SAP Support für Inhouselösungen der GWG -wei - geb Referenznummer der Bekanntmachung: SAP-2019-01 wei geb
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Heimeranstr. 31
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89-55114-0
Fax: +49 89-55114315
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
SAP Support für Inhouselösungen der GWG -wei - geb
München
Ziel dieser Ausschreibung ist die Sicherstellung und Gewährleistung eines störungsfreien Betriebes aller aktiven SAP Systeme (Produktiv, Testsystem und Entwicklungssystem).
Verlängerung gem. Ursprungsbekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
SAP Support für Inhouselösungen der GWG
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift: Haager Straße 5
Ort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
Telefon: +49 89-55114253
Fax: +49 89-55114315
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Betreuung des SAP-ERP-Systems der GWG und weitere Serviceleistungen
Notwendigkeit zusätzlicher Dienstleistungen Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Die zusätzlich erforderlich gewordene Leistung kann nur durch die Comline erfolgen, da die Ausführung durch einen anderen Auftragnehmer mit erheblichen Schwierigkeiten (Zeitverzug im Fusionsprozess und damit einhergehenden Verzögerungen in allen Folgeaktivitäten) und beträchtlichen Zusatzkosten für den AG verbunden wären (Comline hat damals das SAP System bei uns eingeführt und über die langjährige Zusammenarbeit alle Spezifika unserer Systems kennengelernt. Das Onboarding eines anderen Auftragnehmers würde zu viel Zeit und Kosten verursachen).
Die zusätzlich erforderlich gewordene Leistung kann nur durch die Comline erfolgen, da die Ausführung durch einen anderen Auftragnehmer mit erheblichen Schwierigkeiten (Zeitverzug im Fusionsprozess und damit einhergehenden Verzögerungen in allen Folgeaktivitäten) und beträchtlichen Zusatzkosten für den AG verbunden wären (Comline hat damals das SAP System bei uns eingeführt und über die langjährige Zusammenarbeit alle Spezifika unserer Systems kennengelernt. Das Onboarding eines anderen Auftragnehmers würde zu viel Zeit und Kosten verursachen).