemeinderat Wertach hat am 12.01.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Neue Ortsmitte“ gefasst. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) möglichst in einem Verfahrensschritt aufgestellt werden. Zur voraussichtlichen Bebaubarkeit des Grundstücks wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Im Rahmen des Erbbaurechtsvertrags werden folgende Regelungen zu treffen sein. Unverhandelbare Mindestanforderungen werden nachfolgend als solche gekennzeichnet:
- Erbpachtdauer 30 Jahre, Verlängerungsoption zugunsten des Erbbaurechtsnehmers von 2 x 10 Jahre.
- Übergang, Nutzen und Lasten mit Abschluss des Erbbaurechtsvertrags.
- Anfallende Kosten (Notar- und Grundbuchkosten, Vermessungskosten und Grunderwerbssteuer) trägt der Erbbauberechtigte.
- Vereinbarung des vom Erbbauberechtigten mit seinem Angebot im Vergabeverfahren verlangten Nutzungsentgelt (Miete – ggf. als Einmalzahlung).
- Bauverpflichtung des Erbbauberechtigten zu folgenden Bauwerken:
(1) Veranstaltungssaal mit Kapazität von mind. 200 Pax Bankett und 250 Pax Reihenbestuhlung mit Bühne (Mindestanforderung), möglichst 250 Pax Bankett und 300 Pax Reihenbestuhlung,
(2) Hotel mit mind. 30 Zimmer mit zugehöriger Gastronomie,
(3) Tiefgarage mit mind. 18 Tiefgaragenstellplätzen (Mindestanforderung) und
(4) Marktplatz (öffentlich gewidmet – Mindestanforderung).
- Bauverpflichtung des Erbbauberechtigten,
- Herstellung des öffentlich zugänglichen Marktplatzes innerhalb von 12 Monaten ab Herstellung der Hochbauten im Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplans.
- Dinglich gesichertes Nutzungsrecht zugunsten des Markts für Nutzung des Veranstaltungssaals an mindestens 40 Tagen sowie ganzjährig von mindestens 9 Tiefgaragenstellplätzen (Mindestanforderung).
- Rückbau des Bestands und ordnungsgemäße Entsorgung auf Kosten des Erbbauberechtigten.
- Umsetzung des vom Interessenten als Bestandteil des Angebots eingereichten Planungs- und Nutzungskonzepts.
- Der Erbbauberechtigte trägt alle öffentlichen Lasten und Abgaben.
- Betreiberpflicht für Hotel, Gastronomie und Veranstaltungssaal. Sofern der Erbbauberechtigte nicht selbst Betreiber ist, schließt er zum Zwecke der Betriebsführung von Hotel, Gastronomie und Veranstaltungssaal einen Pachtvertrag mit einem geeigneten Betreiber mit angemessener Erfahrung im gastronomischen Bereich. Die Laufzeit muss mind. für eine Dauer von 10 Jahren fest vereinbart sein, beginnend ab Bezugsfertigkeit.
- Rücktrittsrecht vom Erbbaurechtsvertrag zugunsten Markt Wertach für den Fall, dass Bauverpflichtung nicht binnen o.g. Fristen umgesetzt wird; Rücktrittsrecht zugunsten des Käufers für den Fall, dass das Baurecht nicht innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsschluss geschaffen werden kann.
- Anschluss der Neubauten an das bestehende Nahwärmenetz.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind als Bieternachricht über die Vergabeplattform spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist einzureichen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten.
Bei der Dauer des Erbbaurechtsvertrags soll eine Verlängerungsoption zugunsten des Erbbaurechtsnehmers von 2 x 10 Jahre geregelt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung Architektenliste
Eigenerklärung zur Eignung Formblatt 124 oder Präqualifizierung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
1) Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden von pauschal 5.000.000,- EUR je Schadensfall.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen.
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
2) (Wird vom Auftraggeber abgefragt:) Wettbewerbszentralregisterauskunft für Bewerber.
Die Wettbewerbszentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen.
3) Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bauleistungen) in Höhe von durchschnittlich mind. 4,5 Mio. EUR in den Jahren 2020 bis 2022.
Wenn der Jahresumsatz für das Jahr 2022 noch nicht festgestellt ist, kann der voraussichtliche Umsatz angegeben werden.
4) Vorlage einer Finanzierungsbestätigung/-sicherheit (Bankbestätigung) oder Nachweis Eigenkapital (Bestätigung Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, Patronatserklärung Unternehmensträger etc.) für die Erstellung eines Objekts mit einem Investitionsvolumen von 9,0 Mio. EUR.
wie vor
1) Drei vergleichbare Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft aus den letzten fünf Jahren (Mai 2018 bis Mai 2023). Referenzen werden nur gewertet, wenn die Baumaßnahmen innerhalb dieses Referenzzeitraums fertiggestellt (Abnahme) und das Referenzobjekt in Betrieb genommen wurde (Mindestanforderung). Der Beginn der Baumaßnahme darf vor dem Referenzzeitraum liegen.
Der Auftraggeber bewertet die Eignung der Bewerber anhand der Vergleichbarkeit von bis zu drei Referenzen. Die Vergleichbarkeit wird im Hinblick auf die inhaltliche Vergleichbarkeit bewertet anhand der nachfolgenden Kriterien bewertet:
a) Referenz umfasst Bau eines Hotels mit Gaststätte und Veranstaltungssaal oder vergleichbar Investitionskosten (KG 200 bis KG 700) von mindestens 4,0 Mio. EUR brutto.
b) Bau eines Hotels mit Gaststätte in ländlicher Tourismusregion (zusätzlich zu a)
c) Referenz umfasst Investitionskosten (KG 200 bis KG 700) von mind. 4,0 Mio. EUR brutto.
d) Referenz umfasst öffentlich / touristisch zugängliche Gastronomie und/oder Veranstaltungssaal
Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag das Formblatt Z 1 Eigenerklärung Referenz zu drei Referenzen einreichen. Werden mehr Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten drei Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet.
Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 24 Abs. 2 KonzVgV). Bewerbergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzliste vor.
2) Planungsabteilung oder ARGE-Partner Planungsbüro: Anzahl Mitarbeiter (technische Fachkräfte), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Bewertet wird die Anzahl der technischen Fachkräfte, die als Architekt und/oder als bauvorlageberechtigte Ingenieure i.S.d. Art. 62 Abs. 2 BayBO in die Architektenliste bzw. die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind (bzw. die anderweitig, zB aufgrund eines Berufsabschlusses aus anderen EU-Mitgliedstaaten, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden), einschließlich der Führungskräfte (siehe Anlage Z 2 - Eigenerklärung Anzahl Architekten).
Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umgerechnet und auf zwei Dezimalen kaufmännisch gerundet.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die technischen Fachkräfte der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert (vgl. § 24 Abs. 2 KonzVgV)
Für die Einzelheiten wird auf die Eignungsmatrix in den Vergabeunterlagen verwiesen.
Mindestanforderung: Anzahl der technischen Fachkräfte (Architekten, Ingenieure oder vergleichbar von 2,0 Technische Fachkräfte (Vollzeitäquivalent).
Architekten und Ingenieure sowie gleichwertige Abschlüsse, z. B. aus anderen EU-Mitgliedstaaten, aufgrund derer die jeweilige Person berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Bayerisches Baukammergesetz (BayBauKaG) und Bayerische Bauordnung (BayBO). Siehe auch Ziff. III.1.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbungen dürfen ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Die Entscheidung über das Nachfordern von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung.
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind als Bieternachricht über die Vergabeplattform spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist einzureichen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ebenso wie etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform allen Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt. Es obliegt den Bewerbern sich durch eine Registrierung oder eine regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform wird empfohlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.